Hallo,
mein Exmann hat mir geschrieben: Ich möge doch bitte rechtzeitig sowie rechtskräftig eine Anpassung der Kindesunterhaltstitel ab xx.xx.2012 vornehmen.
Ich bekomme im Moment von ihm noch eine Ausgleichszahlung von ihm, die als Einkommen angerechnet wird. Dies hätte ich vielleicht durch einen Rechtsstreit verhindern können, aber ich fand es nicht so wichtig, da war die Verlängerung meines Jobs etc. wesentlich wichtiger. Auf jeden FAll würde ich zum Mangelfall werden.
Deswegen möchte ich ihm antworten:
Hallo xxx,
dein Schreiben vom xx.xx.2012 habe ich am xx.xx.2012 erhalten.
Meine Gehaltsnachweise bis zum Sommer 2011 liegen dir vor.
Dein Einkommen lag 2004 unstreitig bei 82.663,52 € brutto jährlich. Insofern ist aufgrund von Gehaltssteigerungen, Tantiemensteigerungen und Boni aufgrund deines berufsbedingten Umzuges davon auszugehen, dass dein Jahresbruttogehalt bei ca. 95.000,00 € liegt. Damit liegt dein Jahresbruttoeinkommen bedeutend höher als meins.
Das zuständige OLG K. erklärt in seinen gültigen Unterhaltsleitlinien unter Punkt 12.1, dass
der betreuende Elternteil braucht in der Regel keinen Barunterhalt für das minderjährige
Kind zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils
oder dessen angemessener Bedarf (§ 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB, Anm. A 5 II der Düsseldorfer
Tabelle) ist bei Leistung des Barunterhalts gefährdet und der angemessene Selbstbehalt
des Betreuenden ist auch bei (anteiliger) Leistung des Barunterhalts gewahrt.
Da dieses auf uns zutrifft schulde ich ab xx.xx 2012 keinen Barunterhalt mehr, sondern habe dich aufzufordern, diesen zusätzlich zum Betreuungsunterhalt zu leisten. Solltest du kein Einkommen haben, dass über 90.000,00 € Jahresbrutto liegt, so bitte ich um entsprechende Nachweise (Dezemberabrechnung 2011 sowie Steuerbescheid 2011). Dann werde ich selbstverständlich den mir möglichen Barunterhalt für A. und S. leisten.
Sollte ich hier noch die Nettorechnung aufmachen? Er hat Steuerklasse III mit einem Kinderfreibetrag und ich Steuerklasse I mit einem Kinderfreibetrag und ein Jahresbruttoeinkommen von 33.000,00 €. Wobei seine Steuererstattung 2011 sehr hoch ausfallen müsste, da er beantragt hat die steuerlichen Freibeträge alle auf ihn übertragen zu lassen.
Auch hat er einen Firmenwagen, Hauseigentum etc., aber das würde ich gerne außen vor lassen wenn es geht.
Sophie
Nachtrag: Ich würde lieber anbieten einen Teil der Fahrkosten zu tragen (er hat die Entfernung von 600 km geschaffen und zahlt diese im Moment weil ich ja Unterhalt bis zum Selbstbehalt zahle), damit er den Kindern nicht immer erklären kann, dass ich es ihnen ja nicht wert bin diese 200-300 € für das Umgangswochenende zu zahlen. Allerdings würde ich dann auf einer Vereinbarung bestehen, dass immer der günstigste Zug genommen und so früh wie möglich gebucht wird. An diesen Kosten würde ich mich dann gerne geqoutelt nach Einkommen beteiligen.
Hallo AnnaSophie,
also die (2?) Kids leben bei Deinem Ex, er hat 95 TEUR brutto und Du 33 TEUR.
Existiert ein KU Titel gegen Dich? Warum? Wodurch? Urteil?
Ich würde ihn auf KU klagen lassen...
Bei mir ist es genauso... Ex verdient 80 TEUR, ich 30 TEUR und ich warte mal ab...
wobei Exi UVK erhält... bei knapp 4000 netto zzgl KiGe und UV..
Grüße Th
Moin Anna-Sophie,
die Kiste mit dem dreifachen Einkommen des Betreuungselternteils und dem daraus resultierenden Entfall der Unterhaltspflicht des Umgangselternteils ist kein Gesetz, sondern eine Art "Kann-Bestimmung", zu deren Umsetzung in jedem Fall ein gerichtliches Verfahren nötig ist. Hierbei wird nicht das (verführerisch grosse) Brutto-Einkommen, sondern auf beiden Seiten das Netto herangezogen, was die Zahlen schon aufgrund der Steuerprogression und höherer Abzugspositionen bei der Altersvorsorge erheblich relativiert.
