Kindestunterhalt un...
 
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Kindestunterhalt und Hartz4

 
(@hanseate66)
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Ich habe mal ne Frage, die auf den ersten Moment scheinbar leicht zu beantworten ist...
In nicht zu langer Zeit werde ich leider auch in den Genuß des Hartz4 kommen.
Ich bin geschieden und habe einen Sohn, der bei meiner Ex wohnt.
Das Verhältnis ist ziemlich gestört zwischen Kindestvater und Kindestmutter.Es fanden schon viele gerichtliche Auseinandersetzungen zum Thema Umgangsrecht u.s.w. statt.
Ich habe immer den Kindestunterhalt für meinen Sohn gezahlt, auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit-sogar als ich Bezieher von Arbeitslosenhilfe war( von 500 €- 250 € für meinen Sohn!)Ja, richtig gelesen.Als ich damals eine Anwältin beauftragt hatte, diese Summe vielleicht etwas runterzusetzen, machte sie mir keinerlei Hoffnung, dass das möglich sei.
Ich hatte nämlich einen Unterhaltstitel unterschrieben nach unserer Trennung.
Soviel zu der Ausgangslage....
Nach einer Umschulung, wo ich logischerweise weiterhin von meinem wenigen Übergangsgeld die vollen 249 € für meinen Sohn zahlte, komme ich nun also zu hartz 4.
Nun die Fragen:
Ich kann logischerweise von den 331 € keine 249 € zahlen, trotz des blöden Unterhaltstitels den ich mal dummerweise unterschrieben habe.
Wie gehe ich den nun vor?
Muß ich beim zuständigen Jugendamt eine Mitteilung machen?(bei mener EX ja sowieso)
Droht mir ein Gerichtsvollzieher oder Offenbarungseid?
Hört sich alles ein bißchen verrückt an, aber man hat ja schon viel erlebt bzw. gehört...
Dazu möchte ich natürlich noch sagen, dass ich und mein Sohn ein ausgezeichnetes Verhältnis zueinander haben und ich ihn auch alle 2 WE sehe.Und finanzielle Unterstützung sehe ich auch ein.Aber wie kann ich sie in Zukunft leisten ohne straffällig zu werden.
Das Arbeitsamt hat dazu keine Meinung....
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Möchte deswegen aber keinen Anwalt beauftragen.Da ist nur sicher, dass sie (die Anwältin) ihr Geld bekommt-Hilfe hab ich aber noch keine erhalten...
Was muss ich beachten und wie gehe ich vor???

Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2005 04:01
(@PhoeniX)

Hallo erst einmal.

Also mein erster Rat an dich ist such dir nen neuen RA und am besten einen ohne in dahinter. Auch wenn mich die Damen hier für diese Aussage lünchen werden, aber die Frauen halten irgendwie doch immer zusammen. Tittel oder nicht du brauchst nur das zahlen was du kannst und wenn sich deine Vermögenssituation ändert wird der Unterhalt neu berechnet und gegebenfalls auch zum Mängelfall. Da du durch Harz IV total zahlungsunfähig wirst brauchst du auch nicht zahlen und deine Exe kann Unterhaltsvorschuß beantragen. Ob du deswegen irgendmal in Regress genommen wirst weiß ich allerdings nicht so genau. Harz IV bedeutet existensminimum und als Arbeitsloser steht dir auf jeden Fall dein Selbstbehalt zu. Wie gesagt ansonsten Mängelfall und wenn du wehniger als 122€ KU zahlst kann deine Exe erst Unterhaltsvorschuß beantragen.

MFG

PhoeniX ;(

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 09:24
(@papa-nico)
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Hallo Hanseate66!

Um einen Anwalt wirst du nicht herumkommen. In deiner Situation wäre eine Klage auf Abänderung des Unterhaltstitels sinnvoll. Dieses solltest du aber wirklich mit einem kompetenten Anwalt besprechen und durchziehen.

