Kindesmutter verhin...
 
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Kindesmutter verhindert Ausbildung

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(@beate)
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Vielleicht schafft Dein Mann es wenigstens JETZT, ein solches Schreiben komplett zu ignorieren. Keine Antwort !, nicht mal einen Zweizeiler zu schreiben.

Ich werde versuchen meinen Mann dazu anzuhalten. Er fühlt sich verständlicherweise betrogen. Während wir hier der finanziellen Belastung zweier Kinder nachgekommen sind und unserem Erziehungsauftrag hat sie nur abkassiert und ihre Position missbraucht.
Auch auf ein gemeinsames Kind haben wir verzichtet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2010 13:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beate,

Ich werde versuchen meinen Mann dazu anzuhalten. Er fühlt sich verständlicherweise betrogen. Während wir hier der finanziellen Belastung zweier Kinder nachgekommen sind und unserem Erziehungsauftrag hat sie nur abkassiert und ihre Position missbraucht.Auch auf ein gemeinsames Kind haben wir verzichtet.

das ist bedauerlich - aber teilweise auch die Schuld Deines Mannes. Wenn man ohne Not ständig Geld über den Tisch reicht, das man gar nicht bezahlen müsste, kann man die Folgen nicht ausschliesslich dem Empfänger zuschreiben. Nur wenige Menschen sind edelmütig genug, Geld nicht anzunehmen, das ihnen nicht zusteht.

Die non-verbale Botschaft Deines Mannes an seine Ex (und von dieser wohl 1:1 weitergeleitet an ihren Sohn) lautete jedenfalls deshalb über viele Jahre: "Man muss für das eigene Einkommen doch nicht arbeiten, solange man einen Deppen findet, der alles bezahlt". Die Folgen sind heute zu besichtigen.

Das einzige, was Dein Mann beeinflussen kann, ist die Zukunft. Zum Beispiel durch ein Verstopfen der Geldquelle. Dass MIT dem ständigen Sponsoring kein wünschenswertes Ergebnis erreicht wurde, ist ja offensichtlich; vielleicht bewegt sich ja OHNE noch etwas in Richtung Schule/Ausbildung/Erwerbstätigkeit. Und selbst wenn nicht: Schlimmer kann es doch nicht mehr werden. Dann ist das Geld bei Euch trotzdem besser aufgehoben als in den Joints und den Skiurlauben eines verzogenen, arbeitsscheuen Jünglings.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 13:48
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beate,

ich kann Brille´s Ausführungen nichts hinzufügen, rate aber dringend, dass Ihr Euch seine Ausführungen und Tipps nochmal genau anseht und entsprechend handelt! Ihr, besonders Dein Mann, müsst Euch spätestens jetzt positionieren.

Möchte Dein Mann evtl. hier nicht selbst schreiben?

neuezeit

So ist das Leben

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Geschrieben : 14.04.2010 02:07
(@beate)
Schon was gesagt Registriert

Meinem Mann fehlt dafür die Zeit der befindet sich jetzt schon seit knapp einer Stunde wieder auf dem Weg zur Arbeit.
Ich habe mich aber gestern ausführlich mit unserer Anwältin unterhalten und sollten wir weiterhin belästigt werden macht sie der armen kranken Frau mal richtig Feuer unterm Hintern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2010 07:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Beate,

ich greife das hier nochmal auf obwohl eigentlich schon alles gesagt wurde.

Einzig, dein Abschlussbeitrag lässt mich fürchten, dass die Botschaft noch nicht richtig angekommen ist.

Meinem Mann fehlt dafür die Zeit der befindet sich jetzt schon seit knapp einer Stunde wieder auf dem Weg zur Arbeit.

Es kommt nicht auf die Zeit heute an, sondern darauf sich generell ein neues Hemd anzuziehen.

Das alte ist abgenutzt.
Inzwischen sollte er aber auch schon der Arbeit zurück sein.  🙂

Ich habe mich aber gestern ausführlich mit unserer Anwältin unterhalten und sollten wir weiterhin belästigt werden macht sie der armen kranken Frau mal richtig Feuer unterm Hintern.