Abgesehen davon bin ich ziemlich sicher, dass Dein Ex Dir gegenüber aktuell nicht zu einer Einkommens-Auskunft verpflichtet ist; die wirst Du im Rahmen eines von Dir zu initiierenden Unterhaltsverfahrens einklagen müssen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Das kann ich bestätigen.
Meine EX verdient das vielfache, intressiert aber keinen.
Während ich weit unter dem SB lebe, lebt meine EX mit Mann von ca. 7000-8000 Euro Netto im Monat(plus meiner Unterhaltszahlungen).
Auskunft geben brauchte sie mir nicht.
Na ja, bei mir ist aber auch das HORROR-OLG HAMM zuständig.
Trotzdem will ich dir deine Hoffnung nicht nehmen.Ich habs versucht und bin gescheitert, vieleicht klappt es aber bei dir.
Gruss Wedi
Naja,
es gibt ja schon Urteile von OLGs und vom BGH...
http://www.rechtslupe.de/familienrecht/der-betreuende-elternteil-als-anderer-leistungsfaehiger-verwandter-330010
http://www.erdrich-coll.de/rechtsprechung/kindesunterhalt/kindesunterhalt_-_barunterhaltspflicht_des_betreuenden_elternteils
http://www.vonderwehl.de/news/Unterhalt_Minderjaehrige__betreuende_Mutter_verdient_doppelt_so_viel__wie_Vater
Problematisch sehe ich auch den Nachweis des Einkommens.
Ist die Frage, ob eine Auskunftsverpflichtung wg. Nachehelichem
Unterhalt funktioniert.
Also ich probiers auch mal beim OLG Düsseldorf...
ich werde berichten... in einem Jahr oder so
Mal sehen..
Gruss Th
@wedi, hat deine Ex 7000-8000 Euros oder der neue???
Besonders zum kotzen finde ich, dass AnnaSophies Ex noch Unterhaltsvorschuss
kriegt... da ist ganz schön abartig...
Th
@wedi, hat deine Ex 7000-8000 Euros oder der neue???
Meine EX.Sie hat (lange Geschichte)meine Firma übernommen.
Meine EX leitet und Next führt aus, ein Familienunternehmen wie ich es mal hatte. :exclam:
Da es eine ''Einzelfirma-GBR'' ist, sind beide als Geschäftsführer eingetragen.
Tja,... shit happens
Gruss Wedi
Hallo,
er selbst unter Berücksichtigung des Nettos und der möglichen Abzugspositionen immer noch mehr als doppelt so viel als ich. Allein durch die Steuerklasse.
Wird dann eigentlich der Selbstbehalt vor der Betrachtung abgezogen oder nicht?
Ich habe bereinigt ca. 1.350 €, er ca. 4.000€/3.500 €.
Insofern werde ich das mit dem Netto untermauern und dann mal sehen wie er reagiert.
Für meine Annahme des hohen Gehaltes spricht das er seit 2004 keine Gehaltsauskunft mehr gegeben hat, den KU hat er freiwillig nach der höchsten
Stufe der Düsseldorfer Tabelle gezahlt, damit er keine Auskunft geben muss. Selbst 2004 habe ich keinen Steuerbescheid gesehen.
Vielleicht ist ihm auch das Risiko zu groß, dass er alles offen legen muss, denn er hat ja auch noch Kapital-Lebensversicherungen die teilweise schon fällig gewordne sind bzw. in naher Zukunft werden.
@Thorsten
Er erhält keinen Unterhaltsvorschuss, kann er gar nicht weil er verheiratet ist.
Sophie
Hallo,
ich habe mal mit 92.000 € Jahresbrutto bei meinem Ex gerechnet, das entspricht ziemlich genau den Tarifsteigerungen in seiner Branche.
Ich habe ein durchschnittliches Netto von 1530 zzgl. 90 € Steuerstattung abzgl. 100 € berufsbedingte Aufwendungen abzgl. 92 € zus. Altersversorgung macht ein anrechenbares Netto von 1430 €.
Bei ihm habe ich ein durchschnittliches Netto von 4900 zzgl. 100 € Steuerstattung abzgl. 100 € berufsbedingte Aufwendungen abzgl. 4 % Altersversorgung = 306 € macht ein anrechenbares Netto von 4.500 €.
Wobei meine Steuererstattung nicht mehr so hoch ausfallen wird, weil ich näher an der Arbeit wohne und entsprechend kaum Kosten ansetzen kann und auch keine Bewerbungen oder Weiterbildungen oder Umzug mehr geltend machen kann.
