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Kindesunterhalt bei halber Stelle

 
(@goldstern)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, bevor ich einen Anwalt zur Rechtsberatung aufsuche.

Ich arbeite auf einer halben Stelle, Steuerklasse III, netto 1270,- €. Dazu betreibe ich mit meiner jetzigen Ehefrau ein kleines Gewerbe. Daraus beziehe ich etwa 300,- € monatlich, meine Frau das gleiche. Sie hat sonst keine weiteren Einkünfte. Die 600,- € Gewinn aus dem Gewerbebetrieb sind brutto, müssen also noch bei der Steuererklärung angegeben werden. D.h. aus den 300,- € bleiben mir ca. 225,- €, ebenso bei meiner Frau.

Aus erste Ehe habe ich zwei Kinder ( 10 und 12), für die ich immer Unterhalt nach der 2. Stufe gezahlt habe, zusammen 577 €. Meine Ex bekommt nichts, da sie wieder verheiratet ist.

Nun bekommen wir noch ein gemeinsames Kind und ich weiß nicht wie ich das finanziell alles meistern soll.

Bisher lag ich nach Abzug des KU so gerade am Selbstbehalt.

Wie ist das, wenn nun im September ein weiteres Kind dazu kommt.

Zunächst kann ich ja die Herabstufung auf Stufe 1 beantragen. Aber das bringt ja nich wirklich was. Zumal meine Frau auch jetzt schon bedingt durch die Schwangerschaft teilweise ausfällt und auch nach der Geburt des Babys sicher nicht gleich wieder ins Gewerbe einsteigen kann.

Bin ich ein Mangelfall, was ist weil ich eine halbe Stelle arbeite, wird mir der Rest fiktiv angerechnet. Was passiert wenn ich troztdem nicht den vollen Unterhalt zahle. Nach der Pfändungstabelle (1 Unterhalstberechtigter, wäre unser gemeinsames Kind) und1500€ netto könnten mir 105,-€ gepfändet werden.

An eine Aufstockung der Arbeitszeit ist bei meinem Arbeitgeber gar nicht zu denken, der möchte ab 2006 sogar unsere Gehälter um 10-15% kürzen, mag gar nicht daran denken.

Ich hab auch schon versucht eine Nebentätigkeit zu bekommen, aber bei meinem Dienstplan (alle 14 Tage am Wochenende und sonst Wechselschicht) ist das gar nicht drin. Alle potentiellen Nebenarbeitgeber haben abgewinkt, als ich erzählt habe, da kann ich nicht bei Ihnen arbeiten, bin bei meinem anderen Arbeitgeber im Dienstplan eingetragen. Selbst Nachtschicht an der Tankstelle geht nicht, da mein Frühdienst um 6.30 beginnt.

Ich möchte nicht mißverstanden werden. Mir geht es nicht darum, mich vor dem Unterhalt zu drücken, schließlich zahle ich schon seit 8 Jahren, aber irgendwie müssen wir ja auch über die Runden kommen.

Vielen Dank für eure Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2005 11:37
(@romyh)
Registriert

Hallo goldstern,

keine Panik.

Euer gemeinsames Kind wird natürlich in die Unterhaltsberechnung eingerechnet. Ebenso deine Frau, wenn das Kind da ist, da sie quasi erwerbsunfähig wegen Erziehung ist.

Nimm dein Netto, bereinige es von den berufsbdingten Auwendungen (guck in deine OLG Leitlinien wegen der Höhe). Guck in die Stufe der DT.

Zieh den KU ab. Sicherlich wirst Du nun ein Mangelfall. Also Mangelfallberechnung durchführen.
Nimm Netto minus berufsbedingte Aufwendungen minus Selbstbehalt (wieder in OLG Leitlinien, in den alten BL und Berlin 890, im Osten 820 Euro), der Rest ist die Verteilungsmasse. Ich rechne mal mit den Westbeträgen und 5 % Abzug Werbungskosten.

1500 € - 75 € (5%) =1425 € Einkommen

1425 € - 890 € = 535 € Verteilungsmasse

Notwendiger Gesamtbedarf aller Unterhaltsberechtigten:
Kind 1: 312 €
Kind 2: 265 €
Kind 3: 219 €
Ehefrau: 610 € (3/7 Quote)
===================
1406 €

Berechnung:

K 1: 312 x 535/1406 = 118,72 EUR
K 2: 265 x 535/1406 = 100,83 EUR
K 3: 219 x 535/1406 = 83,33 EUR
Fr. : 610 x 535/1406 = 232,11 EUR.

Somit läge der zu zahlende Betrag bei 219,55 € für beide ersten Kinder.

Hoffe alles richtig gemacht zu haben, besonders im Hinblick auf die Anrechnung der jetzigen, dann im Erziehungsjahr befindlichn Ehefrau.

Aber alles ohne Gewähr, ich bin kein Profi, alles selbst angeeignet.

Es liegt aber an Dir, die Änderung des Unterhaltstitels, sofern vorhanden, gerichtlich abändern zu lassen. Einfach Zahlung ändern is nich, dann kannst du gepfändet werden.

Es könnte passieren, dass man vor Gericht auf Deine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hinweist, soll heißen, du sollst dir ne Vollzeitstelle suchen. Musst also jetzt schon fleißig Bewerbungen schreiben um Deine Bemühungen, den Unterhalt von allen zu sichern, nachzuweisen. Sonst wird dir ein fiktives Einkommen angerechnet, vermutlich die Höhe dessen, was du in deiinem erlernten Beruf in Vollzeit bekommen könntest.

Oder aber Du wirst zu nem Nebenjob verdonnert. Wie gesagt, du musst alles nachweisen.

Ich kann dir nur raten, dir, wenns soweit ist, oder schon jetzt, nen guten Fachanwalt für Familienrecht zu suchen, der dich in der Unterhaltsgeschichte berät und hilft.

Alles Gute!

Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2005 14:41