Solange Du/Ihr glaubt, dass das ein Thema für einen Anwalt ist, habt ihr das oben gesagte noch nicht verinnerlicht.
Blättert nochmal ein paar Beiträge zurück, lest die nochmal, verinnerlicht diese und setzt sie um.
Ein Anwalt taucht da nirgendwo auf.
Ein Anwalt löst keine Probleme, sondern lebt von ihnen. Deswegen wird er sie immer hegen und pflegen und dafür sorgen, dass sie noch lange bestehen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 12:39
(@beate)
Schon was gesagt Registriert

Solange Du/Ihr glaubt, dass das ein Thema für einen Anwalt ist, habt ihr das oben gesagte noch nicht verinnerlicht.
Blättert nochmal ein paar Beiträge zurück, lest die nochmal, verinnerlicht diese und setzt sie um.
Ein Anwalt taucht da nirgendwo auf.

Uns war aber klar das sie keine Ruhe gibt und einen Anwalt beauftragt (schließlich kennen wir sie schon ne Weile) über ihren Sohn.

Drum haben wir uns anwaltlich beraten lassen.

Heut kam das Schreiben und der Anwalt schrieb unter anderem: Soweit mein Mandant durch eigene Arbeitstätigkeit oder dergleichen seinen Unterhalt nicht bestreiten kann,sind sie ihm insoweit unterhaltsverpflichtet.

Was hält ihn von Arbeit ab ? Soll man loslegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2010 15:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der andere Anwalt kommt ja sicher aus der Schweiz und letztlich gilt das Recht des Landes, indem der Berechtigte lebt.

Zumindest ist das bei Minderjährigen so.

Wenn ich es richtig verstanden habe, habt ihr ja bisher KU nach deutschem Recht und deutschem Titel bezahlt.

Dieser ist ja nun, wenn er bis zum 18. Geburtstag befristet war, definitiv unwirksam geworden und er kann ihn auch nicht nach deutschem Recht "verlängern" lassen.

Er kann lediglich versuchen, nach Schweizer Recht einen Erwachsenenunterhaltsanspruch durchzusetzen.

Wie und ob das überhaupt über die Langesgrenze hinweg geht weiß ich nicht.
Ich weiß vom Schweizer Unterhaltsrecht nur, dass es stellenweise noch absurder ist, als das Deutsche, nur kann ich mir nicht vorstellen, dass die Schweizer es dem Junior freistellen, ob er arbeitet oder nicht.

Insofern ist der gegnerische Anwalt erstmal aufzufordern, eine exakte Rechtsgrundlage für die Forderung zu benennen.
Insbesondere ist er natürlich zu fragen, was genau denn den Junior daran hindert, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 30.04.2010 15:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beate,

Heut kam das Schreiben und der Anwalt schrieb unter anderem: Soweit mein Mandant durch eigene Arbeitstätigkeit oder dergleichen seinen Unterhalt nicht bestreiten kann,sind sie ihm insoweit unterhaltsverpflichtet.

die Unterhaltsberechtigung als solche regelt >>>§ 1602 Absatz 1 BGB<<<. Wortlaut: Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Der gegnerische Anwalt trägt nicht vor, warum der volljährige Sohn "ausserstande" sein sollte. Dass er derzeit keinen Job hat, hat damit nichts zu tun; er ist nach Deiner Schilderung weder behindert noch krank und befindet sich nicht in einer Schul- oder Berufsausbildung oder einem Studium. Also kann er Zeitungen austragen, Pommes braten, auf dem Bau arbeiten - whatever. Punkt.

Dein Mann (nicht Du!) muss jetzt theoretisch überhaupt nichts tun. Auch nicht antworten. Dann kann der gegnerische Anwalt sich überlegen, ihn auf Unterhalt zu verklagen. Eine solche Klage muss aber begründet werden - und das scheitert am oben genannten Paragraphen. Das weiss der gegnerische Anwalt auch.

Die gegnerische Taktik scheint vielmehr darauf angelegt, die Unwissenheit Deines Mannes auszunützen, damit er aus Angst vor einem Gerichtsverfahren das Portemonnaie öffnet. Und wenn Dein Mann das tut, finanziert er eben einen weiteren Schmarotzer, der sich für ein Geschenk des Himmels an die Menschheit hält, dass ihm eigene Erwerbstätigkeit nicht zuzumuten ist. Kommt dagegen keine Kohle, wächst der Druck, sich anderweitig zu finanzieren - entweder über Muddi oder durch die tatsächliche und nachweisliche Aufnahme einer Ausbildung. Ich persönlich halte Letzteres für wertvoller...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 30.04.2010 15:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Er kann lediglich versuchen, nach Schweizer Recht einen Erwachsenenunterhaltsanspruch durchzusetzen.