Die berufsbedingten Aufwendungen können lt. OLG Koblenz 10 € pro Entfernungskilometer angesetzt werden. Das bei jedem 10 km.
Und lt. dem BGH Urteil vom 4.5.2011, Az. XII ZR 70/09 ist vom angemessenen Selbstbehalt in Höhe von 1.150 € auszugehen. Damit wäre ich höchstens mit 282 € leistungsfähig.
Allerdings ist hier noch nicht berücksichtigt, dass es eine große Entfernung gibt, die der Vater geschaffen hat. Sollten die Umgangskosten (die reinen Bahnkosten) berücksichtigt werden ich nicht leistungsfähig. Zumal ich diese auch gerne berücksichtigt haben möchte, einfach damit dieses ganze Gezerre um die Kosten für die Fahrten entfällt.
Unabhängig von diesem Problem, hat er mich mit diesem Schreiben für August in Verzug gesetzt oder muss da noch etwas passieren? Und muss ich erneut komplett Auskunft geben, wo er im Sommer 11 erst komplett alle Unterlagen erhalten hat?
Sophie
Guten morgen zusammen,
ist noch ein bisschen früh für mich...
aber zuerst hat Dein Ex dir KU gezahlt, die Kinder (2?) waren also bei dir?
Und dann wurden irgendwann die Kinder von Deinem Exi betreut und erforderte Unterhalt,
den Du auch geazhlt hast. Aufgrund der "Ausgleichszahlung" warst Du
Leistungsfähig.
Hat er einen Titel zum KU gegen Dich?
Wie sieht dieser aus?
Also die Frage nach dem Möglichkeit der Auskunft über das Einkommen des Exis
ist schon spannend. Mir fällt da auch nichts ein und ich freue mich darauf,
dass ein Kind 18 wird und dann beide Elternteile Auskunft geben müssen.
Gruss Th
Hallo,
beide Kinder waren zu Anfang bei mir. Dann wollte eins zu Papa und dann hat er Unterhalt für das bei mir lebende Kind gezahlt und ich das für bei ihm lebende Kind.
Dann hat er das andere in einer Nacht-und-Nebel-Aktion geholt und mich zu Unterhalt aufgeforder.t
Aufgrund der Ausgleichszahlung bin ich leistungsfähig und habe die Unterhaltstitel bis zum Ende der Ausgleichszahlung befristet.
Sophie
Ja dann gib ihm doch einfach die Auskunft,
sag dass eine KU Zahlung von Dir ein finanzielles Ungleichgewicht wäre,
da er ewta so x EUR viel verdient.
Dann stell die Zahlung nach Ende des Titels ein.
Und lass dich ggf verklagen.
Hmm wie kannst Du nun sein Gehalt belegen.
ok du hast die Werte von damals, dann behauptest Du dass er genausoviel arbeitet,
notfalls Zeugen (sein Chef, Kollegen), Gehaltsentwicklung im Internet,
Firmenwagen?, Geldwerter Vorteil Haus?
Sollte schon irgendwie klappen, das glaubhaft machen zu können,
dass er mindestens > xxx EUR verdient, bereinigt um 4%AV und
5% berufsbedingte Aufwendungen, grob
Hat er weitere unterhaltspflichtige Kinder? Arbeitet seine neue Frau?
Je mehr Du schreibst, um so angreifbarer bist du irgendwann -
lieber die notwendigen Daten rausrücken, schön übersichtlich, belegt,
kurzes Statement zu dem finanziellen Ungleichgewicht und ende.
So würde ich es machen...
viel Glück
Th
ps gibt es denn sonst keine Erfahrungen mit diesem Thema bei anderen hier???
Würde mich auch interessieren, wie das OLG Düsseldorf so tickt...
Moin AS,
nach meiner Ansicht besteht derzeit kein Auskunftsanspruch; weder in die eine noch in die andere Richtung: Du hast im Sommer 2011 letztmals Auskunft gegeben; eine Einkommensveränderung wird bei Dir nicht vorgetragen; ein neuerlicher Auskunftsanspruch gegen Dich entsteht also frühestens im Sommer 2013.
Du selbst hast aber auch keinen Auskunftsanspruch gegen Deinen Ex. Die theoretische Möglichkeit, dass der Kindesunterhalt vom Betreuungs-Elternteil getragen werden KANN, sofern dieser ein Mehrfaches des Umgangselternteils verdient, begründet per se noch keinen Auskunftsanspruch (meines wissens würde das "verbotener Ausforschungsbeweis" genannt werden, mit dem erst bewiesen werden soll, was vorab behauptet wurde). Wenn Dein Ex juristisch also halbwegs ordentlich beraten wird, ignoriert er Deine Anfrage einfach. Dasselbe kannst und solltest Du mit seiner tun.
