Hallo zusammen!
Ich wende mich an euch weil ich mal einen Rat zum Thema Unterhaltstitel benötige. Ich zahle derzeit für meine zwei Kinder monatlich den vom Jugendamt festgesetzten Satz an Unterhalt. Macht mir auch nichts aus, da ich der Meinung bin, dass ihnen und der Mutter dieses Geld zusteht. Jetzt schreibt mich das Jugendamt an und fordert mich auf, mich bis zum x.x.xx zu melden um einen Titel festzusetzen und um einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen.
Ich versteh das allerdings nicht. Solange ich regelmäßig zahle ist doch ein solcher Titel nicht notwendig oder? Und falls doch, ist es doch egal ob das gericht den beschließt oder das Jugendamt. Oder?
Ich komme da nicht so richtig klar. Sollte sich jemand von euch mit der Materie auskennen, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank im voraus!
Jan
Servus Jan,
und erstmal willkommen bei vatersein.de
Sinn oder Unsinn eines Titels iun Deinem Fall zu diskutieren bringt am Ende nicht viel.
Der Rechtsanspruch auf einen Titel besteht und Du kommst nicht daran vorbei, wenn einer gefordert ist.
Wichtiger wäre es, auf ein paar Dinge dabei zu achten.
1. korrekte Zahlbeträge
2. statischer oder dynamischer Titel
3. Begrenzung auf die Volljährigkeit der Kinder
Lass Dir vom JA nichts auf`s Auge drücken!
Bevor Du was unterschreibst, alles hier einstellen und die Kenner der Materie hier drüberlesen lassen!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ich versteh das allerdings nicht. Solange ich regelmäßig zahle ist doch ein solcher Titel nicht notwendig oder?
Hallo,
der Unterhaltsgläubiger hat ein Anrecht auf Titulierung, auch wenn der Schuldner regelmäßig und in korrekter Höhe zahlt. Aber bei Gericht hast du nicht nur hohe Kosten sondern kein Mitreden, wie der Titel genau auszusehen hat, beim Jugendamt schon. Denn die müssen das titulieren, was du ihnen vorgibst.
Daher solltest du alsbald die Berechnung des Jugendamtes, nach der du den KU zahlst, hier einstellen, wir sehen dann, ob die auch richtig gerechnet haben. Dann helfen wir dir bei den Formulierungen für die Titel (im Wesentlichen: Laufzeitbegrenzt bis die Kinder 18 sind, keine Dynamisierung per Kopplung an irgendwelche Tabellenwerte sondern ein fester Betrag)
/elwu
keine Dynamisierung per Kopplung an irgendwelche Tabellenwerte sondern ein fester Betrag)
Die Verweigerung eines dynamischen Titels birgt allerdings die Gefahr, dass man dennoch erfolgreich verklagt wird, seit §1612a BGB ausdrücklich den Prozentsatz erwähnt:
(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.
Ich würde daher einen dynamischen Titel nur verweigern, wenn ein Mangelfall besteht, denn die eigene Leistungsfähigkeit wächst nicht automatisch mit wachsenden KU-Sätzen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.