Wie und ob das überhaupt über die Langesgrenze hinweg geht weiß ich nicht.

ich wüsste nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage ein Schweizer Gericht einen in Deutschland lebenden Deutschen hier zu etwas verurteilen können sollte, zumal der Antragsteller (Sohn) ebenfalls Deutscher wäre.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 30.04.2010 15:48
(@beate)
Schon was gesagt Registriert

Der andere Anwalt kommt ja sicher aus der Schweiz und letztlich gilt das Recht des Landes, indem der Berechtigte lebt.

Nee der Anwalt ist aus Bayern wo sie vorher gelebt haben.

Angeblich hat er ab 01.08. ja einen Ausbildungsplatz aber dies hat die Mutter auch schon mehrfach behauptet und der Stiefvater sagte was ganz anderes nämlich das dies nicht fest ist.

Sie hätten gern den Unterhalt von April bis Juli und im August dann wurde das ja leider nichts und man möchte bis zum nächsten August usw. wir kennen ihre Spielchen.

Wir lassen uns da auf garnichts ein. Der Anwalt braucht auch nichts begründen da wir nicht reagieren werden.

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Themenstarter Geschrieben : 30.04.2010 15:50




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wird denn ab dem 18. Geburtstag ein deutsches Gericht wieder zuständig?
Vorher war es das ja nicht und wovon ein Erwachsener im Ausland lebt, sollte der deutschen Justiz doch eigentlich auch egal sein.

Interessante Frage.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 15:52
(@beate)
Schon was gesagt Registriert

Ach ja der Anwalt setzte Fristen zum zahlen und schreibt wie es gesetzlich vorgeschrieben ist was ja nun absolut nicht stimmt.
Sollte wir dem nicht nachkommen wird er seinem Mandanten anraten eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Dies sollte sich erübrigen.

Meint er. Soll er man klagen und vor Gericht erklären das der Jung zu schade für Arbeit ist und durch Sport,Urlaub und Kiffen dafür auch keine Zeit hat und lieber andere aufschleißt.

Scheint kein guter Anwalt zu sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2010 16:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beate,

nicht zu reagieren halte ich derzeit ebenfalls für den besten Weg; viel sinnvoller als fruchtlose Diskussionen. Der gegnerische Anwalt kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen ganz genau (was ihn nicht hindern muss, das Gegenteil zu behaupten).

Diese Rahmenbedingungen sind:
a. Seit dem 18. Geburtstag des Sohnes ist seine Unterhaltsberechtigung hinfällig (sofern es keinen anders lautenden, unbefristeten Unterhaltstitel gibt).
b. Eine Ausbildung lässt die Unterhaltspflicht wieder aufleben bzw. begründet eine neue (auch gegen die Mutter).
c. Absichtserklärungen genügen nicht für eine neuerliche Unterhaltspflicht. Der Sohn soll seine Ausbildung einfach beginnen und belegen.
d. Der Sohn muss dem Vater von sich aus die Einkommensauskünfte seiner Mutter vorlegen (wenn sie "wegen Rücken" nicht arbeiten kann, kommt dafür evtl. ein Taschengeldanspruch gegen den aktuellen Ehemann in Frage).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 30.04.2010 16:01
(@beate)
Schon was gesagt Registriert

Moin Beate,

nicht zu reagieren halte ich derzeit ebenfalls für den besten Weg; viel sinnvoller als fruchtlose Diskussionen. Der gegnerische Anwalt kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen ganz genau (was ihn nicht hindern muss, das Gegenteil zu behaupten).

Ich denke aber mal ihr wird er doch gesagt haben das kein Anrecht besteht und man es mit Blöffen halt versuchen kann.

Mein Mann wusste genau das dies kommt und als nächstes da wir auf das Schreiben nicht reagieren geht es wieder mit Telefonterror los.

Das mein Mann nicht selbst schreibt hat den Grund das er sich viel zu sehr darüber aufregt und schlicht von dieser Frau nichtsmehr Hören möchte. Er wird schon sauer wenn er nur liest von wegem ihr Rücken. Dies leiert sie schon seit 18 J. runter das gefälligst andere aufzukommen hätten da ja leider ihr Rücken usw.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2010 16:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beate,

Ich denke aber mal ihr wird er doch gesagt haben das kein Anrecht besteht und man es mit Blöffen halt versuchen kann.

natürlich; das tun Anwälte sehr oft. Sie werden ja nicht nach "Wahrheit" bezahlt, sondern nach Erfolg.
Paragraphen braucht der Anwalt erst für eine Klage. Und natürlich Geld von Madame und Sohn. Denn für aussichtslose Verfahren gibt es keine Verfahrenskostenhilfe. Insofern: Lasst den einfach machen und sein Pulver verschiessen. Nichts verunsichert die Gegenseite so wie eine Nicht-Reaktion - denn dann muss sie tatsächlich aktiv werden und das Unmögliche in die vergebliche Tat umsetzen.

