Moin
VKH - Verfahrenskostenhilfe, löst die Prozesskostenhilfe (PKH) ab. In diesen werden Dir die Gerichtgebühren und die unumgänglichen RA-Gebühren erstattet bzw. ausgelegt (falls eine Abtragung möglich ist, für max. 4 Jahre auf Raten. Da sehe ich nicht).
EA - Einstweilige Anordnung: eine Vorabentscheidung für ein mögliches Gerischtsverfahren mit sofortiger Wirkung, gefällt aufgrund der eingereichten Umstände und Mangels. Zahlungsunfähigkeit gehört dazu.
Für den Monat Dezember muss differenziert betrachtet werden. Laut BGB wird eine Änderung dann fällig, wenn im Laufe des Monats das hierfür bedingte Ereignis statfindet - das wäre die Erreichung der Volljährigkeit. Allerdings neigt auch die Rechtssprechung gerne zu Meistbegünstigungsklausel für UH-Empfänger. Warum? Keine Ahnung, wieso hier Gesetz mit Füßen getreten wird.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nochmal Moin,
Und ob es ab dem Dezember ein Selbstläufer wird bleibt nicht nur abzuwarten, sondern möchte ich bezweifeln. Wenn die Gegenseite einen RA aktiviert, dann will sie die Fortschreibung des alten Titels - und nicht eine Einigung auf gegenwärtiger rechtl. Grundlage.
Heiko hat ja geschrieben, dass der Titel mit Volljährigkeit endet. Danach müsste also die Tochter einen RA beauftragen, wenn sie einen neuen Titel will. Bei ihrem Verdienst wird sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen bekommen. Ich glaube nicht, dass da ein RA überhaupt klagen würde. Bei 600 EUR Ausbildungsgehalt da noch Unterhalt abgreifen zu wollen, wäre schon sehr sportlich. Von daher denke ich schon, dass wenn Heiko jetzt weiterzahlt, mit dem 18. Geburtstag Ende mit Zahlen ist.
Die KM wird auch wissen, dass Heiko seit Ausbildungsbeginn zuviel bezahlt und sicherlich auch stillhalten solange Geld fliesst.
Das ist die eine Seite der Medaille. Mit der anderen Seite der Medaille hat @Oldie aber auch völlig Recht:
Ganz ehrlich, kannst Du Dir ein Minus in den nächsten 3 Monaten von schlapp 800€ leisten? Das ist bei Dir fast das halbe Monatsgeld. Und Weihnachten steht auch dann vor der Tür.
Was mich zu folgender Idee bringt: Brief an die KM: " Liebe xxx, wie du weisst zahle ich seit Ausbildungsbeginn unserer Tochter wesentlich zuviel Unterhalt. Ich biete dir an, bis zur Volljährigkeit unserer Tochter weiterhin, ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung, dir einen Unterhalt von 120 EUR zu zahlen. Wenn du damit einverstanden bist, bitte ich um deine schriftliche Zustimmung innerhalb einer Woche. Solltest du dein Einverständnis nicht fristgerecht erklären, werde ich einen Anwalt beauftragen. Dann gilt dieses Angebot natürlich nicht mehr und der Unterhalt könnte noch geringer werden. Ich würde mich freuen, wenn wir dies ohne Anwalt und Stress klären könnten. Viele Grüße
Heiko, du müsstest dann natürlich auch bereit sein, den Klageweg zu nutzen, falls die KM nicht auf den Vorschlag eingeht. Drohungen die man bei Bedarf nicht unsetzen möchte sind nunmal nichts wert...
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
@ Krümelmonster, toller Vorschlag. Aber: diese Frau ist darauf aus, alles zu saugen was nur geht. Freiwillig wird sie auf keinen Cent verzichten. Ich hab sie ja letzten Oktober schon gebeten, eine Neuberechnung zu veranlassen. Sie weiß, sie hat einen gültigen Titel. Und das nutzt sie auch.
Moin
Der Vorteil des Vorschlages von @kruemelmonster ist, dass Du nach aussen zeigst, dass Du kompromissbereit bist. Von Deinem Schreiben an die KM machst Du selbstverständlich eine Kopie. Ein Gericht wird dies vermutlich nicht ignorieren. Auch ein guter RA würde Dir zu solcher Vorgehensweise raten. Allerdings halte ich 50% Überzahlung für etwas hoch, 100€ als Verhandlungsmasse tun es auch. 😉 Erst mal abwarten was da denn kommt. Allerdings sollte bis zur ernsthaften Klageeinreichnung nicht dieser Monat verstreichen. Von daher noch diese Woche ein Schreiben an KM mit Fristsetzung von 14 Tagen, dann sofort Klage (und zwar bevor dieser Monat um ist). Dein Zeitlimit ist daher eng.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Heiko,
tja, wenns ihr ums Geld geht, müsste sie ja gerade deinen Vorschlag annehmen, denn 120 EUR ist ja mehr als du zahlen müsstest. Wenn es ihr aber darum geht dich zu ärgern (oder wenn sie dir nicht glaubt, dass du klagen würdest) wird sie natürlich nicht auf deinen Vorschlag eingehen.
