Kindesunterhalt
 
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Kindesunterhalt

 
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Hallo,

mein Sohn ist 5 und ich bin on der Mama geschieden. Der Umgang sieht im Moment so aus: Do-So abend bei mir, dann So auf Mo bei ihr, Mo auf Di bei mir und dann ab Die nach Kiga bei ihr, dann Do u Fr bei mir, Fr abend bis Mo bei ihr und Mo abend auf Die bei mir...

d. h. er ist in 14 Tagen an ca 10 Tagen bei mir, wenn auch das in den Kiga bringen dazu zählt. Wie hoch ist denn da die Höhe des Unterhaltes, im Moment zahle ich 202,- Euro, der ihr da noch zusteht? An manch Wochentagen schläft er bei meinen Eltern, da es beruflich nicht anders geht.

Danke für Eure Mühen.

Grüsse

Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 17:24
(@papi74)
Registriert

Hallo,

derjenige der das Kind >50,01% betreut ist KU berechtigt. Bei 50/50 (sog. Wechselmodell) bekommt keiner KU da ja jeder seinen Beitrag leistet.
Jetzt könntest du, wenn du das Kind größer 50% betreust KU verlagen. ABER: wenn ein Titel existiert, dann muss dieser abgeändert werden ggf. vom Gericht.
Dann müßtest du die KM zur Zahlung von KU auffordern und ggf. vor Gericht einklagen.

Wenn Mutti jetzt aber merkt "hups ich bekomme keine 200€ mehr / Monat und soll dann auch nochh 200 bezahlen...in Summe 400€ weniger im Monat" was meinst du wie schnell Sie das Kind auf einmal >50% betreut.

Also von daher langsam und vorsichtig agieren und erstmal ein Wechselmodell anstreben.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 17:43
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Danke für die Antwort.

Mir geht es nur darum, weil das JA meinte, dass ihr noch der Kindesunterhalt zusteht in der ganzen Höhe, jedoch lege ich es als Unterhalt für sie aus, da ich meinen Sohn so oft habe. Mir geht es eigentlich nur ums Prinzip. Ich will ja auch nicht, dass der Unterhalt geändert wird. Und mit dem Geld komm ich auch ganz gut aus. Aber ich zahl an meiner Ex den Unterhalt freiwillig, damit sie sich und unserem Kind etwas gescheites bieten kann und auch gut geht. Freiwilligen Unterhalt an sie bekomme ich ja teilweise wieder. Also ihr würde jetzt kein KU mehr zustehen, wenn ich was ändern lassen würde, darum gehs mir. Wir kommen zur Zeit gut klar und das möchte ich auch nicht aufs Spiel setzen.

Gruss

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 17:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Michael!
Wieso schaltet sich das JA dazwischen, wenn Euer Verhältnis so gut ist? KApier ich nicht...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 26.03.2009 17:58
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Servus Michael!
Wieso schaltet sich das JA dazwischen, wenn Euer Verhältnis so gut ist? KApier ich nicht...

Grüße ausm Süden
Marco

Hallo Marco,

sie war dort wegen der Beantragung zur Kiga-unterstützung. Da musste sie meine Gehaltsdaten mitangeben und weil ich zu ihr mal sagte, dass ich eigentlich gar keinen KU mehr zahlen muss, wollte sie dies aus erster Hand wissen und fragte bei dieser Gelegenheit nach. Weil sie irgendwie ein schlechtes Gewissen hat, dass ich ihr weiterhin Unterhalt zahle... Sie meint eben jetzt, dass ihr es zusteht und ich es zahlen muss, was aber ja nicht der Fall ist...
Aber ich hab keinen Lust auf Streit und lass sie eben im Recht...

Hauptsache sie unterschreibt mir die Anlage U!

Gruss

Michael

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Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 18:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi mitschii

Die Frage nach dem Titel über KU ist noch offen? Existiert einer?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 18:14
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Hi mitschii

Die Frage nach dem Titel über KU ist noch offen? Existiert einer?

Gruss oldie

Hallo oldie,

ja es existiert einer.

Gruss

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 19:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Dann hat das JA in soweit Recht als das der Titel bedient werden muss. Um hier was zu ändern muss dieser Titel abgeändert oder herausgegeben werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 19:56