Das ganze Anwaltsgeklingel funktioniert allerdings nur, solange man andere damit ängstigen kann. Und dass das in Eurem Fall möglich ist, scheint Madame laut

das er sich viel zu sehr darüber aufregt und schlicht von dieser Frau nichtsmehr Hören möchte.

ja zu wissen.

Er wird schon sauer wenn er nur liest von wegem ihr Rücken. Dies leiert sie schon seit 18 J. runter das gefälligst andere aufzukommen hätten da ja leider ihr Rücken usw.

jaja, der Rücken. Der macht vor allem Schwierigkeiten, wenn er nicht trainiert wird. Ständig faul herumzusitzen kann grosse Rückenprobleme verursachen.

Wie gesagt: Die Bringschulden liegen derzeit auschliesslich beim Sohn Deines Mannes: Dieser muss - lange, bevor er überhaupt eine Klage gegen seinen Vater anstrengen kann - den Nachweis seiner Bedürftigkeit erbringen, und zwar selbst, ohne Anwalt und ohne Muddi. Beispielsweise durch einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag, durch Nachweise über den Fortschritt seiner Ausbildung, durch Einkommensunterlagen seiner Mutter etc. Und wenn die Ausbildung am 1.8. beginnt, beginnt auch eine UH-Pflicht Deines Mannes frühestens dann.

Vielleicht ist diese Wendung im Leben von Sohnemann auch ein guter Anlass, unter gewesenes einen dicken Strich zu machen und von Vater zu Sohn mit einem vernünftigen Gespräch unter Männern neu anzufangen. Nicht vergessen: Das faule, fremdfinanzierte "Rücken-Leben" ist dem jungen Mann viele Jahre lang vorgelebt worden. Und auch seine Meinung über seinen Vater dürfte grösstenteils durch Dritte geprägt worden sein. Da sollte man der Möglichkeit, sich ein eigenes Bild zu machen, nicht im Weg stehen. Ich habe an anderer Stelle schon mehrfach geschrieben: Zur Regelung des Unterhalts zwischen volljährigen Kindern und ihren Eltern braucht man keine Anwälte und Gerichte, sondern einen Tisch und zwei Stühle.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 30.04.2010 16:55
(@beate)
Schon was gesagt Registriert

Das ganze Anwaltsgeklingel funktioniert allerdings nur, solange man andere damit ängstigen kann. Und dass das in Eurem Fall möglich ist, scheint Madame lautja zu wissen.

Hier ängstigt sie niemanden sondern nervt nur noch und wir werden dies auch abstellen.

Vielleicht ist diese Wendung im Leben von Sohnemann auch ein guter Anlass, unter gewesenes einen dicken Strich zu machen und von Vater zu Sohn mit einem vernünftigen Gespräch unter Männern neu anzufangen. Nicht vergessen: Das faule, fremdfinanzierte "Rücken-Leben" ist dem jungen Mann viele Jahre lang vorgelebt worden. Und auch seine Meinung über seinen Vater dürfte grösstenteils durch Dritte geprägt worden sein. Da sollte man der Möglichkeit, sich ein eigenes Bild zu machen, nicht im Weg stehen. Ich habe an anderer Stelle schon mehrfach geschrieben: Zur Regelung des Unterhalts zwischen volljährigen Kindern und ihren Eltern braucht man keine Anwälte und Gerichte, sondern einen Tisch und zwei Stühle.

Das sehe ich nicht anders aber im Augenblick ist das nicht der richtige Zeitpunkt da er nur der Papagei seiner Mutter ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2010 17:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

im Augenblick ist das nicht der richtige Zeitpunkt da er nur der Papagei seiner Mutter ist.

das ändert sich oft recht schnell, sobald keine Kohle mehr kommt - bzw. klar wird, dass Muddi genauso unterhaltspflichtig ist oder werden könnte. Jugendliche Loyalität hat da im Zweifelsfall keine sehr grosse Halbwertszeit.

