Kindergeld wer ist ...
 
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Kindergeld wer ist berechtigt

 
(@patricia)
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Hallo ins Forum,

ich habe bereits gesucht - aber vielleicht nach den falschen Stichworten, zumindest habe ich nichts gefunden.

Thema:
Tochter 19 wird bei Muttern ausziehen. Sie hat vor, dann von Kindergeld + Bafög + Unterhalt zu leben. (Sie absolviert momentan ein Gymnasium, wird vorauss. 2014 mit Abi abschließen)

Die Tochter bittet nun den Vater (bei dem sie nicht wohnt/ auch nicht wohnen wird) er solle für sie das Kindergeld beantragen und dann an sie überweisen.
???? Das versteh ich nicht. Bisher bezog die Mutter das KG, da Tochter bei ihr gemeldet.
Kann die es nicht an die Tochter anweisen lassen? Oder schmälert das wieder den Hartz IV Satz?

Wenn das Kind BAFÖG bekommt, woher wissen wir dann wieviel? - Sie wird uns die Frage danach evtl. nicht beantworten.

Danke für Eure Antwort

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2012 16:26
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ab 18 kann sie das Kindergeld selber beantragen und es auf Ihr Konto überweisen lassen.

Gruß

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2012 16:34
(@patricia)
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Hat es evtl. steuerliche Aspekte, wer das KG beantragt?
Die Mutter lebt von Hartz IV, der Vater geht arbeiten. Ich kenne mich nicht so genau aus, was dann die steuerlichen Vergünstigungen angeht.
Aber ich weiß, hier im Forum gibt es da ein paar Leute die sich sehr gut auskennen.

Könntet ihr mir bitte meine Frage zur Bafög-Höhe auch noch beantworten.

Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2012 16:37
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin,

zum BaFöG:
Die junge Erwachsene muß das selber beantragen.
Sie muß den Eltern auch ihre 'Bedürftigkeit' nachweisen - und sollte bereitwillig die Auskünfte geben, beiden Elternteilen.

Für die Errechnung ist das eigene Vermögen (z.B. Auszahlung einer Ausbildungsversicherung) und die Einkommensverhältnisse beider Elternteile darzulegen.
Das BaFöG-Amt meldet sich bei den Eltern.
Der Bescheid, also die endgültig bewilligte BaFöG-Höhe, ist den Eltern mitzuteilen, damit diese ihre Haftungsquote ermitteln können.
Sollte ein minderjähriges privilegiertes Kind KU erhalten, kann dieser in der Ermittlung dieser Haftungsquote übrigens abgezogen werden (Natürlich nur von demjenigen, der den KU zahlt).

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2012 16:44
(@patricia)
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@Fischkopf

Sie hat mitgeteilt, dass sie einen Bafög Antrag in unseren Briefkasten werfen wird, damit wir den ausfüllen.
Deiner Antwort entnehme ich aber, wir müßten eigentlich auf Post vom Bafög Amt warten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2012 16:50
(@patricia)
Zeigt sich öfters Registriert

@Jaydee

Haben mal kurzerhand bei der Fam-Kasse angerufen. Kind kann nicht selbst beantragen.
Die Person ist bezugsberechtigt, bei der das Kind lebt, oder die mehr Unterhalt zahlt.

@alle
Gab es da etwas mit Haftung fürs KG? Wenn das Kind z.B. fälschlich weiter bezieht obwohl es keinen Anspruch mehr hat, wer wird dann verantwortlich gemacht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2012 16:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Patricia,

Sie hat mitgeteilt, dass sie einen Bafög Antrag in unseren Briefkasten werfen wird, damit wir den ausfüllen.

wer ist "wir"? Bist Du mit ihr verwandt oder ihr aus sonstigen Gründen zum Unterhalt verpflichtet? (Ich nehme an, es handelt sich um das Kind Deines Partner/Mannes.)

Und was genau hindert die junge Dame daran, statt Eures Briefkastens den Klingelknopf zu benutzen und sich mit ihrem Vater vernünftig über das Gesamtkonstrukt Unterhalt zu unterhalten?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2012 17:04
(@patricia)
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@brille007

Hallo - wir - das sind mein Mann und ich.
Ja, ich bin die Zweitfrau und ja, er bespricht die Dinge seine Kinder betreffend mit mir und bittet mich auch um Rat, da ich mit guugle und co. schneller vorankomme.
Ich kenne die Meinung hier im Forum zum Unterhalt; zu dem, was man sich leisten kann und will; und auch zu den Zweit- und Drittkindern.
Ich persönlich kümmere mich auch nur darum, wenn es Gesetzestexte zu suchen oder eben auch mal Fallstricke zu umschiffen gibt. Das Forum hier hat uns da schon viel Rat gebracht. Danke!

