Kindes- Unterhalt b...
 
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Kindes- Unterhalt bei HartzIV

 
(@jenpa)
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Hallo   

Habe ein Frage. Die KM ist unserer Tochter(11) gegenüber unterhaltspflichtig. Leider ist sie dem
noch nie nachgekommen,weil sie schon immer von HartzIV und ihren Nebenjob lebt.

Gibt es irgendwas was ich tun kann das sie zahlt oder sich zumindestens eine Arbeit sucht ? 

jenpa

..dem Kind beide Eltern

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2010 21:51
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn die KM kein Einkommen hat dann kannst du wenig tun. Du kannst Unterhaltsvorschuss beim JA beantragen und gegebenfalls eine Beistand. Dann kümmert sich das JA um den Unterhalt. Jedoch sind die Gerichte bei Frauen nicht so hart und streng wie bei Männern.
In der Theorie müßte sich die KM einen Job suchen ggf. mit Umzug...ob das jedoch durchgesetzt werden kann ist fraglich.

Vg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2010 23:24
(@zahltag)
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Hallo,

ich denke nicht, dass KU von einer KM zu holen ist, wenn diese nicht arbeiten will - so zumindest meine Erfahrung.

Zum Thema UHV - KU hatte ich mal eine Thema aufgemacht, welches dann von den profis hier diskutiert wurde

http://vatersein.de/Forum-topic-18146.html

ich hab nun einen titel und sie die gesteigerte erwerbsobliegenheit, aber ín einem anderen beitrag von mir wurde mir hierzu wenig hoffnung gemacht. es gibt halt immer wieder menschen in deutschland die sich ihr lebenlang von anderen UNTERHALTen lassen, solange es von unserem linkssystem zugelassen wird.......

gruss zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2010 23:39
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann das nicht glauben, dass eine Mutter, deren Kind nicht bei ihr lebt, nicht gleich wie der Vater behandelt wird. Oder gab es da schon immer so etwas wie den "Ausruhstatus"?. Soll heißen, Papa war immer arbeiten und Mama hat noch nie etwas (auch nicht fürs Kind) getan? Oder was soll sonst bitte der Grund sein?

Sollte sich Mama in den letzten 11 Jahren ausschließlich dem Kind gewidmet haben und keine Chance auf Job gehabt haben, kann ich das ja noch annähernd nachvollziehen, denn ab einem bestimmten Alter und einem bestimmten Abstand vom Job ist es nicht so einfach, den Wiedereinstieg zu finden. Aber sollte man solchen Menschen (und da möchte ich jetzt die zahlungsunwilligen Väter mit einschließen) nicht auf eine ganz bestimmte Art auf die Füße treten können?

Gruß pk, die manchmal so gar nichts vom sogenannten sozialen Netz hält

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 00:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja prokids,

während Väter zu Mindestunterhalt verdonnert werden, egal wie die Usmtände sind, tun sich Gericht bei gleicher Ausgangslage mit Müttern entsprechend schwerer. Zur Not gibts halt den Bonus, das die arme KM ja nun schon das Kind an den Vater "verloren" hat, da kann man sie ja nicht auch noch dazu zwingen Unterhalt zu zahlen, zumal ja der Papa meist Kind und Job unter einen Hut bringt und so weiter allein für das kind, das er ja schließlich unbedingt bei sich haben wollte, alleine sorgen kann.

Leider isz die deutsche Justitia nicht so blind wie sie sein sollte und unterscheidet behandelt Mütter und Väter gleich.

Das ist nicht nur beim Unterhalt so. Es gibt auch Vätr, die aufgrund einer psychischen Erkrankung ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen, während Müttern mit gleicher Erkrankung die Kinder als "Theraputikum" belassen werden.

welcome to the realitiy 😉

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 17:47
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke an alle für die Antworten. also UVS erhalte ich schon,nur der läuft jetzt aus.
Um es gleich vorweg zu nehmen,ich gehe einem Volltagsjob nach.

Warum meine Frage,weil ich es nicht einsehe das sich die KM aus der finanziellen Verantwortung
stiehlt. Ich Depp zahle alles,sogar den UG mit unserer Tochter. Also ich fahre sie dort hin und hole
sie auch wieder ab.
Immer wieder stellt die KM unverschämte Forderungen,wie ich solle den Ihr den Urlaub zahlen,
zumindestens für die tochter,damit sie sie mitnehmen kann,etc ....
Das Mass ist voll,sie muss jetzt ihren A... bewegen und sich endlich mal eine Arbeit suchen.

Einen Titel kann ich laut JA zwar beantragen,aber was nützt mir ein Titel mit Null.

mfg
jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2010 19:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi jenpa,

wenn du einen Titel über den Mindesunterhalt durchsetzen kannst hat das 2 Vorteile.

Wenn du jedes jahr mal nen GV mit dem Titel vorbeischickst kann 30 jahre lang gepfändet werden.

Zum zweiten könnte es später euer Kind vor den Unterhaltsvorderung der KM oder der ARGE schützen. Wenn ein Elternteil mutwillig (und bei bestehendem Titel ist es mutwillig) den Unterhaltspflichten nicht nachkommt, kann das Kind später selber Unterhaltsleistungen an diesen Elternteil u.U. verweigern.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 19:27
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Hallo

Mir wurde gesagt das ich keine Chance habe einen Titel gegen die KM durchzusetzen,weil kein
pfändbares Einkommen zu Verfügung steht. Auf dem Titel würde dann Null stehen.  

mfg
jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2010 19:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tina,

Wenn du jedes jahr mal nen GV mit dem Titel vorbeischickst kann 30 jahre lang gepfändet werden.

zudem hat mir Sky mal erklärt, dass "reguläre" Zahlungen auch der regelmäßigen 3jährigen Verjährung unterliegen. § 197 (2) i. V. m. § 195 BGB.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 19:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi LBM,

oh, das wußte ich auch noch nicht.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 19:44




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Mir wurde gesagt das ich keine Chance habe einen Titel gegen die KM durchzusetzen,weil kein pfändbares Einkommen zu Verfügung steht.

Es geht bei einem Titel um die Feststellung und Festsetzung einer Geld-Schuld unabhängig davon, dass der Titel auch bedient werden kann. Anderes Beispiel: Wenn ich wie ein Irrer online Waren ordere auf Rechnung, die verhöker und das eingenommene Geld verjuxe, haben die Lieferanten trotz dessen das Recht, ihr Geld wiederzuerhalten.

Auf dem Titel würde dann Null stehen.

Dann wäre es kein Titel, weil die Null bedeuten würde, es gibt keine Geld-Schuld.

Die Ex hat einen Nebenjob. Prima. Beantrage eine Abzweigung.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 23:27