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Geschrieben : 30.04.2010 17:10
(@beate)
Schon was gesagt Registriert

das ändert sich oft recht schnell, sobald keine Kohle mehr kommt - bzw. klar wird, dass Muddi genauso unterhaltspflichtig ist oder werden könnte. Jugendliche Loyalität hat da im Zweifelsfall keine sehr grosse Halbwertszeit.

So schnell braucht er da garnicht anders kommen.
Wir hatten sehr deutlich geschrieben das wir ihn in Ausbildung bzw. wenn es begründet ist unterstützen.
Das er einen Anwalt beauftragt ohne überhaupt den Versuch unternommen zu haben mit seinem Vater zu sprechen zeigt wessen geistes Kind er ist und das er ganz offensichtlich nicht bedürftig ist da er sich ja einen Anwalt leisten kann.

Soll er man weiter auf Mutti Hören. Wir werden weder den Anwalt zahlen und auch wird er bei uns keinen Cent mehr zuviel bekommen als ihm wirklich gesetzlich zusteht sollte dies überhaupt nochmals der Fall sein.

PS: da wird er wohl das nächste Jahr das erstemal ne Geburtstagskarte bekommen so ganz ohne Geld.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2010 17:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Beate,

Das er einen Anwalt beauftragt ohne überhaupt den Versuch unternommen zu haben mit seinem Vater zu sprechen zeigt wessen geistes Kind er ist und das er ganz offensichtlich nicht bedürftig ist da er sich ja einen Anwalt leisten kann.

er ist "moralisch" vor allem das Kind seiner Mutter; die hat ihm dieses Verhalten die letzten Jahre als "richtig" (und erfolgreich!) vorgelebt. Das kann man einem jungen Menschen per se noch nicht vorwerfen; unsere Kinder orientieren sich an uns Eltern als Vorbilder (ja, auch wenn wir schlechte Vorbilder sind).

Der 18. Geburtstag stellt eine Zäsur da: Jetzt darf man nicht nur wählen, Bier trinken und autofahren, sondern ist auch für sich selbst verantwortlich. Das muss aber erst einmal in die jugendliche Birne. Deshalb habe ich oben den "dicken Strich" vorgeschlagen; es würde von menschlicher Grösse deines Mannes zeugen, hier einen kompletten Neuanfang vorzuschlagen, bei dem die jugendlichen Verfehlungen der Vergangenheit keine Rolle (mehr) spielen.

Du selbst müsstest Dich in dieser Frage allerdings massiv zurücknehmen; das alles ist nicht Deine Baustelle, sondern die von Vater und Sohn. Deine Einstellung zum Thema ist mehr als spürbar von Deiner Aversion gegen die rückenkranke Ex geprägt, in die Du den Sohn im Rahmen der Sippenhaftung 1:1 mit einbeziehst.

Grüssles
Martin
(der vergleichbares Theater erfolgreich hinter sich gebracht und heute ein wirklich gutes Verhältnis zu seinem Sohn hat)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 17:54
(@beate)
Schon was gesagt Registriert

Der 18. Geburtstag stellt eine Zäsur da: Jetzt darf man nicht nur wählen, Bier trinken und autofahren, sondern ist auch für sich selbst verantwortlich. Das muss aber erst einmal in die jugendliche Birne. Deshalb habe ich oben den "dicken Strich" vorgeschlagen; es würde von menschlicher Grösse deines Mannes zeugen, hier einen kompletten Neuanfang vorzuschlagen, bei dem die jugendlichen Verfehlungen der Vergangenheit keine Rolle (mehr) spielen.

Zum jetzigem Zeitpunkt würde er dies aber nur als Erfolg seiner Dreistigkeit sehen.

Du selbst müsstest Dich in dieser Frage allerdings massiv zurücknehmen; das alles ist nicht Deine Baustelle, sondern die von Vater und Sohn. Deine Einstellung zum Thema ist mehr als spürbar von Deiner Aversion gegen die rückenkranke Ex geprägt, in die Du den Sohn im Rahmen der Sippenhaftung 1:1 mit einbeziehst.

Da die komplette Familie darunter leidet und ich mir auch schon mehrfach einen Vorschuss auf mein Erbe auszahlen lassen habe werde ich dies unter keinen Umständen.

*Zitate und Beiträge leserlich gemacht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2010 18:04




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