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Kindesunterhalt bei Ausbildung???

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(@heiko780)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Ich bräuchte dringend mal ein paar Infos.
Ein Anruf beim JA ergab nur: Klagen sie doch...
Es geht um folgendes, ich zahle seit 16 Jahren ohne wenn und aber titulierten Unterhalt.
Ich bin verheiratet, habe in der neuen Ehe 4 Kinder. Meine 1. Tochter ist vergangenes Jahr 17 geworden. Zu ihr besteht leider kein Kontakt, da die KM super Methoden hatte, diesen zu unterbinden. Letztes Jahr August nahm
Nun meine Tochter eine Ausbildung auf (verdienst ca. 600€). Darauf hin bat ich die KM bitte eine neuberechnung des Unterhalts machen zu lassen. Aber wie ihr euch denken könnt, passierte: nichts. Ich habe 1800€ Nettoeinkommen und hab hier 4 kleine Kinder. Selbst meine Frau geht arbeiten, seit der jüngste 6 Monate ist, damit wir als Familie über die Runden kommen. Ich zahle 360€ Unterhalt. Monat für Monat. Wir können einfach nicht mehr. Bleibt uns wirklich nur der Gang zum Anwalt, und dann alles beim Familiengericht einzuklagen? Finanziell können wir uns das einfach nicht erlauben.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 17:22
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Heiko,

Ein Anruf beim JA ergab nur: Klagen sie doch...

Das JA ist Unterhaltstechnisch nunmal nicht dein Freund, sondern auf der Seite der KM. Das JA wird dir da nicht helfen.

Ist deine Tochter denn schon 18? Wenn nicht, wann wird sie 18?

Die Berechnung ist nunmal in beiden Fällen sehr unterschiedlich...

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 17:33
(@heiko780)
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Sie ist noch 17, wird im Dezember 18

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 17:34
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Heiko,

hmmm, das sind noch 4 Monate bis zur Volljährigkeit. Wenn du mit der KM keine Einigkeit erzielen kannst, würde ich das Fass jetzt nicht mehr aufmachen. Zur Info: Bei minderjährigen wird das Ausbildungsgehalt zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet, eigentlich müsstest du da schon seit Ausbildungsbeginn nur noch sehr wenig zahlen. Wegen des bestehenden Titels bist du aber der gearschte... bis du das jetzt mit Anwalt und Gericht geklärt hättest, ist deine Tochter volljährig. Und gezahlter Unterhalt gilt eh als verbraucht.

BTW.: Ist der Titel auf das 18. Lebensjahr befristet? Falls ja, kannst du dann an Januar die Zahlungen einstellen. Bei 600 EUR Gehalt (wird bei Erwachsenen voll auf den Bedarf angerechnet) und KG dürfte kein Bedarf mehr übrig bleiben. Ausserdem ist ab 18 auch die Mama barunterhaltspflichtig.

Falls der Titel nicht befristet ist, musst du dringend, sobald deine Tochter volljährig ist, von ihr den Titel zurückfordern. Rückt sie ihn nicht raus, bleibt nur die Klage. Ich würde es dann aber im Guten versuchen: Sprich mit ihr, erkläre ihr die Lage und bitte sie den Titel rauszurücken. Wenn das nichts wird, schriftlich per Einbschreiben / Rückschein. Falls dass auch nicht klappt eben dann die Klage.

Gruß vom Krümelmonster

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Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

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Geschrieben : 13.08.2014 17:48
(@heiko780)
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Hi, danke für deine Antwort.
Wenn ich den Titel richtig verstehe, ist er auf 18 befristet.
Da steht.... ich verpflichte mich zur Zahlung bis zum 18 Lebensjahr....

Liebe Grüße,

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 18:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

les nochmal genau nach. Sobald da was mit Altersgruppen dasteht könnte er auch unbefristet sein.

Im Normalfdall steht bei befristeten Titel etwas in der Art "bis zum xx.xx.xxxx" drauf

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 18:30
(@heiko780)
Schon was gesagt Registriert

Hab nochmal nachgelesen: in einer Urkunde über einer Abänderung steht: ...ich bin verpflichtet, dem Kind ... aufgrund Urkunde für die Zeit ab... bis zur Volljährigkeit Unterhalt  in Höhe.... zu zahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 18:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:phantom:

Und was DANACH kommt, steht da nicht? Dann mach Dir schon mal eine Flasche Sekt auf, denn dann endet der Titel tatsächlich mit dem 18. Geburtstag des Kindes und dann muss Deine Tochter selbst auf Dich zukommen.

Ich würde daher die vier Monate noch schlucken, dann den Dauerauftrag einstellen und dann NICHTS tun.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 13.08.2014 18:50
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Bei Deinem EK von 1800€ und insgesamt 5 Kindern (oder 4? - ist praktisch egal) ist max der Mindest-UH fällig. Wenn das 17-jährige Kind eine Ausbildungsvergütung von 600€ erhält, wovon 90€ als Aufwendung abzuziehen sind, verbleiben ein bereinigter Netto von 510€. Bei minderj. Kindern wird als barunterhaltsmindernd die Hälfte hiervon angesetzt - das wären 255€. Zzgl. des halben KG von 93€ sind das 347€. Der Mindest-KU beträgt 426€. Es bleibt ein offener Bedarf von 426-347= 79€. Mehr an UH kann eigentlich gar nicht gefordert werden. Der alte Titel ist daher abzuändern - und zwar ausschliesslich um die Zahlhöhe. Mit dem 18. Geburtstag wäre der Bedarf 488€, abzgl. KG von 184€ verbleiben 304€. Falls das Ausbildungsgeld nicht steiget (was ich nicht glaube), ergibt sich ein fehlender Bedarf von 304€ - 255€ = 49€, welcher anteilsmässig entsprechend der Leistungfähigkeit von beiden ET aufgebracht werden müsste.

