Kindesunterhalt
 
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Kindesunterhalt

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(@katrin1969)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen!

Ich (39) lebe mit meiner Tochter (10) und meinem Partner (42) und dessen Tochter (11) zusammen. Ca. die Hälfte des Monats ist auch seine andere Tochter (9) bei uns. Jedes zweite Wochenende von Freitag-Montag und an den Tagen wo die Mutter lange arbeiten muss. Meißt auch die ganzen Ferien.

Die große Tochter hatte letzten Herbst den Wunsch zum Vater zu ziehen und kam dann im November zu Ihm/uns.
Da er erst skeptisch war, auch wegen der Geschwistertrennung, sollte dies erst mal auf Probe gehen.

Er hätte eine hälftige Betreuung für beide Kinder bevorzugt, aber dem stimmte die Mutter nicht zu.

Auch dass die große Tochter zum Vater konnte, ging nur unter der Voraussetzung, dass Sie weiterhin das Kindergeld und den KU erhält.

Sie hat einen dynamischen Titel und das Kind ist derzeit noch bei Ihr gemeldet.

Allerdings hat der Vater beim JA bekannt gegeben, dass die Große ab dem 01.11.2008 bei Ihm wohnt.

Eigentlich wollte er versuchen den Titel zum 12. Geburtstag "einzufordern" , da er hofft dann bessere Changen zu haben das ABR zu bekommen.

Nun wurde Ihm geraten zu warten bis das Kind 6 Monate bei Ihm wohnt.

Das Geld ist leider sehr knapp bei uns und derzeit zahle ich mehr in die Haushaltskasse als er, weil er einfach nicht mehr hat. Die anderen Kosten/Anschaffungen teilen wir uns.

Dennoch wird es auf Dauer nicht gehen Ihr weiterhin das Geld zu zahlen und das Kind zu versorgen. Leider gibt Sie uns auch das Geld für Klamotten etc. nicht oder erst nach langem Streit.

Jetzt meinte Sie zu meinem Freund, dass sich ja ab dem 12. Geburtstag der KU erhöht! Grundsätzlich hat Sie ja Recht, aber das Kind wohnt doch gar nicht bei Ihr!

Wenn er es nicht zahlt holt Sie das Kind zurück und beantragt ABR mit der Begründung "Exestienelle Gründe"!

Leider läßt er sich von Ihr sehr schnell einschüchtern! :-/

Was würdet Ihr Ihm raten!?

Viele Grüße und vielen Dank fürs Lesen!
Katrin

P.s.Er würde gar keinen Unteralt für die Tochter erwarten, aber 430.-€ mehr im Monat würden uns doch sehr helfen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2009 16:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Katrin,

wie immer in solchen als erste Frage: Gibt es einen Unterhatltstitel? Wie lautet der?

Wenn nein, würde ich tatsächlich das halbe Jahr, vielleicht den 12. Geburtstag abwarten, dann das Kind ummelden und KG beantragen.
Dann den KU einstellen und entspannt die Klage wegen "existentiellen Gründen" abwarten.
Und dann KU fordern.

Mit Titel muss Herrausgabe gefordert und ggf. geklagt werden.
Ummelden und KG beantragen geht aber schon vorher.

Entsscheidend ist natürlich, dass sie auch wirklich stabil bei euch sein will und nicht vor Gericht umkippt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2009 17:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Auch dass die große Tochter zum Vater konnte, ging nur unter der Voraussetzung, dass Sie weiterhin das Kindergeld und den KU erhält.

Leider läßt er sich von Ihr sehr schnell einschüchtern! :-/

Ich vermute mal, die Problematik Geld ist mehr Dein Problem als seins. Das es finanziell eine belastung ist war von Anfang an absolut klar. Ich habe da ein bischen Bauchschmerzen und würde es begrüssen, wenn er sich positioniert. So bleibt ein Beigescmack.

Wurde die Schule gewechselt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2009 17:32
(@katrin1969)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo!

Danke für Deine Antwort!

Es gibt einen Titel, weiß allerdings nicht wie er lautet. Werde Ihn mal fragen.

Sie wird im Februar 12 Jahre alt. Muß er Ihr wirklich ab da höheren Unterhalt zahlen. Theoretisch ja, aber praktisch....?!

Meinst Du er sollte die Tochter jetzt schon ummelden und das KG auf sein Konto überweisen lassen? Wäre das nicht taktisch unklug, weil der "Krieg"  dann schon vor Ablauf des halben Jahres beginnen würde? Sie wird ausflippen!

