Liebe Foris,
ich hoffe, meine Frage ist nicht zu simpel und Ihr stöhnt jetzt über die tausendste Frage zum gleichen Thema ...
Daß für die Berechnung des Kindesunterhaltes das bereinigte Nettoeinkommen der letzten 12 Monate relevant ist, ist mir klar. Auch kann ich die DT vs. Berliner Tabelle lesen. Nun kommt aber die entscheidende Frage:
Habe ich das richtig verstanden, daß der Zahlbetrag (Kindesunterhalt abzüglich anteiliges Kindergeld) in der zweiten bis x-ten Tabellenstufe gleich hoch ist? Es macht also keinen Unterschied, ob der KV 1350,-- € unterhaltsrelevantes, schon um 5% berufsbedingter Aufwendungen bereinigtes Nettoentgelt hat oder aber 2500,-- €?
Lieben Dank für ein kurzes: So ist es! Oder aber: Falsch verstanden!
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Kurz genug? 😉
Ich faß es nicht, elwu zeigt Humor 😉
Tut mir aber leid; das war definitiv zu kurz!
Machs noch mal,biiiiiitteeeeeeee!
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Kommando zurück, alles klar!!!! :redhead:
Gute Nacht! LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
steht alles was du zu diesem Thema wissen brauchst:
http://www4.justiz.bayern.de/olgn/rspr/fam/unterhaltsleitlinien_02.htm
schau' vor allem auf die Tabellen im Anhang. Kurz: durch die Einführung des §1612b BGB durch die rotgrünen *self-censored* kommt im Ergebnis raus, dass erst ab DT Stufe 7 (bereinigt) der Zahlbetrag relevant ansteigt.
cya,
elwu
Lieber elwu,
danke für den link!
🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂
😉
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti