Hallo zusammen
Habe mal eine Frage bezüglich KU. unsere Tochter lebt seid 3 Jahren bei mir.ich habe das ABr.
Die KM erhält HartzIV und hat einen sogenannten 165.-€ Job. Ich selbst habe Vollzeitstelle.
Aber bei uns hier ist der Verdienst nicht berauschend.
Seid 3 Jahren erhalte ich Unterhaltsvorschuss vom JA. Nun bekomme ich im Jahr ein bis zweimal
ein Schreiben,wo ich meine Verhältnisse schildern u.a. auch Angaben zur KM machen soll
wie Lohn etc.
Leider kann ich dazu keine Angaben machen,KM verweigert Auskunft. Dies teile ich dem JA so mit.
Weiterhin sagte mir das JA das Auskunftspflicht bestehe und ich zur Mitwirkung verpflichtet sei.
Also ich soll denen mitteilen was meine EX verdient. Weiterhin sagte man mir,das ich die KM
wegen KU verklagen muß/soll.
Verstehe nicht warum.erhalte doch UHV. Muß sich nicht das JA darum kümmern das die dieses Geld zurück bekommen ?
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin Jenpa,
ist nicht wirklich mein Thema, aber selbst aktiv werden können die vermutlich nur, wenn du ne Beistandsschaft einrichtest.
Dann kümmern die sich selbst.
Wenn du das nicht tust, aber von denen Geld haben willst, verlangen sie das eben von dir.
Anderenfalls könnte das ja ne schöne Übereinkunft zwischen Ex und dir sein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