Weniger wegen dem Ummelden, mehr wegen dem KG!

Oder wäre Ummelden besser, weil damit dokumentiert wird, dass Sie bei Ihm lebt?

Das mit dem "Umkippen" ist so eine Sache, weil Sie die Kinder schon jetzt massiv gegen den Vater aufhetzt.
Die "Kleine" sagte neulich, als der Vater "Schulden" einforderte "Der Papa bekommt auch den Hals nicht voll"

Außerdem "droht" Sie den Kindern. Damit dass Sie kein Geld mehr hat, wenn Sie zum Papa gehen und in eine ganz kleine Wohnung zieht in der Sie sie dann nicht mehr besuchen können, weil kein Platz ist.

Der Großen hatte Sie angekündigt Sie brauche Ihr nicht mehr unter die Augen treten, wenn Sie zum Papa geht.

Die Kleine hat mehrmals geäußert  Sie bleibt u.a. deshalb dort, damit die Mama nicht umziehen muss. Sehr viel Verantwortung für so ein kleines Mädchen.... 🙁

Bisher hat sich die "Große" nicht beeinflussen lassen, aber wer weiß welche Geschütze Sie noch auffährt?
Sie nennt das "Tacheles mit den Kindern reden".

Weiß selber nicht was Richtig und was Falsch ist. :-/

Er hatte Ihr schon einmal eine Mediation vorgeschlagen, aber auch das hält Sie für Blödsinn.

Die Klage ABR wegen "exestentiellen Gründen" finde ich allerdings auch niedlich... 😉

LG
Katrin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2009 17:40
(@katrin1969)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie!

Er hatte schon einmal in einem anderen Forum geschrieben. Kann Ihm ja sagen, dass ich hier schreibe. Möglicherweise meldet er sich.

Natürlich ist es in erster Linie "sein" Problem, weil sein Kind und seine Ex, aber nun da wir zusammenwohnen betrifft es mich ja auch.

Hatte erst gedacht wir kommen mit weniger aus, aber nachdem wir so oft zu fünft sind stellt sich heraus, dass es doch mehr "kostet" 😉

Ich habe vorher mit meiner Tochter 6 Jahre alleine in einer zwei Zimmerwohnung gelebt. Hatte da nicht so wirkliche Vergleichsmöglichkeiten.

Dann wollte ich einen Nebenjob annehmen, sehe aber dass ich das nicht schaffe zeitlich. Fahre jeden Tag 60 km einfach in die Arbeit und meine Tochter in Ihre alte Grundschule, damit Sie nicht in der 4.Klasse noch wechseln muss.

Wir sind zu Ihm und den Kindern "rausgezogen", damit er weiterhin seine Exfrau bei der Betreuung in diesem Umfang unterstützen kann. Es gab also keinen Schulwechsel.

Es geht mir nicht generell darum Ihr irgendein Geld zu nehmen, aber es ist ein Dauerthema bei uns, weil ich immer wieder den Streit der Beiden mitbekomme (live) und weiß dass er auch sehr unter dem Streit leidet und es mich auch belastet.

Er würde auch die "Kleine" mehr nehmen, damit Sie mehr arbeiten kann...das weiß Sie auch!

Es geht "nur" um den KU für die Große Tochter, welche jetzt seit drei Monaten bei Ihm ist.

Vielleicht hat er ja Lust auch was dazu zu schreiben....heute abend oder morgen. Ich frage Ihn.

LG
Katrin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2009 17:52
(@katrin1969)
Schon was gesagt Registriert

...ach ja, und grundsätzlich ging es mir ja jetzt erst mal um Tips, wie er sich am sinnvollsten Verhalten sollte.

Er will ja auch nicht dass an dem Kind gezerrt wird!

Grüße
Katrin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2009 17:55
(@ole67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal an alle hier im Forum!,

nachdem ich die Info erhielt, das ich hier "Thema" bin, will ich mich auch gerne mal dazu mitteilen.

Generell ist die Tatsache das meine Ex, derzeit Geld für etwas erhält, wo sie nahezu keine Leistung für erbringt ( Hort, Kleidung und kleinere Anschaffungen werden noch von ihr getragen),nicht sehr befriedigend für mich und meine Freundin.

Wie meine Partnerin schon geschriebn hat, ist es auf Dauer für uns beide nicht wirklich finanzierbar und vor allem "stinkt" es mir pers. auch, wenn ich sehe was meine "ex"  sich so alles anschafft und am 5ten des Monats, dann die Aussage trifft sie hätte kein Geld um mir die noch offenen Posten zu begleichen.

