Kindesunterhalt
 
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Kindesunterhalt

 
(@speckifrau)
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Hallo,
mein ex ist seit 10.06 arbeitslos. er hat mir eine liste seines einkommens gegeben und berechnet nun den unterhalt wie folgt: summe des jahres geteilt duch 12.
ich bin der meinung bis 09 wird das alte einkommen zugrunde gelegt und ab 10 das a-losengeld.
nun habe ich gelesen das trotz a-losigkeit sich der ku in den ersten 6 mon. nicht verringert.
Fakten: sein a-losengeld ermittelt ein netto von 2500€
              seine liste ergibt ein netto von 2300€
kennt sich da jemand aus oder hilft nur ein anwalt?

grüsse heidi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2006 11:53
(@squit)
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Hallo Heidi,

kannst Du vielleicht noch ein paar Hintergrundinformationen geben.
Um welchen Unterhalt geht es hier? KU, EU?
Für wieviel Personen?
Für welche Personen?
Das zuständige OLG?
Welche Unterlagen hast Du von deinem Ex erhalten?

Liebe Grüße
Squit


AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2006 16:21
(@speckifrau)
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hi,
es geht um den unterhalt für zwei kinder. er meint, rückwirkend sein durchschnittliches jahresnetto nehmen zu können.
ich meine bis 09 hatte er ein einkommen von 2300€ und muss also bis 09 auch davon unterhalt zahlen und ab 10 ist er arbeitslos und zahlt also ab 10 weniger. ODER???
ich habe aber auch hier gelesen, dass während der ersten 6 monate arbeitslosigkeit normal weiter gezahlt werden muss wie vorher.
stimmt dass?
gruss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2006 22:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ja, wenn ein Titel besteht, kann erst nach 6 Monaten Abänderungsklage angestrebt werden.

Wenn er 2300 netto hatte, müßte er ja ca. 67% davon ALG1 haben. Also ca. 1500 Euro. Davon müßte er also in der Lage sein, den Regelunterhalt zu zahlen. Wie alt sind die Kinder?

Wieviel Unterhalt hat er bisher für sie gezahlt?

LG Lausebackesmama


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 22:28
(@speckifrau)
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hallo,
meine kinder sind 10 und 13, er hätte also 611€ /mon.bis september zahlen müssen. und ab oktober 573€/mon.
oder muss er weiterhin 611€/mon zahlen?
ich kenn mich mit den ganzen gesetzen echt nicht aus.
danke für eure hilfe
heidi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2006 18:20
(@speckifrau)
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p.s.: er bekommt 1720€ arbeitslosengeld


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2006 18:21