Ob Du per Auskunftsklage an die gewünschten Zahlen kämst, wage ich nicht vorherzusagen; das solltest Du einen versierten Anwalt fragen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Sophie,
Tante Juris befasst sich <hier> (ab Randnummer 601) recht schlüssig mit diesem Thema (mit entsprechendem Verweis auf die tlw. bereits in diesem Thread erwähnten Urteile).
Verfahrensrechtlich stellt der Einwand, ein anderer leistungsfähiger Verwandter sei vorhanden, eine rechtshindernde Einrede dar. Denn damit entfällt die gesteigerte Unterhaltspflicht mit der Folge, dass die Leistungsfähigkeit des nicht betreuenden Elternteils ganz oder teilweise ausgeschlossen wird. Der nicht betreuende, eigentlich barunterhaltspflichtige Elternteil muss entsprechende Tatsachen vortragen und ggf. nachweisen.
Alte Einkommensnachweise sollten nach meinem Dafürhalten ausreichend Beleg für einen solchen Tatsachenvortrag sein ...
Was ein Richter daraus macht, steht auf einem anderen Blatt. Im Vergleich zu Wedi hast Du als Mutter, vermeintlich bessere Chancen (und nein, eine Gender-Diskussion will ich mit dieser Bemerkung nicht heraufbeschwören).
Besten Gruß
United
Hallo,
da das entsprechende OLG dies zumindest in den Leitlinien verankert hat, gehe ich davon aus, dass es möglich sein könnte eine entsprechende Qoutelung zu erreichen. Da hätte ich auch keine Probleme mit. Allerdings sehe ich es aus Erfahrung so, dass dies bei uns ein Gericht entscheiden muss.
Aber, ich werde mein Schreiben jetzt nicht abschicken, sondern einen Ordner mit den alten Unterlagen und den Tarifsteigerungen (dokumentiert von der Böckler-Stiftung etc) füllen und einfach abwarten bis die Titel enden.
Sophie
Hi Sophie,
einen Ordner mit den alten Unterlagen und den Tarifsteigerungen (dokumentiert von der Böckler-Stiftung etc) füllen
Einkommen dieser Grössenordnung sind kaum an Tarifsteigerungen gekoppelt. Ich würde hier nicht eine vermeintlich exakte Hochrechnung vornehmen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Realität trifft. Eine Aussage wie "im Jahr ... schon ..., heute also viel mehr" fände ich zur Glaubhaftmachung genauso geeignet, im Zweifelsfall stehst Du damit aber nicht dumm da.
Gruss von der Insel
Hallo,
als ich bei dem Unternehmen gearbeitet habe haben die AT-Angestellten immer die Tarifsteigerung erhalten und evtl. wurden noch die Tantiemen erhöht. Insofern gehe ich davon aus, dass diese Geschäftsgebaren nicht von heute auf jetzt geändert wurden.
Aber für mich ist das ein Hinweis darauf, dass sein Gehalt realistisch geschätzt diese Höhe haben könnte. Und das ist für mich eine Sicherheit, dass es sich lohnen würde darauf zu verweisen.
Sophie
Hallo,
es gibt Neuigkeiten: ich habe vom Vater einen Brief erhalten:
Kindesunterhalt A. und S./Anpassung ab 08.2012
Hallo,
bezugnehmend auf mein Schreiben vom xx.03.2012 bitte ich Dich daran zu denken, mir rechtzeitig sowie rechtskräftig eine entsprechende Anpassung des Kindesunterhaltes ab August 2012 (nach Ablauf der bestehenden Titel zum 31.07.2012) mitzuteilen.
Ich bitte Dich diesbezüglich auch um entsprechende Nachweise bis zum 01.07.2012.
Viele Grüße
Ist das eine Inverzugsetzung oder muss er eigentlich warten bis die Titel abgelaufen sind (31.07.2012)?
Sophie
Ich würde sagen, es ist eine Inverzugsetzung, würde es aber eher als freundliche Erinnerung werten, denn ich bin sicher, dass du spätestens zum letzten August eine solche definitiv bekommen würdest, wenn du bis dahin nicht selbst aktiv geworden wärest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Müsste hir aber nicht die ab August volljährige Tochter aktiv werden, sprich sie fordert die Unterlagen von KM und KV an?
Oder müsste KV nicht anzeigen, dass er namens und mit Vollmacht der Tochter handelt?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!