Liebe Mitstreiter,
ich glaube ich habe da was noch nicht richtig verstanden. (Jaaaaa Deep!)
Ich arbeite in Vollzeit und in meinem Haushalt lebt unser 10 Jahre alter Sohn.
Damit sind 50% von meinem Einkommen doch überobligatorisch?
Das bedeutet meinem EX , also beim EU wird das halbe Gehalt nicht angerechnet?
Wie ist das jetzt bei dem KU. Angenommen man hat ein zweites Kind das bei dem EX lebt.
Bei der KU Berechnung zählt der Überobligatorische Anteil doch nicht oder irre ich mich?
KU wird doch dann von dem tatsächlichem Gehalt berechnet?
Danke jetzt schon
Feta
Moin feta,
du hast es korrekt erfasst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