Ihre finanzielle Situation und die Anschaffungen sollten jetzt hier aber auch kein Thema sein.

Es wäre schön, wenn jemand vielleicht Erfahrung zu einem ähnlichen Fall hat und mir dazu folgende Fragen beantworten könnte.

Der Unterhaltstitel ist dynamisch, wie ändere ich den konkret ab? Geht das ohne Anwalt mit einem einfachen Änderungsschreiben an das Jugendamt?

Meine Tochter wird nächste Woche 12 und würde im Falle einer ABR Klage ja direkt befragt. Sie wird aus meiner Sicht jedoch keine eindeutige Stellung zum Thema wohnen beziehen, da meine Ex eben sehr direkte Worte gefunden hat und das KInd auch aus meiner Sicht unter Druck setzt.

Von daher fand ich die Idee mit den 6 Monaten abzuwarten recht gut.

Welche Chancen hätte ich im Falle das ich den KU einstelle und eine Änderung verlange?

Ich hoffe meine Fragen sind eindeutig genug!?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2009 21:34
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kathrin!

Wenn er es nicht zahlt holt Sie das Kind zurück und beantragt ABR mit der Begründung "Exestienelle Gründe"!

Google bitte mal mit: abr exentielle gründe

Gute Begründung - wird Gericht sicher überzeugen!

Wäre das nicht taktisch unklug, weil der "Krieg"  dann schon vor Ablauf des halben Jahres beginnen würde? Sie wird ausflippen!

Wenn ich deine Beiträge so lese, hat der "Krieg" schon längst begonnen (sonst würde KM die Kinder nicht so unter Druck setzen).

Eigentlich wollte er versuchen den Titel zum 12. Geburtstag "einzufordern" , da er hofft dann bessere Changen zu haben das ABR zu bekommen.

Bei gemeinsamen Sorgerecht müsste KM das alleinige ABR einfordern und auch begründen, warum sie einen Umzug zugestimmt hat und jetzt plötzlich das alleinige ABR fordert und den Umzug rückgängig machen will.

- Kind ummelden (auch rückwirkend möglich)
- Meldung an Familienkasse
- Herausgabe Titel fordern

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2009 21:43
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
habe ich das jetzt richtig verstanden, dass die große Tochter beim KV wohnt und die KM trotzdem KU und Kindergeld bekommt?
Ich fass es nicht was sich manche "Mütter" da so rausnehmen.

Also der Dame steht weder das Kindergeld noch Unterhalt für die Große zu !!!

Wie kosmos schrieb - ummelden
                                - Kindergeld ummelden (beantragen)
                                - Titel fordern

und zusätzlich umgehend die KU-Zahlungen für die Große einstellen.

ABR wegen existentieller Gründe, sehr lustig! Da müßten ja alle Hartz IV-Empfänger ihre Kinder umgehend abgeben. So einen Blödsinn habe ich noch nicht gehört!
Das sind aber immer solche Damen, die davon ausgehen, wenn sie mit den Ketten rasseln und irgendeinen Mist erzählen, dann macht sich Mann vor Angst die Hose nass und spurt wie gewünscht.
Unsere Ex probiert zur Zeit auf ähnliche Weise, sich um KU für die bei uns lebende Tochter zu drücken und plärrt auch der Lütten allen möglichen Mist vor. Echt zum kot.......!

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2009 22:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

und zusätzlich umgehend die KU-Zahlungen für die Große einstellen.

Vorsicht! Titel!

Da geht einfach einstellen nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2009 22:59




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Beppo: Geht da nicht die Klage auf Herausgabe inkl. Vollstreckungsschutzklage?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2009 23:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja aber eben nur in der Reihenfolge!

Ich würde aus taktischen Gründen auch etwas Zeit zwischen Ummeldung und Titelklage verstreichen lassen.

Das KG müsste die Kassenlage ja schon etwas entspannen.
Wenn KM das hinnimmt, ist ein weiteres Faktum geschaffen und die Situation kaum noch umkehrbar.

Wenn sie das nicht hin nimmt und auf ABR klagt, steht sie auf der wackeligen Planke, das erklären und begründen zu müssen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2009 23:02
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo!

Ich glaube auch nicht, dass es in der Reihenfolge geht.

