Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber zahlt mir seit Jahren einen Kindersozialzuschlag,nun möchte er einen Beleg für meine Unterhaltspflicht.Hier kommt nun mein Problem,es existiert kein Titel(Trennung vor 7 Jahren).
Wir haben uns damals so geeinigt,sie kennt mein Gehalt,zahle an Anlehnung DDT Stufe4+gesondert Mehrbedarf,sie und das Kind beziehen keine Leistung nach SGB.
Sicherlich wäre es kein Problem einen Titel erstellen zu lassen aber aus wohl nachvollziehbaren Gründen möchte ich das nicht,solange meine Ex nicht darauf besteht.
Meine Argumentation war nun,dass sich meine Unterhaltspflicht aus der Minderjährigkeit unseres Kindes ergibt,Nachwies mit Geburtsurkunde und Nachwies über regelmäßige Zahlungen.Leider erkennt er das so nicht an und besteht für weitere Zahlungen auf einen Titel.
Meine Frage ist nun,kennt jemand vernünftige Kommentare zum BGB 1601ff oder Gerichtsurteile die meine Argumentation stützen würden,ich bin leider noch nicht fündig geworden.
MfG
Stroemkarl
Kann deine Ex dir das bestätigen? Zahlt der AG das aus Goodwill (sein Spiel, seine Regeln) oder nach einer Betriebsvereinbarung (deren Regeln gelten).
Gute Kommentierung zum BGB ist der Palandt.
Ich würde dem AG klar sagen, dass du sehr froh bist, dass deine Ex nicht auf einen Titel besteht und du wegen ihm sicher keinen freiwillig zeichnen wirst. Frage ist, ob du den Spieß umdrehen kannst und ihn fragst, warum ihm die Gesetzeslage und deine Glaubhaftmachung nicht reichen und auf welcher Rechtsgrundlage er einen Titel fordert.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
dem Arbeitgeber sollte der halbe Kinderfreibetrag bekannt sein. Aus dem Umstand des Alters des Kindes, sowie der gesetzlichen Unterhaltspflicht, und der bekannten Einkommenshöhe, ergibt sich die Tatsache, dass Du Unterhaltspflichtig bist.
Ich würde ihm das auch in warmen Worten erklären, dass Du froh bist, dass es so unkompliziert zwischen Euch als Eltern läuft, und dies nicht mit einem Titel gekrönt werden muss.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Der AG zahlt nach Tarifvertrag,dort steht,dass der Sozialzuschlag auch an Unterhaltspflichtige Eltern gezahlt wird und die Unterhaltspflicht zu belegen ist.Es steht da aber nicht wie.Ich weiß das ich nach BGB Unterhaltspflichtig bin und ein Titel nur einSchutzdokument ist,der Gesetzlich nicht vorgeschrieben ist,solange sich beide Eltern einig sind und keine Nachteile für das Kind entstehen.Ich will mich nun an den BR wenden und wollte meine Argumentation untermauern.
Meine EX würde mir das sicher schriftlich bestätigen,weiß aber nicht ob der AG das anerkennt.
MfG
Stroemkarl
Vielleicht könnte man auch beim Notar ein Schriftstück aufsetzen lassen aus den hervor geht das du gemäß DDT den Unterhalt für dein Kind bezahlst....
Hallo,
die Unterhaltspflicht könnte auch mit einer Geburtsurkunde (Kopie) belegt werden, die Dich als Vater ausweist. Aus der Geburtsurkunde geht hervor, dass Du der Vater bist und wann das Kind geboren wurde.
Wenn Du mit der Mutter des Kindes verheiratet wärst, dann könntest Du es nur durch die Gebrutsurkunde belegen.
Wenn das dem AG nicht reicht, dann wird man Dir das mitteilen.
VG Susi