Den Unterhaltsvorschuß kann sie sicher beantragen, wobei noch von deiner Seite zu klären ist, welchen Anspruch sie geltend machen darf. Immerhin wirst du deine Zahlungspflicht nicht los, sondern zahlst dann eben später alles zurück.

Deswegen lasse dich von einem neuen Anwalt mal richtig beraten!

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 11:08
(@PhoeniX)

Hallo Hanseate66

So war heute morgen beim JA wiel ich im Prinzip das selbe Problem habe.

Folgendes wurde mir dort gesagt:

Da ich Harz IV Empfänger bin seit Anfang des Monats (ist allerdings noch nicht bewilligt) bin ich im Prinzip zahlungsunfähig. Das heißt meine Noch-Gattin erhält seit Anfang des Monats 122€ Untehaltsvorschuß. Die 122€ ergeben sich aus den 192€ Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (Spalte 1) abzüglich des halbigen Kindergeldes von 77€ (das hat irgendwas mit Kindschaftsreform zu tun wonach in Spalte 1 zwar Unterhaltsrechtlich nur 7€ angerechnet wurden das Land das aber nicht übernommen hat um Geld zu sparen). Auf jeden Fall diese 122€ werden aufgeschuldet und die muß man irgendwann ans Land zurückzahlen. Sobald der Unterhaltsvorschuß gewährt wurde ist der KV verpflichtet nichts mehr an das Kind zu zahlen. Sämtliche Zahlungen die noch an das Kind gehen werden nicht berücksichtigt und ist Kamingeld . Also Faktum der KV schuldet pro Monat 122€ beim Land auf und 50€ beim Kind. Auch wenn man von seinen 345€ Lebenspauschale die 50€ Abzweigen sollte und dem Kind überweißt wird es nicht anerkannt; sie schulden sich trotzdem auf.

Aber doch noch eine halbwegs freudige Nachricht:
Wer als Harz IV Empfänger in den letzten 3 Jahren Arbeitslosengeld empfangen hat bekommt "Sonderzahlungen" so das der Einschnitt nicht so stark ist sondern sich langsam auf 345€ senkt. Von diesem Geld ist allerdings zuerst der Kindesunterhalt zu zahlen und wird dem KV direkt vom Sozialamt abgezogen. Also werde die Schulden in den ersten Monaten nicht so hoch werden. Find ich doch voll nett vom Vater Staat oder nicht.

MFG

PhoeniX ;(

PS bitte entschuldigt meinen heutigen Sarkasmus aber meine Tochter hat heute Geburtstag und ich habe keinerlei Chance ihr zu gratulieren, obwohl das JA versucht hat meine Göttergattin zu überreden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 13:29
(@hanseate66)
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Ich bedanke mich erstmal für die Hinweise von Euch.
Ist mir aber noch einiges unklar.
Wie gesagt bei mir ist alles noch verschärft, weil ich damals eine Urkunde bzw. einen Unterhaltstitel unterschrieben habe.Mein bis jetzt zweitgrößter Fehler in meinem Leben.(der größte war die Wahl meiner damaligen Lebensgefährtin).... 🙁
@PhoeniX:
Den Unterhaltsvorschuß beantragt die Mutter?
Und wenn sie das einfach nicht macht, sondern gleich gerichtliche Auseinandersetzung sucht(wird 100%so kommen)?
Dazu muss ich noch was sagen.Die Mutter hat einen gut bezahlten Job im öffendlichen Dienst und ist inzwischen mit einem gutbezahlten Polizeibeamten verheiratet.Daher geht ihr das finanziell ausgezeichnet und müsste auf meinen vollständigen Unterhalt garnicht angewiesen sein.Leider interessiert das den Staat bzw. die Richter herzlich wenig.... 🙁
Was kann ich den nun genau tun?
Unbedingt gleich zum Anwalt gehen?
Oder das Jugendamt konsultieren?
Und die Hauptfrage bei allem ist, kann ich mit der Zahlung(muss ich ja wohl, wenn kein Geld da ist) ab den 1. Hartz4-Tag aufhören?
Ich denke mal, dass wie so oft alles ewig lange dauert, Verhandlungen und Bescheide u.s.w.
Das ich später mal alles nachzahlen muss, wäre natürlich voll ok, nur im Moment würde garnichts gehen....
Aber bei der Starrköpfigkeit der Richter beim LG R****** sehe ich total schwarz.Man(n) wird ja gleich als Verbrecher dargestellt.....

[Editiert am 17/2/2005 von Hanseate66]

Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2005 13:56
(@papa-nico)
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Hallo Hanseate66!

Ob deine Wahl der Lebensgefährtin ein Fehler war, wollte ich eigentlich nicht kommentieren. Trotzdem tue ich es: Es war aber ein Lebensabschnitt von dir und ich denke (vor allem im Bezug auf deine zukünftigen Auseinandersetzungen und Prozesse vor Gericht, aber auch auf eine Zweitpartnerschaft) eine gewisse Loyalität solltest du bewahren. Verdamme sie nicht, sondern bleibe immer objektiv. Du machst dich damit nicht besser, wenn du sie schlecht machst. Ist nur so ein Gedanke...

Wenn du mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung rechnest, dann würde ich schon gleich zum Anwalt gehen. Am Ende ist es schwer, aus Unwissenheit gemachte Fehler wieder auszubügeln.

Wenn sie neu verheiratet ist, dann zahlst du sicher keinen EU mehr, richtig?

Denn KU wirst du aber weiterhin zahlen - bleibst immerhin auch der Vater! Deshalb bleibt am Ende nur UVG, wenn du zahlungsunfähig bist.

Und die Hauptfrage bei allem ist, kann ich mit der Zahlung(muss ich ja wohl, wenn kein Geld da ist) ab den 1. Hartz4-Tag aufhören?

Mit was müsstest du aufhören. Habe ich nicht verstanden...

Tschau
Nico

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Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 14:22
(@PhoeniX)

Hallo noch mal

Den Tittel mußt du unterschreiben. Das Kind hat Anspruch darauf egal ob du zahlst oder nicht. Also hast du die Möglichkeit freiwillig beim JA oder kostepflichtig vor dem Gericht. Sie wird den Unterhaltsvorschuß beantragen weil (so schließe ich aus deinen Aussagen) sie dich nicht mehr sonderlich mag. Und so stellt sie sicher das du noch mehr ärger bekommst denn das JA hat ganz andere Möglichkeiten an dein Geld zu kommen wie sie. Ab zum JA so schnell wie möglich weil du durch den Tittel (also diese Urkunde) verpflichtet bist jede Veränderung deiner Einkommenssituation anzuzeigen. Wenn du es nicht tust ziehen sie dir die Ohren lang.

So meine Infos die ich heute vom JA bekommen habe.

MFG

PhoeniX ;(

PS lösche bitte die Ortsangabe in deinem Text. Wenn das der Falsche ließt kannst du ärger deswegen bekommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 14:25
(@leny1974)
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Hallo,

wenn ich richtig gelesen habe, dann ist die Ex wieder verheiratet. "Normal" gibt es dann doch keinen UVG mehr, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, das der neue Ehemann und nicht der Staat für das Kind sorgen kann/darf.

Oder ist das bei Hartz 4 anders? Lasse mich da gerne belehren.

Wenn nun gar kein UVG gewährt wird, dann können zumindest bei der Unterhaltsvorschusskasse keine Schulden auflaufen oder?

Grüsse Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 15:01
(@papa-nico)
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@Andrea

Deine Argumentation ist zwar verständlich, aber dagegen steht doch, daß der neue Ehemann eigentlich keine (rechtlichen) Verpflichtungen gegenüber dem Kind hat. Also warum sollte er dann für das Kind aufkommen?
Trotzdem wäre es im Sinne von Hanseate66 schön, wenn es so wäre! (Einfach im Sinne einer gleichmäßigeren Verteilung der Vermögensverhältnisse)

Tschau
Nico

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(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 15:43
(@leny1974)
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Hallo PapaNico,

Auszug aus dem Unterhaltsvorschussgesetz:

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Dieter Menzel

Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen besteht insbesondere nicht oder nicht mehr, wenn

* die Eltern des Kindes - ohne verheiratet zu sein - zusammenleben,
* der allein erziehende Elternteil heiratet (den anderen Elternteil oder einen Dritten),
* der allein erziehende Elternteil seine Mitwirkungsverpflichtungen nach dem UVG nicht erfüllt,
* die - nicht eheliche - Mutter bei der Feststellung der Vaterschaft des Kindes nicht mitwirkt,
* der allein erziehende Elternteil oder das Kind den Wohnsitz ins Ausland verlegt,
* der andere Elternteil regelmäßig Unterhalt mindestens in Höhe der Sätze nach dem UVG zahlt,
* das Kind nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit dem Elternteil lebt (z.B. in einem Heim untergebracht wird oder zu dem Großeltern zieht),
* das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet,
* die Höchstdauer von 72 Leistungsmonaten erreicht wird,
* der allein erziehende Elternteil oder das Kind stirbt.

Und das sie einen Dritten geheiratet hat ist wohl unstreitig. War bei uns übrigens genauso, wir haben erst geheiratet und dann hat mein Mann meinen Sohn adoptiert. Mit Datum der Hochzeit habe ich keinen UVG mehr erhalten und mein Mann musste sogar den (gut sei Dank nur für 3 Monate) gezahlten UVG zurückzahlen.........tja so ist halt das Rechtsverständnis der öffentlichen Hand......

Also ist jetzt eine sofortige Abänderungsklage nötig, damit hier nicht unnötige Unterhaltsschulden auflaufen.

Grüsse Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 16:05




(@papa-nico)
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Interessante Infos, Andrea!

Dann sollte er den UVG verwirken, damit sich der Schuldenberg nicht häuft! Bleibt also am Ende nur eine Berechnung eines möglichen KU's, den er zahlen kann. Da wird sie wohl ihrem nackigen Ex-Mann in die Tasche greifen... Eigentlich ist es traurig, wenn man für das eigene Kind nicht zahlen kann, aber rein realistisch wird es nicht verhungern.

Da kann man nur hoffen, dass er bald wieder Arbeit hat, und damit seine Zahlung in angemessener Höhe wieder aufnehmen kann, und letztendlich die Ex ihn jetzt erst einmal auf die Beine kommen lässt!

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 16:12
(@leny1974)
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Hallo,

durch eine Abänderungsklage kann nur erreicht werden, das hier der zu zahlende Unterhalt (250 € waren es glaube ich) an seine derzeitigen Einkommensverhältnisse angepasst wird. Da er aber ALG II Empfänger ist und damit für sich nur das Existenzminimum zur Verfügung hat, DAFT er gar keinen Unterhalt mehr von dem Geld zahlen, da er sonst Gefahr läuft seinen eigenen Anspruch auf ALG zu verlieren. Das AA argumentiert dann so, das wenn er von dem bisschen Geld auch noch Unterhalt zahlen kann, er ja gar nicht bedürftig ist und damit ist sein Anspruch auf ALG II futsch.

D.h. er muss seinen Bescheid beim Ra abgeben, dieser dann sorfort eine Abänderungsklage einreichen, da erst mit dem Monat der Anhängigkeit bei Gericht sich der im späteren Urteil/Beschluss/Vergleich genannte Betrag ändert.

Heisst, wenn er also noch bis September diesen Jahres wartet, dann laufen Unterhaltsschulden iHv. 6 x 250 (oder wie viele es war) auf, die auch vollstreckt werden können.

Es zählt also jeder Tag. Es besteht auch die Möglichkeit das ohne RA zu machen. Man geht zum Familiengericht, in die Geschäftsstelle und dort nimmt die Urkundbeamtin das Abänderungsbegehren auf (heisst zur Niederschrift). Ist dann genauso wie eine Abänderungsklage vom RA.

Grüsse Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 16:52
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Klingt plausibel!

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 17:21
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo zusammen,

allein ALGII entbindet nicht von der Unterhaltspflicht. Damit wäre ja Tür und Tor für Unterhaltsflüchtige geöffnet.