Ich hatte meiner EXE auch mal ein aussergerichtliches Angebot gemacht. Um des Friedens willen und weil ich keine Lust auf weitere RA Kosten hatte. Sie wollte aber lieber klagen, weil sie wollte ja nur was ihr zusteht. Das bekam sie dann auch vor Gericht: Nämlich deutlich weniger als ich geboten hatte. Dieses dumme Gesicht meiner EXE war fast die RA Kosten wert :phantom: :rofl2:
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin Oldie
dann sofort Klage (und zwar bevor dieser Monat um ist). Dein Zeitlimit ist daher eng.
deshalb dachte ich eher an eine Frist von einer Woche. Wenn du den Postweg dazunimmst, könnte es sonst knapp werden. Und die Klage muss ja auch noch in diesem Monat bei Gericht eingehen.
Wenn die KM nicht auf einen Kompromiss eingehen sollte, soll sie sich auf keinen Fall noch über einen gewonnenen Monat freuen.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Das kann ich mir gut vorstellen. Es geht ihr seit 16 Jahren nur um Rache, wegen der Trennung damals. Von daher sind meine Aussichten relativ schlecht. Aber ein Versuch wäre es vielleicht dennoch wert.
Moin
Es geht ihr seit 16 Jahren nur um Rache, wegen der Trennung damals. Von daher sind meine Aussichten relativ schlecht.
Irrtum. Löse Dich von der Vergangenheit, sehe nur noch das, was passiert oder passieren wird. Dann hast Du nicht nur keine aus der Vergangenheit herrührenden Vorbehalte, alles sieht auch ganz anders aus. DU musst damit innerlich abschliessen, so bitter es auch gewesen sein mag. Hier und jetzt behindert es Dich lediglich.
Schon viele Menschen haben einen komplett neuen Anfang gefunden, dann wirst Du doch diesen "lächerlichen Vorfall" auch gebacken bekommen. 😉
Schau nach vorn', alles andere zählt hier nicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
vielen Dank für eure vielen und ausführlichen Antworten
Hat mir wenigstens geholfen, das ganze etwas objektiver zu sehen.
Heute ist das Beratungsgespräch beim Familienanwalt. Werde berichten, was er dazu sagt bzw vorschlägt.
Viele Grüße, Heiko
Moin Moin,
also, wir hatten ja nun gestern den Termin beim Anwalt.
Und ich muss sagen: sehr aufschlussreich!
Als erstes war er sehr über unsere Situation verwundert, dass wir tatsächlich erst jetzt Rechtsbeistand suchen und so lange still gehalten haben. Als 2. fand er die Berechnung des Jugendamtes sehr amysant, da absolut falsch! Wir zahlen also viel länger als ein Jahr zu viel. Aber nun zum wesentlichen: noch heute geht ein Brief an die KM raus, die Finanzen der Tochter offenzulegen. Als 2. wird erwartet, dass sie im Falle, dass die Tochter tatsächlich in Ausbildung ist (man weiß ja nicht, ob sie eventuell abgebrochen hat) sofort auf den laufenden Unterhalt verzichtet. Wir sollen die Zahlung sofort einstellen. Sollte sie so frech sein, eine Pfändungsklage zu erheben, wird unser Anwalt eine Pfändungsschutzklage gegenhalten. Sollte sie nicht freiwillig auf den KU verzichten, werden wir sogar noch anstreben, zuviel gezahlten Unterhalt zurück zu fordern. Den sie als KM wäre sehr wohl in der Pflicht gewesen, anzugeben, dass die Tochter eigenen Verdienst hat. Ich dachte immer, zu viel gezahlter Unterhalt wäre IMMER weg. Das ist so nicht ganz richtig wie wir jetzt wissen. Nicht in dieser Situation! Da die Tochter ihren eigenen Unterhalt fast allein beschreitet. Weiterhin hat er nach Sichtung unserer Finanzen genau das selbe ausgerechnet wie ihr hier: ihr stehen Monatlich 79€ zu. Und das sind wir auch bereit noch zu zahlen, wenn sie sich außergerichtlich mit uns einigt. Oh man, ich könnt Freudensprünge machen! Ich würde so gern deren Gesicht sehen, wenn der Brief vom Anwalt eintrudelt. Es ist das 1. mal, dass wir uns gegen dieses Weib zur Wehr setzen und sie wird im Dreieck springen!!!! Weiter erklärte uns der Anwalt, wird es mit Sicherheit VKH für uns geben, sollten wir klagen müssen. Und das die Urkunde auf 18 beschränkt ist, ist leider nicht so. Es geht immer nach der letzten Urkunde. Die stammt bei uns von 2008. Bei der Urkunde von 2000 stand es noch drin, bis zur Volljährigkeit. 2008 dann nicht mehr ;( also hätten wir ohnehin Anwaltliche Vertretung gebraucht. Ich möchte mich nochmal für euren fachlich sehr kompetenten Rat bedanken. Ihr macht ne super Arbeit hier! Schade, dass ich dieses Forum erst jetzt entdeckt habe.
Liebe Grüße, Heiko
Achso, was ich noch vergessen habe: er wird auch sofort Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin (dieses Biest) aufnehmen.
Hallo Heiko,
dein RA klingt für mich ein bisschen zu sehr nach Antifaltencreme.
"95% unserer Kundinnen spürten hinterher eine deutliche Verbesserung!"
Meistens gehört man selbst immer hinterher zu den 5%.
Nur Geld zurück gibt es natürlich nicht.
Aber gut, warten wir es ab.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
kannst du das mal näher erklären? Was lässt dich da hellhörig werden?
Liebe Grüße,
Hi Heiko,
hellhörig lässt es einen werden, wenn alles so easy und problemlos dargestellt wird.
Grundsätzlich hat er sicher die richtigen Ansätze. Und gut, dass ihr das jetzt schnell angeht.
Nur das mit dem zurückfordern sehe ich sehr kritisch. Zum einen kann sie sich auf Entreicherung berufen. Ich wüsste nun auch nicht von wem du tatsächlich zurückfordern kannst. Die Tochter ist noch minderjährig und nicht dafür verantwortlich zu machen, dass die KM ihren Pflichten nicht angekommen ist. Daher kann von der Tochter IMO nicht zurückgefordert werden. Von der KM kann ich mir erstmal auch nciht vorstellen ,da diese den KU ja stellvertretend entgegengenommen und verwendet hat.Aberauch hier "Versuch macht kluch"
Gegen die MA des JA wird er nichts ausrichten können.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Heiko,
Darauf hin bat ich die KM bitte eine neuberechnung des Unterhalts machen zu lassen.
Ob KM sich auf Entreicherung berufen kann, hängt nicht unwesentlich davon ab, ob Du diese Bitte nachweisen kannst.
Für Freudensprünge ist es noch etwas früh (Anwälte versprechen gelegentlich mehr als das, was erreichbar ist).
Für eine etwas optimistischere Sicht auf die Dinge gibt es aber durchaus Anlass.
Gruß
United
kannst du das mal näher erklären? Was lässt dich da hellhörig werden?
Die beiden Vorredner haben ja schon das Wesentliche gesagt.
Er soll das auch gerne alles versuchen, den Schneid würde ich ihm gar nicht abkaufen wollen, nur wenn er die Hälfte davon wahr macht, kannst du schon froh sein.
Aber das ist immer noch besser, als jemand, der von vornherein sagt, dass du doch froh sein sollst, weil es ja für dein Kind ist und du ja immerhin der Vater bist, da ist das eben so.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also, nur um das nochmal etwas klarer darzustellen: wir sind ja nichtmal auf eine Rückforderung aus.
Dass das nicht so leicht ist, sagte er uns auch. Wir möchten einfach nur, dass falls meine Tochter tatsächlich selbst verdienst, sofort auf den titulierten Unterhalt verzichtet und nur noch das bekommt, was ihr zusteht. Sollten wir natürlich erst klagen müssen, behalten wir uns vor, Strafanzeige gegen die KM wegen Pflichtsverletzung zu stellen. Also es wäre toll, was zurück zu bekommen, aber das ist bei weitem nicht unser Ziel.
Liebe Grüße,
Hallo Heiko,
Was lässt dich da hellhörig werden?
Alles! Vor allem deine gutgläubige Euphorie.
Heute ist das Beratungsgespräch beim Familienanwalt. Werde berichten, was er dazu sagt bzw vorschlägt.
Dir ist schon klar das ein Beratungsgespräch beim Anwalt zugleich ein Verkaufsgespräch ist das sich Anwälte im Gegensatz zu Versicherungsvertretern oder Gebrauchtwagenhändlern mit mindestens 226,10 Euro (190 + Mwst) bezahlen lassen. Falls du ihn anschließend nicht beauftragst.
Falls du den Anwalt beauftragst geht es normalerweise nach Streitwert. Total egal wie die Chose für dich ausgeht.
Oder auf Honorarbasis im Stundenlohn.
Oder auf Staatskosten zum Fixpreis unter den Kosten die normale Leute nach Streitwert zahlen.
Zu den normalen Kosten gibt es Tabellen und Onlinerechner.
Für BH / VKH (Beratungshilfe / verfahrenskostenhilfe) gibt es auch Rechner.
Böse Zungen behaupten das es auch Unterschiede in der Erstberatung gibt je nach dem ob du
- mit dem Bus zur Kanzlei fährst und dem Anwalt einen Beratungshilfeschein und 10 Euro auf den Tisch des Hauses legst oder
- mit einem Mittelklassewagen vorfährst und Selbstzahler bist oder
- deine Sekretärin einen Termin vereinbart, du mit Chauffeur vorfährst und im Erstgespräch ein Stundenhonorar vereinbarst.
Gruss Horst