Aber: Mit dem 18. Geburtstag ist das Kind nicht mehr privilegiert, sprich es ist nicht mehr mit den anderen (minderjährigen) Kindern rechtlich gleichgestellt, ebenso steigt Dein SB nach Vorabzug des KU für die vorrangig Berechtigten auf 1200€. Deine Leistungsfähigkeit für KU des dann vollj. Kindes dürfte sich erledigt haben.

D.h.: Der alte Titel ist abzuändern, notfalls per Klage vor dem Familiengericht. Bei Deiner Einkommenslage erhältst Du sowohl einen Beratungsschein als auch VKH.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 13.08.2014 18:56
(@heiko780)
Schon was gesagt Registriert

Nein, weiter nichts. Daher geh ich jetzt erstmal davon aus.
Wir haben morgen ein Beratungsgespräch beim Fach-Anwalt. Ich hoffe, er kann uns Wege aufzeigen, wie wir weiter verfahren sollten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 18:58




(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Oldie,

Mit dem 18. Geburtstag wäre der Bedarf 488€, abzgl. KG von 184€ verbleiben 304€. Falls das Ausbildungsgeld nicht steiget (was ich nicht glaube), ergibt sich ein fehlender Bedarf von 304€ - 255€ = 49€, welcher anteilsmässig entsprechend der Leistungfähigkeit von beiden ET aufgebracht werden müsste.

Ab Volljährigkeit ist das Ausbildungsgehalt komplett auf den Bedarf anzurechnen, nicht nur die Hälfte! Auch wenn man noch 90 EUR Ausbildungsbedarf berücksichtigt, bleibt kein Bedarf mehr über, der noch zu zahlen wäre

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

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Geschrieben : 13.08.2014 19:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Kruemelmonster
Danke für die Richtigstellung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 13.08.2014 19:09
(@heiko780)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure zahlreichen Antworten.
Was ich nun echt nicht weiß: lieber jeden Monat 360€ zahlen und Füße still halten, oder Anwalt beauftragen. Ich denke schon, dass ich monatlich viel sparen würde, da ich eh schon ne Mangelfallberechnung hab. Ach, man...

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Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 19:16
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich würde vermutlich die Füße still halten. Bei einer Neuberechnung, die sich gut und gerne mehrere Monate hinziehen kann, könnte die Tochter auf den Trichter kommen, ab ihrem 18. Geburtstag wieder zu fordern bzw. wird das dann bei Gericht gleich mit erledigt. Aufgrund des Titels kannst Du die Zahlungen nicht einfach einstellen, bezahlst also noch ein paar Monate eh weiter. Dann hast Du in den Monaten aber wieder Streß und wohlmöglich noch weitere Unterhaltszahlungen nach dem 18. Geburtstag an der Backe.

Denn wenn nur noch Töchterchen für die Durchsetzung ihrer Forderungen zuständig ist und nicht mehr Mutti oder irgendein Robin Hood in schwarzer Robe, wird sie sich das bestimmt mehrfach überlegen, noch Forderungen an Dich zu stellen.

Junge Erwachsene sind da recht faul.  😉

Mission impossible?

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Geschrieben : 13.08.2014 19:21
(@heiko780)
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Das wird vermutlich das beste sein, zumal Anwalts-und Gerichtskosten das gesparte von 300€/Monaten x4 wieder auffressen würden 🙁

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Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 19:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das musst Du entscheiden. Allerdings wäre meine Toleranz bei 360€ x 3 (3 Monate bis Dezember) = 1080€ vs. 79€ x 3 = 281€ davon abhängig, was ich mir leisten kann. Und ob es ab dem Dezember ein Selbstläufer wird bleibt nicht nur abzuwarten, sondern möchte ich bezweifeln. Wenn die Gegenseite einen RA aktiviert, dann will sie die Fortschreibung des alten Titels - und nicht eine Einigung auf gegenwärtiger rechtl. Grundlage.

Meine Verfahrensweise wäre, wenn tatsächlich dieser gegenwärtige Zahlbetrag die Existenz der Familie gefährdet:
- Beratungsschein holen und ab zum RA
- ausführlich mit diesem die Situation besprechen
- Dein Bestreben sollte es dann sein: VKH beantragen und EA auf Minderung des KU auf den "gewünschten" Betrag stellen sowie
- Abänderungsklage einreichen

Ganz ehrlich, kannst Du Dir ein Minus in den nächsten 3 Monaten von schlapp 800€ leisten? Das ist bei Dir fast das halbe Monatsgeld. Und Weihnachten steht auch dann vor der Tür.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 13.08.2014 19:32
(@heiko780)
Schon was gesagt Registriert

Wie du schon sagst: ein Minus von 800€ wäre unser finanzieller Ruin. Wir stehen so schon am Ende des Monats tief in den roten Zahlen! Deshalb ist die Entscheidung auch so schwer. Andererseits wären meine 4 kleinen (also insgesamt 5 Kinder) dringend auf das monatlich gesparte Geld angewiesen. Zu zahlen sind ja nun noch 4 Monate. September-Dezember.

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Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 19:39
(@heiko780)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, aber was heißt VKH und EA?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 19:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Verfahrenskostenhilfe und Einstweilige Anordnung.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 13.08.2014 19:49
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Heiko,

was heißt VKH und EA?

VKH = Verfahrenskostenhilfe.
EA = Einstweilige Anordnung.

GIDF :google:

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 19:50




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