Hallo Marco,
die Große wird 16 und die Kleine ist 14.
Die Titel sind befristet (von mir) weil ab Juli ein Drittel meines Einkommens dauerhaft entfällt.
Sophie
Uuups, da hatte ich was einanderdurch gebracht....
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das Schreiben in #17 finde ich recht sachlich - es wird auch kein konkreter Unterhaltsbetrag gefordert.
Zu beachten ist, dass auch ohne dieses Schreiben, sofort am Tag nach Auslaufen des bestehenden Titels eine Klagbefugnis besteht. Er könnte also umgehend Klage einreichen.
Also sollte man vorher entsprechende Folgetitel schaffen, ggfs. wieder befristet. Dabei ist nun etwas die Frage, ob es einen Unterschied machen würde, ob du nun
a) gar keinen Titel machst, weil du deine Auffassung für richtig hältst.
b) einen Titel über 10 Euro für jedes Kind machst, um deine grundsätzliche Bereitschaft zu dokumentieren oder
c) einen anderen Mangelfalltitel machst nach deinen Berechnungen (Kinder sind ja beide in der 3. Alterstufe)
Auch bei b + c kann er die Titel akzeptieren, muss er aber nicht, sondern könnte dann Abänderung beantragen.
In jedem Falle käme in einem Verfahren dann die Einkommensungleichheit auf den Tisch - mit unvorhersehbarem Ende. WEnn du eh meinst, das wird nicht ohne Verfahren gehen - dann ist letztlich die Variante egal. Jedoch wirst du nie unter den freiwillig titulierten Betrag kommen (§781 BGB Bindungswirkung des Schuldanerkenntnisses), auch wenn du fälschlicherweise zu hoch tituliert hast.
Allerdings, wenn sich dein EK auf 1000 reduziert (richtig verstanden?) oder auch schon jetzt würde ich natürlich die ALGII-Aufstockung immer mit in Betracht ziehen (Partner? weitere Kids? Vermögen, etc.) und ggfs. vor auslaufen der Titel vorsorglich Antrag stellen.
Gerade das könnte dir helfen die Beachtung des Einkomemnsungleichgewichtes auch durchzusetzen.
gruss
maxo
Hi
... bezugnehmend auf mein Schreiben vom xx.03.2012 bitte ich Dich daran zu denken, mir rechtzeitig sowie rechtskräftig eine entsprechende Anpassung des Kindesunterhaltes ab August 2012 (nach Ablauf der bestehenden Titel zum 31.07.2012) mitzuteilen.
Ich bitte Dich diesbezüglich auch um entsprechende Nachweise bis zum 01.07.2012.
Worum geht es eigentlich? Erhofft er sich höheren KU oder was? Davon abhängig ist Deine Antwort, denn es liegen Titel vor.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
die befristeten Titel laufen zum 31.07.2012 aus.
Was er sich erhofft? Keine Ahnung. Im Moment bin ich am überlegen die Umgangskosten selbst zu zahlen und diese dann vor Erstellung der Titel abzuziehen oder eben den anderen Weg zu gehen und zu sagen lt. Einkommensdifferenz bist du ganz allein für den KU zuständig, auch als betreuender Elternteil.
Wobei ich die Zahlung der vollen Umgangskosten eigentlich nicht einsehe, da er ja die Entfernung geschaffen hat. Aber es hätte den Charme dass ich den Kindern sagen könnte: Ich schicke euch das Ticket und er damit keine Handhabe mehr hat zu sagen: Ihr seid Mama nichts wert....
Sophie