Droht mir ein Gerichtsvollzieher oder Offenbarungseid?

Ja, aus dem Titel kann die KM vollstrecken.

Möchte deswegen aber keinen Anwalt beauftragen.Da ist nur sicher, dass sie (die Anwältin) ihr Geld bekommt-Hilfe hab ich aber noch keine erhalten.

Wieso? Bei ALG II bekommst Du Beratungshilfe und PKH.

Unterhaltsvorschuss kommt hier nicht in Frage, da die KM verheiratet ist.

Wenn Du Deine Erwerbsobliegenheit nicht verletzt hast, sind die Chancen für eine Abänderung des Titels doch gar nicht schlecht.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 22:43
(@hanseate66)
Schon was gesagt Registriert

Also ganz so eilig ist es ja nocht nicht....
Ich habe grade eine Umschulung beendet und bekomme noch bis Ende April weiterhin das Umschulungsgeld gezahlt, welches logischerweise höher wie Hartz4 ist.
Ehegattengeld brauchte ich auch nie zahlen, da meine Ex mehr früher viedient hat als ich...
Mein Sohn ist über 12 Jahre alt, sie bekommt also dann nichts vom Staat, außer das übliche Kindergeld, wenn ich nichts zahlen sollte....
Wie gesagt habe ich bis jetzt immer meinen Unterhalt pünktlich für meinen Sohn bezahlt.
Habe ich gerne gemacht, da ich dazu auch stehe.
Über die Höhe, gerade bei dem früheren Arbeitslosenhilfegeld, kann man sich aber aufregen.
Na gut, ich habs überlebt.....
Ich bemühe mich natürlich auch aktiv um einen Job, was nicht gerade einfach ist, gerade hier in Ostdeutschland.....
Ganz weit wegziehen möchte ich aus dem einfachen Grund nicht, weil ich dann mein 2 wöchendliches Umgangsrecht nicht mehr wahrnehmen könnte.Aber selbst da wäre ich zu Kompromissen natürlich bereit.
Möchte aber noch mal im allgemeinen darauf hinweisen, dass die Vaterliebe mindestens genauso groß ist wie die Mutterliebe.Oder kann sich eine Frau vorstellen ihr Kind nur selten zu sehen???

"Man geht zum Familiengericht, in die Geschäftsstelle und dort nimmt die Urkundbeamtin das Abänderungsbegehren auf (heisst zur Niederschrift). Ist dann genauso wie eine Abänderungsklage vom RA."

Das klingt interessant, werde mich mal dazu erkundigen...

Nochmals Danke für die rege Anteilnahme und die vielen Hinweise.
Ich bin durch reinen Zufall auf dieses Forum gestoßen und es gefällt mir ganz gut.
Hier kann man wichtige Informationen bekommen und ist unter Gleichgesinnten...
🙂

Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2005 01:02
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Ehegattengeld brauchte ich auch nie zahlen, da meine Ex mehr früher viedient hat als ich...

Dieser Satz ist mir gleich aufgefallen! :hallucine:
Erst einmal bräuchtest du nichts mehr zahlen, da ihr Anspruch am Tag der Hochzeit weggefallen ist!

Nun stelle ich mir aber die Frage, wieviel sie dir zu zahlen hätte. Wenn sie mehr verdient, ist sie am Ende wohl die EU-Pflichtige! Wäre auch mal eine interessante Frage bei deinem Anwalt!!! Es würde dir bei der zu zahlenden Höhe des KU vielleicht helfen...

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2005 10:10
(@hanseate66)
Schon was gesagt Registriert

Das mit dem EU ist schon lange geklärt.Ich bekomme ein paar Rentenpunkte mehr von ihr und das wars.Das hat auch das Gericht gleich bei der Scheidung mit geklärt...
Ansonsten zu dem Thema:Ich hoffe bald Arbeit zu bekommen um Hartz4 zu entgehen und die damit auch verbundenen Aufregungen und Gerichtstermine zwecks KU-Zahlung...

Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2005 12:07