Kindesunterhalt an ...
 
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Kindesunterhalt an die Stadt zurückzahlen

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(@suffering_d)
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Nach dem Urteil des BGH vom 13.01.1988 (FamRZ, 1988, Heft 4 S. 370 - 373) sind Unterhaltsrückstände auch unter Berücksichtigung verschiedener Rechtsvorschriften zeitnah zu realisieren (siehe S. 372). Der Zeitmoment ist danach erfüllt, wenn Unterhaltsrückstände mehr als 1 Jahr zurückliegen.

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Geschrieben : 08.07.2006 16:23
 sky
(@sky)
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Entweder hast Du das Urteil nicht gelesen oder ganz einfach nicht verstanden. Ansonsten sollte auch Dir nämlich nicht entgangen sein, dass es (auch) dort um Verwirkung und nicht um Verjährung geht.

Soviel also zum "Joker".

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

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Geschrieben : 08.07.2006 16:58
(@suffering_d)
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Bei der Betrachtung des Zeitmomentes ist es unbeachtlich, ob der Unterhaltsberechtigte selbst oder aufgrund des Unterhaltsüberganges das Sozialamt die Unterhaltsansprüche verfolgt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, Heft 20, S. 1222/1223 - Urteil vom 11.05.93).

Es kommt auf die richtige Mixtur an. Wenn also nicht innerhalb von einem Jahr gefordert wird, so ist der Rückstand verwirkt. Und genau darum ging es dem Opener ja auch, oder nicht?

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Geschrieben : 08.07.2006 17:31
(@suffering_d)
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Jetzt 1 Jahr und 11 Monate später will das Amt b.z.w. die Stadt 1968Euro Unterhaltsvorschuß von mir zurück. Fällig sofort!
Ist das Rechtens?

Nein. Siehe oben.

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Geschrieben : 08.07.2006 17:33
(@suffering_d)
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@sky, sorry ich meinte auch Verwirkung 😉 Am Ende zählt das Ergebnis.

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Geschrieben : 08.07.2006 17:39
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

hurra 🙂 !

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

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Geschrieben : 08.07.2006 17:59
(@suffering_d)
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😉 Ich hoffe nur das der Opener auch die letzten Posts liest. Denoch würde ich dem Opener empfehlen den geforderten Betrag fürs Kind irgendwo anders anzulegen, so hat es irgendwann etwas davon. Geht auch in kleinen Raten.....

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Geschrieben : 08.07.2006 18:05
(@suffering_d)
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Moin suffering,

ich schliesse mich sky an: Wenn auch andere User die Methode "Ich weiss was, aber ich sag's nicht" anwenden würden, könnte man das Forum schliessen.

Im konkreten Fall gehe ich auch davon aus, dass Du keine persönlichen Nachteile hättest, wenn Du hier Ross und Reiter nennst in Form Deines "Jokers" - warum also diese Geheimniskrämerei?

Ratlose Grüsse
Martin

Hoffe jetzt gedient zu haben. Abgesehen davon das eine Verjährung nicht immer notwendig ist - soviel dazu. Praktisch bedeutet es aber manchmal hoch pokern zu müssen - das kann in vielen Fällen in die Hose gehen.
Allerdings habe ich zur Rechtssprechung ein ganz gesondertes Verhältnis, denn - wenn man einmal zahlt - gleich unter welchen Voraussetzungen, sich meldet und sich dem Mob hingibt die Chancen ungleich sind im Rechteverhältnis und Verständnis eines Normalbürgers.

Der Opener muss also nicht bezahlen, aber an das Kind denken - fertig.

Gruss aus dem wunderschönen Wien bei 30 Grad Sonnenschein

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Geschrieben : 08.07.2006 21:14
(@suffering_d)
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Achso, ich bitte nicht meine Posts so zu verstehen wie man am besten KU vereitelt. Mir geht es darum in besonderen Fällen den Staat am eigenen Schopf mit seiner verquerten Rechtssprechung zu treffen, allerdings niemals die Kinder aus den Augen zu verlieren. In der Rechtssprechung wird aber auf das Kindeswohl so sehr gepocht, so dass ein einzelnes Kind unter der Last dieser vermeintlichen Wohlseinsgesinntheit schier zerbrechen muss.

Ich halte jeden dazu an einen Kampf für das Kind zu führen, ohne allerdings dem Kind zu schaden und den Unrechtsstaat mit allen Mitteln zu bekämpfen.

Die knapp 2000 Euro des Openers - möge er sie wirklich irgendwie an den Fingern absparen und dem Kind irgendwann zu Gute kommen lassen.

Dieses Land interessiert sich nicht für die Belange von Vätern, oder Kindern - es interessiert sich dafür die Sozialleistungen auf  Väter umzuschichten und das in einem ganz miesen Stil - ganz ohne Interesse " zum Wohle des Kindes".

Dem gehört Einhalt geboten, so gut es geht.

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Geschrieben : 08.07.2006 21:23
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