Es ist schwierig, mit der Tochter persönlich zu sprechen.
Sie nimmt grundsätzlich ihre Mutter mit, wenn es um ein Zusammentreffen mit dem Vater geht. Und die Mutter läßt sowohl in seiner Gegenwart als auch im Zusammentreffen mit gemeinsamen Bekannten kein gutes Haar an ihm. Sie haben fast 15 Jahre kaum ein Wort miteinander gewechselt, aber sie wärmt immernoch alte Geschichten auf. Nach einem Telefonat zwischen Vater und Tochter, bei dem es gerade um Behörden, Unterhalt etc. ging (kürzlich) war dann 5 Minuten nach dem Auflegen die Mutter am Telefon und hat meinen Mann runtergeputzt. Das tut sie scheinbar jedes Mal, wenn Vater und Tochter miteinander gesprochen haben, da Tochter alles gleich erzählt und die Mutter sich scheinbar nicht zurückhalten kann.

Aus diesem Grund ist es schier unmöglich unter 4 Augen und in Ruhe etwas zu besprechen.

Wir üben da noch ein bißchen. Aber ich habe das Gefühl, dass es sich jetzt bessern könnte, wenn die Große selbständig wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2012 17:22
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin,
zum Kindergeld:
Solange die Schülerin volljährig ist, sich in einer Schulausbildung befindet und der Familienkasse eine Schulbescheinigung aushändigt, ist sie kindergeldberechtigt. Bis zum Abitur.
Dieses Geld wird aber einem Elternteil ausgezahlt - entweder der Mutter, bei der sie wohnt, oder demjenigen, der mehr Barunterhalt leistet.
Wenn das nun dein Mann ist, kann er das Kindergeld beantragen. Und hat auch die Schulbescheinigung einzureichen!

Die Familienkasse wird eventuell ab dem Auszugsmonat das Kindergeld von der bisherigen Bezieherin zurückfordern und deinem Mann auszahlen - je nach Zeitpunkt.
Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2012 17:42
(@nadda)
Registriert

Hi,

das Kindergeld kann aber auch ans Kind direkt ausgezahlt werden, hängt aber vielleicht auch von der guten Laune des Sachbearbeiters ab. Jedenfalls hatte ich beruflich mehrere Fälle in denen das so lief.
Die "Kinder" hatten in dem Fall aber angegeben, dass sie massive Probleme mit beiden Elternteilen haben und deshalb selbst beantragen möchten.

Aber wieso soll sich hier etwas ändern? Aktuell kassiert Mama und das kann Mama ja weiterhin tun und dann an Tochter weitergeben - vor allem da der Vater komplett aus allem rausgehalten wird kapiere ich nicht so ganz warum er sich jetzt hier um etwas kümmern soll - mag Mama nicht?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2012 19:26




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na vielleicht mag Mama ja das KG nicht ans Kind auszahlen.

Oder der SB geht strikt nach Regelwerk vor, nachdem  bei volljährigen Kindern der Elternteil das KG beantragen muß, der den größeren Teil  des Barunterhalt zahlt.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2012 19:56
(@patricia)
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Ich nehme an, wenn Mama KG-Bezieherin wäre, würde das von ihrem H4 Satz abgezogen werden. Ausserdem zahlt sie das Geld nicht an Ihre Tochter aus - davon gehe ich mal aus.
Mit dem Auszug der Tochter ändern sich dann auch die Bezugssätze für H4 und die wird sie nicht schmälern wollen.

Im www. habe ich auch folgenden Text gefunden (gekürzt): "Erwachsene Kinder und Kindergeld: Wenn Sie auf Folgendes achtgeben, wird das Kindergeld den Eltern nicht von Hartz IV abgezogen:
Die Kinder bekommen das Geld auf ein eigenes Konto überwiesen. Oder die Eltern können nachweisen, dass sie den Kindern das Geld überweisen."

Ich nehme an, dass ist der Mutter zu aufwendig.

Also schickt sie die Tochter zum Papa: "...damit der auch mal was für dich tut..." ist ja auch ok - so muß sie sich mit ihm beschäftigen.

Hat noch jemand eine Lösung zu evtl. Regreßforderungen der KG-kasse? Was ist, wenn sie nicht mehr bezugsberechtigt fürs KG wäre, dieses aber stillschweigend weiter laufen läßt?
Läßt man sich schriftlich von ihr geben, dass sie allein zuständig ist Veränderungen dem Papa mitzuteilen und hebt noch die Kontoauszüge auf oder so?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2012 10:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Laut §64 Abs.3 EStG ist derjenige berechtigt das KG zu beziehen, welcher bei einem auswärts wohnenden Kind die höhere Geldrente zahlt. Damit dürfte es doch eindeutig sein.
Das Kind selber wird (kann) nur dann KG-bezugsberechtigt, wenn beide ET ihrer UH-Pflicht nicht nachkommen. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein. Der KG-Anspruchsberechtigte kann bei der Beantragung aber angeben (und jederzeit änderbar), auf welches Konto das KG überwiesen werden soll.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2012 15:16
(@patricia)
Zeigt sich öfters Registriert

@oldie

Da mehrere Kinder gemeinsame und einzelne das KG beziehen, wird alles KG auf unser Konto überwiesen. Es ist also keine Option, dieses auf ein anderes Konto überweisen zu lassen.

Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2012 15:25