Kindesunterhalt ab ...
 
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Kindesunterhalt ab 01.07.2005

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(@groundhopper)
Zeigt sich öfters Registriert

Bin zwar auch kein Profi, aber du kannst doch noch das Kindergeld abziehen, du bezahlst doch dann bei deinem Beispiel 1300 netto und 2 Kinder bis fünf 2 x 199 €, also 398 Euro. Damit bist du noch 12 Euro über deinem SB....

Anlage A zu DT.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 12:13
 Uli
(@Uli)

aber du kannst doch noch das Kindergeld abziehen,

Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichte ausserstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages zu leisten ...

Hmm, was mir noch auffiel: wenn noch eine Ex mitzuversorgen ist muss man bei zwei Kindern zwischen 5 und 11 Jahren ein bereinigtes Nettoeinkommen von mehr als 2.200,- EURO haben, um über den Selbstbehalt zu kommen. Vielleicht auch ein Grund für unsere Kinderarmut.

[Editiert am 20/5/2005 von Uli]

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 12:22
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin Uli,

Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichte ausserstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages zu leisten ...

Das ist so nicht korrekt: der Anteil des anzurechnenden Kindergeldes wird soweit reduziert, bis 135% erreicht sid. Deshalb sind die Zahlbeträge Stufe I-VI allesamt gleich.

Gruß, Xe

[Editiert am 20/5/2005 von Xe]

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 13:01
 Uli
(@Uli)

Deshalb sind die Zahlbeträge Stufe I-VI allesamt gleich.

Lieber Xe,

das ist richtig, ich wollte es auch nur plakativ darstellen, denn meines Erachtens funktioniert das in der Praxis nicht. Den Unterhaltsberechtigten wird Glauben gemacht, sie bekämen in Zukunft mehr Geld. Ich denke in den meisten Fällen dürfte dies am Selbstbehalt des Pflichtigen scheitern. Immerhin haben die Unterhaltspflichtigen 50,- mehr in der Tasche und das war mehr als notwendig!

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 13:07
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

schau dir mal den Nachtrag an, mir gruselt es grade etwas...

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 13:16
 Uli
(@Uli)

Hmm, in den fünf Seiten die ich runtergeladen habe finde ich keinen Nachtrag :heu: . Kannst Du das etwas präzisieren? Ich möchte mich auch gruseln, denn heute ist bei mir noch nichts Neues passiert 😀 .

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 13:35
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Aber gerne doch, ich sortier das mal hier ein:

Zu:

wenn noch eine Ex mitzuversorgen ist muss man bei zwei Kindern zwischen 5 und 11 Jahren ein bereinigtes Nettoeinkommen von mehr als 2.200,- EURO haben, um über den Selbstbehalt zu kommen. Vielleicht auch ein Grund für unsere Kinderarmut.

wäre folgende Rechnung mal interessant, mit der Fragestellung: wie hoch muß das Einkommen bei den "Mindestanforderungen" sein (also, wann ist man ganz exakt auf SB bei einem Kind, 0-6 Jahre, EU)?

Rechnung geht dann wie folgt...

Der SB ist 890 Euro = 4/7 -> 7/7 sind 1557,50 € (Kontrolle: EU = 3/7 = 667,50 €, korrekt.)

Dazu kommt noch ein 7tel Erwerbsanreiz, also ergibt das Netto nach KU und Arbeitsaufwendungen 1557,50 € = 6/7 => 1817,08 €.

KU Stufe I bis VI ist gleich, nach neuer Tabelle 199 € nach KG-Anrechnung. Ergibt gesamt 2016,08 €.

Berufsbedingte Aufwendungen liegen bei 5% Pauschale, macht 2122,19 €.

Die Lohnabrechnung sieht dann so aus:

Steuer: Klasse 1
Freibetrag: 0.00 Euro
Kinder: 0,5
Tabelle: allgemeine

Ihr Bruttolohn: 3742 Euro
Krankenversicherung: 246.75 Euro
Rentenversicherung: 364.85 Euro
Arbeitslosenversicherung: 121.62 Euro
Pflegeversicherung: 29.96 Euro
Lohnsteuer: 816.75 Euro
Solizuschlag: 40.06 Euro
Kirchensteuer: 0.00 Euro
Ihr Nettolohn: 2122.01 Euro

Man muß also knapp 3742 € brutto (2122,19 €) verdienen, um einem Kind vollen Kindesunterhalt und einer Exfrau vollen EU zu zahlen und ganz genau auf den Selbstbehalt zu kommen. Darüber möge sich jeder sein eigenes Bild machen, insbesondere, weil Steuererstattungen noch nicht eingerechnet sind, also alle Fahrtkosten durch die 5% nach meiner Rechnung gedeckt sind, was eher irreal ist.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 13:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hmmmmmmm...ich glaube, das Grauen kann ich noch verstärken: Ist es nicht so, dass der Einsatzbetrag (notwendiger SB=Existenzminimum) des Betreuungselternteiles in gleicher Höhe wie der SB der Unterhaltsverpflichteten festgesetzt ist (erwerbstätig 890 € bzw. nicht erwerbstätig 770 €).

Wenn dem so ist, wäre dein Beispiel bereits ein Mangelfall, da das Existenzminium des unterhaltsberechtigen Betreuungselternteiles nicht gesichert ist.

