Kindesunterhalt ab ...
 
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Kindesunterhalt ab 18 - mir fehlt da irgendwie der Durchblick

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(@wolfsfrau)
Rege dabei Registriert

Hallo Kasper,

der Vater zahlt, aber nicht den berechneten und titulieren KU.

Im Klartext: er müsste lt. Berechnung des JA und seiner RA`s Stufe 14 der Düsseldorfer Tabelle zahlen, zahlt aber nur 260,00 Euro (das ist noch nicht mal der Regelsatz!), die Differenz macht in etwa 400 - 450,00 Euro aus (so genau weiss ich die aktuellen Zahlen nicht, ich müsste neu berechnen lassen).

Ich habe einfach nach ein paar Jahren keine weiteren Beitreibungen veranlasst, weil ich es leid war, meinen Sohn auch so gut ernährt bekommen habe, und wenns mal wirklich knapp war (grad am Anfang wars ziemlich hart ohne Job und mit Säugling), liebe Freunde und meine Familie mich unterstützt haben. Beim JA gibt es bis zum heutigen Tage eine Beistandschaft, die leider nix gebracht hat. Wenn mein Junge selbst das JA beauftragt, den vollen KU einzuklagen, vielleicht hat er ja dann eine Chance. Das ist und bleibt seine Sache. Ich hoffe für ihn, dass es was bringt. Ich bin 18 Jahre lang eingesprungen...

Lange Rede, kurzer Sinn: den Unterhalt des KV werde ich selbstverständlich an meinen Sohn weitergeben, das Kindergeld von D auch.

Wie das sein kann, dass der KV im Ausland Leistungen für seinen in D lebenden Sohn erhält... Frag mich, ich weiss es nicht, warum.

Herzliche Grüße
Wolfsfrau

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2006 17:48
 babs
(@babs)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

jetzt ist es ja bald soweit und ich wollte nur noch mal nachfragen ob ich das jetzt alles richtig verstanden habe.

Der ältere Sohn meines Mannes wird jetzt im August 18 und wir werden ihm den KU auf sein Konto bezahlen. Da er noch bei seiner Mutter wohnt sind wir alleine für den KU zuständig und dürfen dafür aber das volle Kindergeld abziehen. Ist das so korrekt?

Jetzt hätte ich außerdem noch kurz eine andere Frage:

Da mein Mann und ich Ende letzten Jahres geheiratet haben, hat sich sein Nettogehalt um einiges erhöht. Normalerweise wird ja die neue Berechnung immer aufgrund der vorangegangen 12 Monate gemacht. Wäre das bei uns auch der Fall oder wird dann hochgerechnet, weil ja klar ist, dass das Gehalt aufgrund unserer Heirat jetzt höher ist.

Danke und Grüße
Barbara

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2006 02:05
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