Als erstes wäre die Frage, welcher Titel ist es?
Wurde der Titel in Prozessstandschaft der KM "erstritten", oder nach Scheidung der Ehe.

Bei Prozessstandschaft hat KM in ihrem Namen den Titel erstritten und es müsste gegen sie geklagt werden.

Wurde der Titel nach Scheidung erstellt, ist das Kind Inhaber des Titels. KV kann m.E. nicht gegen seine Kinder klagen, da er der gesetzl. Vertreter in Unterhaltsfragen ist. Eventuell müsste hier ein Verfahrenspfleger bestellt werden.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2009 23:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Katrin1969  und ole67

@ole
Ja, so gefällt es mir schon deutlich mehr. 😉

Und nochmal die Frage: Wie stabil ist die Grosse bzgl. dauerhafter Wohnsitz beim Vater? Das muss Verleumdung, Beschimpfing, Manipulation etc. durch die KM einschliessen. Nebenbei wäre auch eine bessere Einschätzung der Kleinen nicht unwichtig bei der Beurteilung, wie sich alles entwickelt. Was sagen die beiden zu all dem - wenn sie denn was sagen?

Zum KG: Mit erfolgter poliz. Ummeldung ist es erst möglich, das KG bei der FamK zu beantragen.

Um mal Klartext zu reden. Das Geld ist die eine Sache. Doch hier geht es auch um eine Auseinandersetzung, der sich das Kind auf Dauer nicht entziehen kann. Im Gegenteil - es wurde bereits hineingezogen und wird durch die KM instrumentalisiert, erpresst und im Stich gelassen. Das muss alles bedacht werden bei der Herangehensweise. Mit dem erfolgten Umzug vor drei Monaten wurde ein Grundstein gelegt. Doch wie sieht es jetzt aus? Wie denkt und fühlt sie jetzt? Steht sie noch dazu? Und wenn - wie fest? Diese Fragen müsst ihr euch beantworten und dem entsprechend handeln. Steht die Grosse zu ihrer Entscheidung, dann wird es höchst wahrscheinlich auch diese Entscheidung vor Gericht sein.

Bei den Fronten sehe ich eine sehr wahrscheinliche gerichtliche Auseinandersetzung ums ABR.

Gruss oldie

PS: Das Wort exestenziell werde ich mal in meinen Wortschatz aufnehmen - das weckt gewisse Assoziationen. :puzz:

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2009 23:39
(@ole67)
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Danke erstmal für eure Antworten!

@Daisy

Ja das hast Du richtig verstanden. Die KM erhält derzeit noch beides KU+KG.
Allerdings mache ich mir wegen ihrem "gerassel" nicht die Hosen voll 😉
Jedoch ist mir das wohl des Kindes wichtig und da hilft manchmal eben nur "vorerst nachgeben"!

@ oldie

Der Titel wurde damals beim JA für die Kinder angelegt und existiert seit der Trennung. Also ohne irgendwelche Klage oder so. Somit kann ich den aber auch nicht einfac aussetzen, oder?

Der Wohnsitz der großen bei mir steht meines Erachtens normalerweise außer Frage, jedoch sehe ich bei einer direkten Befragung eher einen Kommentar "ich mag bei euch beiden wohnen" . Sie scheut die Konfrontation mit der Mutter ,weil sie Sie eben nicht "verletzen" möchte. Zudem tut die KM ja ein übriges dazu mit ihren Aussagen.

Ich denke auch, das ich ohne Anwalt nicht drum rum komme, oder!?

Gruß
Ole

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 11:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke auch, das ich ohne Anwalt nicht drum rum komme, oder!?

Das hängt ein bisschen davon ab, wie doll sie auf Krawall gebürstet ist und ob sie jemand hat, der sie von Blödsinn abhält.

Deswegen würde ich auch erst ummelden, dann KG beantragen und vor dem nächsten Schritt etwas warten.
Dann forderst du den Titel zurück.
Bis dahin brauchst du noch keinen Anwalt. Evtl. erkundigt sie sich dann aber schon nach ihren Möglichkeiten und erfährt vielleicht, dass Widerstand zwecklos ist.
Erst wenn sie ihn nicht raus rückt und du klagen musst brauchst du einen Anwalt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 11:56
(@katrin1969)
Schon was gesagt Registriert

[

Der Wohnsitz der großen bei mir steht meines Erachtens normalerweise außer Frage, jedoch sehe ich bei einer direkten Befragung eher einen Kommentar "ich mag bei euch beiden wohnen" .

