Hallo liebe Väter,
ich habe mal eine Frage an euch:
Mein Sohn ist jetzt 14 Jahre alt und geht auf ein sehr gutes Gymnasium in Düsseldorf. Ich gehe davon aus, dass er nach dem Abitur studieren wird. Momentan lebt er bei meiner Exfrau, wo er wohl auch während des Studiums weiterleben wird.
Meine Exfrau hat vor Jahren neu geheiratet und mit ihrem neuen Mann ein zweites Kind bekommen (heute 7 Jahre alt). Der neue Mann ist meist arbeitslos und hält sich mit kleinen Jobs über Wasser bzw. Hartz IV. Meine Exfrau arbeitet nebenbei bei alten Leuten (sie ist examinierte Krankenschwester), die sie pflegt. Ob sie das angemeldet hat, weiß ich nicht. Ist mir auch egal, da es mir um meinen Sohn geht.
1.) Jetzt habe ich gelesen, dass meinem Sohn mit Erreichen der Volljährigkeit und Beginn des Studiums 640 € monatlich an Unterhalt zustehen. Diesen zahlen dann meine Exfrau und ich anteilsmäßig. Wenn ich den Anteil, den meine Exfrau dann zahlen muss, errechnen lassen will... sollte ich dann besser einen Anwalt aufsuchen, der sie anschreibt und ihre Einkommensunterlagen anfordert? Was ist, wenn sie dann angibt, sie verdiene ja nichts... ich aber weiß, dass sie regelmäßig alte Menschen für Entgeld pflegt??? :question:
2.) Muss meine Exfrau meinem Anwalt zur Berrechnung die Lohnsteuerkarte zur Verfügung stellen??? Oder kann sie sich verweigern??? :question:
3.) Ich habe auch gelesen, dass von den 640 € Unterhalt das Kindergeld abzuziehen ist. Das verstehe ich nicht. Ich denke das Kindergeld wird nur bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres gezahlt??????? Wie kann ich es dann im Studium, also in den Lebensjahren 18 bis z.B. 22 abziehen??? :question:
Danke für eure nette Hilfe... 🙂
Hallo zebra,
na da sind ja noch 4 jahre hin und was sich da noch alles ändern kann...
Also 640 € stehen im derezit zu, aber nur wenn er dann nicht mehr zuhause wohnt. Ansonsten gilt die 4. Altersufe der DDT.
Du kannst sie da gar nicht auffodern, das muß dann über den Sohn laufen, weil du kein dirketes Auskunftsrecht hast.
Solange das Kind in Ausbildung ist wird das KG derezit bis zum 25. Lebenjahr gezahlt. Es wird voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet und wenn ein Etlernteil > 75% des Gesamtunterhalts zahlt darf er bei sich das gesamte KG abziehen. Im übrigen ist Bafög vorrangig zu beantragen. Aber wie gesagt, bis dahin kann sich noch viel ändern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die Hilfe :thumbup:
Was, wenn mein Sohn mit 18 erst seinen Wehrdienst versieht... und dann mit 19 oder 20 ein Studium beginnt??? Wird das Kindergeld dann während der Wehrdienstzeit nicht gezahlt und danach dann wieder gezahlt (bis zum 25. Lebensjahr)???
Während Wehr- oder ersatzdienst gibtes kein KG, aber auch keinen KU, da in deiser Zeit der Staat freundlicherweise die Kosten für Kost und Logis übernimmt 😉
Allerdings ist auch da die Frage, ob es bis er soweit ist überhaupt noch eine solche "Dienstverpdlichtung" gibt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Zebra777,
Deine Fürsorge in allen Ehren, aber wer weiß was unsere "Regierungsspaccos" in vier Jahren noch alles ausbrüten können?
Wahrscheinlich haben wir dann "Linksvekehr" (erstmal nur für LKW) 😉
Gruß, Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis