Hallo,
ich hab da einige Fragen:
Ich bin seit 2006 geschieden. Meine 2 Jungs (10 u. 12) leben bei meiner Exfrau und ihrem neuen Lebenspartner.
Sie bezieht Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt (da ich aufgrund meines geringen Gehalts nicht in der Lage bin, den Unterhalt zu zahlen).
Ich zahle den Unterhaltsvorschuss in kleinen Raten beim Jugendamt ab.
Ich lebe mit meiner neuen Lebensgefährtin und ihrem Sohn zusammen, für das sie Kindergeld bezieht.
Nun habe ich von dem Thema "Zählkind" gehört und auch, dass mir anteiliges Kindergeld für meine Kinder zustehen würde und auch >rückwirkend an mich ausgezahlt werden würde.
Kann mir jemand näheres dazu sagen?
Und was ist mit dem Sohn meiner Freundin? Er lebt in meinem Haushalt.
Hi,
grundsätzlich steht dir das hälftige KG zu. Dieses wird auf den Anspruch des Kindes angerechnet. Was nichts anderes heißt. das vom Tabellenbetrag der DDT das hälftige KG abgezogen wird und so der Zahlbetrag rauskommt.
Da du aber keinen Untehralt zahlst und UVS gewährt wird (den du zurückzahlst. Da solltest du überprüfen, ob du das tatsächlich mußt, doer ob deine leistungsunfähigkeit fstgstellt werden kann), unterbleibt auch die Anrechnunbg des hälftigen KG.
Für den Sohn deiner LG bezieht diese das KG.
Den Zählkindervorteil könntet ihr nur dann nutzen, wenn sie ihren Anspruch auf dich übertragen würde udn das geht nur bei Ehepaaren. Auch dann würde das erhöhte KG nur dann zum Tragen kommen ,wenn er tatsächlich das Jüngste Kind ist.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke Dir für die Info 🙂
Mit der Rückzahlung des UVS wäre doch sicher nur eine Verschiebung auf später, wenn jetzt u.U. meine Leistungsunfähigkeit festgestellt werden würde, oder?
Ich denke, dass das Amt dann später an mich rantreten würde und ich dann im Nachhinein abzahlen müsste....
Im Gegenteil.
Nur wenn deine Leistungsunfähigkeit festgestellt wird, musst du nichts zurück zahlen.
Sonst schon.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nein.
Es kann festgestellt werden ,das du leistungswillig, aber eben nicht fähig bsit, den KU zu leisten. In diesem Fall wird der UVS gezahlt ohne das dabei Schulden für dich auflaufen.
BEdingung ist eben, das kein gültiger Titel besteht und das nach einer Überprüfung deines Einkommens festgestellt wird (und das schriftlich) das du nicht in derLage bist KU zu zahlen, ohne dich selsbt bedürftig zu machen.
Wird denn für das älteste Kind tatsächlich noch UVS gezahlt?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Für den grossen ist der UVS ausgelaufen. Für den kleinen wird noch gezahlt