kindesunterhalt
 
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kindesunterhalt

 
(@lizzylee)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir helfen!

Kurze Schilderung:

Mein Mann hat einen unehelichen Sohn, der inzwischen 13 Jahre ist. Es wird von Anfang an regelmäßig Unterhalt bezahlt. Vor 2 Jahren haben wir geheiratet und erwarten im Oktober unser gemeinsames Kind. Nun meine Frage ändert sich der Unterhalt wenn ein eheliches Kind geboren wird? 

Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Liebe Grüße Lizzylee

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2010 15:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lizzylee,

ja, durch das "neue" Kind kommt ein weiterer Anspruchsberechtigter hinzu; weshalb sich die Berechnungsstufe der Düsseldorfer Tabelle ändert. Auch Du selbst hast einen Unterhaltsanspruch. Ob dieser zum Tragen kommt, hängt allerdings vom Einkommen Deines Ehemannes ab, denn die Kinder stehen im Rang vor den Müttern: Nur wenn genug zu verteilen ist (also wenigstens der sogenannte Mindestunterhalt für die Kinder bedient werden kann).

Ob ein Kind ehelich oder unehelich geboren wird, spielt für den Anspruch an sich oder für die Unterhaltshöhe keine Rolle. Es gibt da (glücklicherweise) keine unterschiedlichen Klassen.

Am besten mal konkrete Zahlen hier einstellen; dann rechnen wir mal.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2010 15:14
(@lizzylee)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Deine schnelle Antowrt, hatte leider keine Zeit mich vorher zu melden.
Ich habe mit einem sehr unhöfflichem Mann vom Jugendamt telefoniert, der mir gleich sagte der Unterhalt bleibt gleich egal ob wir ein Kind bekommen oder nicht.
worau kann ich mich denn Berufen gibt es da einen Paragraphen oder wie soll ich weiter vorgehen???

Vielen Dank im vorraus.

Lizzylee

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2010 21:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Lizzylee,

oder wie soll ich weiter vorgehen???

Am besten, du tust das, was Martin dir schon gesagt hat: Stelle bitte Zahlen ein - wie viel verdient dein Mann, was wurde bei der Unterhaltsfestsetzung an Abzugsposten berücksichtigt, und wie viel zahlt er derzeit für seinen unehelichen Sohn? Und noch eine wichtige Frage: Ist der Unterhalt tituliert, d.h. gibt es ein Gerichtsurteil darüber, oder hat er eine Jugendamtsurkunde unterschrieben?

Erst wenn wir die Antworten auf diese Fragen haben, können wir euch raten, was als nächstes zu tun ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 22:19