Hallo,
nach sehr, sehr vielem lesen und dann doch nicht finden der passenden Antwort, möchte ich dann meine Frage mit eurer Hilfe versuchen zu klären.
Zu mir:
geschieden
2 Kinder (18 Jahre) Schülerin, 22 Jahre Student.
Beide den Wohnsitz bei der Mutter
Beide Unterhaltsberechtig.Unterhalt zahle ich alleine, weil Mutter nicht Leistungsfähig.Daher volle Kindergeldanrechnung bei der Unterhaltsberechnung für mich.
Angestellter öffentlicher Dienst.(Kommune)
Kinderzuschlagberechtigt nach § 11TVÜ-VKA. Zuschlag wird (wurde) durchgehend gezahlt.
Meine Ex.
nicht öffentlicher Dienst.
Kindergeldberechtigt.
Wieder verheiratet mit Beamten (Kreisverwaltung) NRW
Neuer Mann meiner Ex stellt Antrag auf Kinderzuschlag. Wird vom seinem Arbeitgeber gewährt mit Hinweis an meinen Arbeitgeber.
Mein Arbeitgeber kündigt an, die Zahlung meines Kinderzuschlages einzustellen.
Frage:
Kann es wirklich sein, dass mir als Unterhaltspflichtiger der Zuschlag gestrichen wird??
Konsequenz: Weniger Verdienst= weniger Unterhalt für die Kinder.
Neuer Mann, in keinster Weise zum Unterhalt an MEINE Kinder verpflichtet, freut sich über das "Mehrgeld"
Ich hoffe das war verständlich und mir kann jemand weiter helfen.
Gruß
tom
Hallo Urlauber,
das ist leider völlig korrekt so.
Deiner Ex-Frau steht das Kindergeld zu und die Kinder leben bei ihr und ihrem neuen Mann.
Der neue Mann arbeitet auch im öffentl. Dienst. Und somit ist der Zuschlag dort "anzusiedeln".
Gruß
Phili
Hallo Phili,
gibt es denn bei den Beamten nicht so was wie die TVÜ bei den Angestellten??
(Kenne mich im Beamtenrecht nicht sonderlich aus)
Da er noch nie beantragt hat, kann er doch heute nicht "Neueinsteigen" .Ginge bei keinem Angestellten....
Wenn meine Ex der Bezugspunkt ist; die hat doch auch noch nie den Zuschlag bekommen.
Das indirekt meine Kinder darunter leiden müssen widerspricht doch jedem gesunden Menschenverstand.
Gruß
tom
Guten morgen,
das regelt bei den Beamten das Bundesbesoldungsgesetz.
Schaust du z.B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/BJNR011740975.html
Der Familienzuschlag wird im $39 bis 41 geregelt.
Grüße
Hallo galaxy878,
danke dir für deinen Hinweis.
BBesG ist ja fast identisch mit BAT in Verbindung mit TVÜ.
Ergo: Er ist durch die Hochzeit Berechtigter geworden......
Durch die bisherigen Zahlungen an mich ist festgestellt und anerkannt, ich bin auch berechtigt.
Frage: Warum soll nun er bekommen und ich nicht mehr?
Ist der Anspruch durch die Heirat meiner Ex, dann an für mich erloschen??
Gibt ´s da auch irgend eine Bestimmung, §§, o.ä.???
Gruß
tom