Hallo!

Meiner Meinung nach wäre es das Beste, wenn beide Kinder je zur Hälfte bei den Eltern sind, aber irgendwie kann man mit Ihr da nicht reden.

Leider ist die Sache sehr verfahren und ich denke Sie wird  schon ausflippen wenn Ihr das Kindergeld "genommen" wird!

Ehrlich gesagt bekomme ich Gänsehaut wenn ich nur daran denke! :-/

Manchmal wünschte ich wir hätten genug Geld um alles beim Alten zu belassen! 🙁

Liebe Grüße
Katrin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2009 15:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Katrin,

Eure "Besenpilotin" hat sich gleich zwei lange Enden von der Wurst herausgepickt und profitiert dabei doppelt: Sie kassiert nicht nur KU und KG, sondern hat auch keine Veranlassung, dieses Geld zweckgebunden für's Kind auszugeben: Das ist ja gar nicht da. Ein prima Geschäft; etwa dasselbe wie nicht arbeiten gehen und dafür Gehalt kassieren. Solche "Ansprüche" lässt man sich ungern wegnehmen.

Ich an Eurer Stelle würde daher etwas "taktischer" vorgehen und erst einmal noch ein paar Monate zuwarten, ohne etwas zu sagen oder zu ändern. Wenn erst einmal 6 Monate ins Land gegangen sind, hat Madame in Sachen Kindergeld nämlich etwas getan, was sich juristisch "Leistungsbetrug" nennt. Das sollte sie - bzw. einen damit beauftragten Rechtsanwalt - durchaus dabei bremsen, schreiend gleich die grosse "ich verklage dich!"-Keule auszupacken; damit sähe sie vor Gericht nämlich überhaupt nicht gut aus. Und nach 6 Monaten kann man sich auch nicht mehr auf ein "das hab ich in dem ganzen Trubel vergessen..." herausreden.

Als Fernziel zum Wohl des betroffenen Kindes solltet Ihr - sofern räumlich und technisch möglich - vielleicht das Wechselmodell (eine Woche hier, eine Woche dort) anstreben: Damit heben sich Kindesunterhaltspflichten wechselseitig auf. Die eigenen Wünsche eines 12-jährigen Kindes haben hierbei durchaus Gewicht. Aber wie gesagt: Man muss nicht nur ein gutes Blatt auf der Hand haben, sondern es auch zum richtigen (!) Zeitpunkt auf den Tisch legen.

Grüssles
Martin
PS: zumindest die Kindergeldzahlungen werden auch rückwirkend abgewickelt; sie muss zu Unrecht erhaltenes KG zurückzahlen; Ihr bekommt es ausbezahlt. Auch noch in ein paar Monaten.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 15:32
(@ole67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo "brille007",

den Namen "Besenpilotin", werde ich mir merken!
Zugeben, meine Ex ist da sehr "geschäfttüchtig" ja....

Wie sieht es mit dem "Leistungsbetrug" von meiner Seite aus, wenn ich meine Tochter derzeit nicht ummelde bzw. das KG einfordere.
Kann ich nach 6 Monaten einfach sagen, uups die wohnt seit November 2008 bei mir und ich habe vergessen das KG einzufordern?

Es ist aber schön zu wissen, das das KG auch nachgezahlt würde!

Momentan versuche ich einfach für mich und das Kind ein gutes Blatt zu bekommen um es dann gezielt vorzulegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 15:58
(@katrin1969)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin!

Ich denke Du hast Recht mit dem was Du sagst! Wir sollten wohl noch etwas warten.

Das mit dem Wechselmodel fänden wir eine gute Sache, weil sich keines der Kinder "für" oder "gegen" einen Elternteil entscheiden müsste und die Beiden zusammen sind und sich keines der Kinder evtl. doch hintenangestellt fühlt.

Räumlich ginge es, da die Kinder von beiden Elternhäusern aus in die Schule gehen können. Wir wohnen sozusagen im selben Ort mit der Mutter. Vom Hort könnten wir Sie auch regelmäßig abholen im Wechsel.

Mein Freund hatte Sie auch schon einmal darauf angesprochen, aber es gibt da keine positive Reaktion von Ihr.
Eher gar keine... 🙁

Wir müssten vielleicht mal die positiven Seiten für Sie aufzählen, denn nur dann könnte man Ihr es wohl schmackhaft machen.

Danke für Deine Antwort jedenfalls! 🙂

LG
Katrin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2009 16:09




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