Die Rechnung müsste nach meiner Meinung so aussehen:

Der SB des Unterhaltsverpflichteten ist 890 Euro
plus 770 Euro SB des unterhaltsberechtigten nicht erwerbstätigen Betreuungselternteiles.
= 1.660 Euro

Dazu kommt noch ein 7tel Erwerbsanreiz, also ergibt das Netto nach KU und Arbeitsaufwendungen 1.660 € = 6/7 => 1936,66 €.

KU Stufe I bis VI ist gleich, nach neuer Tabelle 199 € nach KG-Anrechnung. Ergibt gesamt 2016,08 €.

Berufsbedingte Aufwendungen liegen bei 5% Pauschale, macht 2248,06 €.

Die Lohnabrechnung sieht dann so aus:

Steuer: Klasse 1
Freibetrag: 0.00 Euro
Kinder: 0,5
Tabelle: allgemeine
Kirche: nein

Ihr Bruttolohn: 4002 Euro
Krankenversicherung 246.75 €
Rentenversicherung 390.20 €
Arbeitslosenversicherung 130.07 €
Pflegeversicherung 29.96 €
Lohnsteuer 913.33 €
Solizuschlag 45.18 €
Kirchensteuer 0,00 €
Ihr Nettolohn 2246.51 €

Leider bietet nettolohn.de ab 4003 € Brutto keine Berechnung mehr an. Es müsste nach meiner Schätzung ein Brutto von 4010 Euro eine Punktlandung ergeben.

DeepThought

[Editiert am 20/5/2005 von DeepThought]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2005 13:46
 Uli
(@Uli)

OK, OK, die Mühe hatte ich mir nicht gemacht 😀 . Da habe ich ja noch tief getapelt!

Ich denke aber, auch Deeps Rechnung liegt dann noch zu tief. Ihr habt nämlich den Rentenversicherungs (72,71 EURO)- und Krankenversicherungsunterhalt (52,20 EURO) noch nicht mit eingerechnet 😉 !!!

Das hatte mich damals bei Gericht auch noch mal umgehauen, weil ich damals garnicht wußte, dass es sowas gibt.

Allerdings sind für die 770,- EURO EU keine Realsplittingvorteile berücksichtigt worden.

[Editiert am 20/5/2005 von Uli]

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 14:03
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Naja, es sind noch Ungenauigkeiten drin, unter anderem:

KU Stufe I bis VI ist gleich, nach neuer Tabelle 199 € nach KG-Anrechnung. Ergibt gesamt 2016,08 €.
Berufsbedingte Aufwendungen liegen bei 5% Pauschale, macht 2248,06 €.

Die Pauschale ist begrenzt auf 150 €, daher wäre es 2166,08 €. Ansonsten stimmt das Ganze und zeigt zwei Dinge auf:

1) Es ist eine Menge Holz, und
2) was genaues weiß an sich keiner. 🙂

Was aber klar werden dürfte, ist auch, warum es so viele Mangelfälle gibt, nämlich, daß die Summe von brutto ~4000 € oberhalb des selbst vom Bundesstatistikamtes errechneten Durchschnittswertes liegt. Somit ist bereits der mit obigem Wert berechnete "Durchschnittsverdiener" nicht in der Lage, oberhalb des Mangelfalles zu arbeiten.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 17:02




 Uli
(@Uli)

Beate Merk: Kinder beim Unterhalt bevorzugen
Bayerns Justizministerin auf Schloss Offenberg

Aus der Passauer Neuen Presse

www.pnp.de/ngen/such.php?cid=29-8588679&Ressort=dz

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2005 15:30
(@teufelchen7568)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo!
Sorry die Tabelle ist ein Witz noch dazu wurde der SB auf 890 € hochgesetzt (schön für die Zahlenden ob w oder m) aber für mich ein Witz. Mein Ex hat insges. 3 Kinder ..davon 2 mit mir er hat angebl. nur 1300 € pro Monat somit wurde alles was über den damaligen 840 € lagen geteilt entsprechend auf die Kinder (geb 1995, 2002 und 2003) Fakt ist ich bekomme 144 € pro Kind nach der neuen Liste nur noch 127 € nett oder? Genau die 50€ die er jetzt mehr behalten darf wurden den Kindern abgezogen...finde ich super vom Staat... :gunman:

Gruß Teufelchen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2005 18:03
 Uli
(@Uli)

Genau die 50€ die er jetzt mehr behalten darf wurden den Kindern abgezogen...

Genau darum schrieb ich weiter oben:

Den Unterhaltsberechtigten wird Glauben gemacht, sie bekämen in Zukunft mehr Geld. Ich denke in den meisten Fällen dürfte dies am Selbstbehalt des Pflichtigen scheitern.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2005 18:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau die 50€ die er jetzt mehr behalten darf wurden den Kindern abgezogen

Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass der SB bisher nur alle zwei Jahre angepasst wurde.

Ich hatte es in diesem Thread bereits geschrieben, wiederhole es gern: Wer wissen möchte, wie die DT sich entwickelt hat, bitte >hier< entlang (pdf).

DeepThought

[Editiert am 1/6/2005 von DeepThought]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2005 18:49
(@teufelchen7568)
Zeigt sich öfters Registriert

@DeepThough

Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass der SB bisher nur alle zwei Jahre angepasst wurde.

Ähm die DT wird doch insges. alle 2 Jahre erhöht oder irre ich mich also Unterhalt und SB...??

@Ulli Ich habe nicht alle Postings gelesen 😀 aber ich mußte einfach meinem Ärger kund tun....

Gruß Teufelchen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2005 18:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*urks* ich meinte natürlich 4 Jahre :yltype:

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2005 19:21
Seite 2 / 2