Hallo zusammen,
habe zu dem Thema leider nichts im Forum gefunden. Meine volljährige Tochter lebt im Haushalt der Mutter und nimmt demnächst wieder eine Schulausbildung auf. Ihre Mutter hat ihr gesagt, dass sie keinen Barunterhalt von ihr bekommen wird, da sie ja in ihrem Haushalt lebt. Ich weiß, dass das Kindergeld bei Weigerung des Kindergeldbezugsberechtigten Unterhaltspflichtigen seinen Unterhalt vollständig oder nachhaltig zu leisten auf Antrag an den Unterhaltsbezugsberechtigten "abgezweigt" werden kann. Meine Tochter möchte, dass das Kindergeld direkt auf ihr Konto überwiesen wird. Allerdings sagte mir ein Mitarbeiter bei der Familienkasse, dass das nur ginge, wenn das Kind einen eigenen Haushalt führt. Stimmt das?
Meine Ex ist als Besserverdienende meiner Tochter gegenüber mit rund 380,- Euro unterhaltspflichtig (Kindergeld schon abgezogen), ich mit rund 220,- Euro. Der Tochter wurde schon signalisiert, dass sie Fahrtkosten zur Schule und den Kauf von Kleidung und Taschengeld von diesen 220,- Euro bestreiten muß. Nun leistet die Mutter ja Naturalunterhalt in Form von Unterkunft und Verpflegung. Aber dafür die kompletten 380,- Euro Unterhaltsverpflichtung und 184,- Euro Kindergeld einzubehalten ist schon heftig. Hat meine Tochter eine Chance wenigstens das Kindergeld direkt von der Familienkasse zu bekommen?
Moin
Ich sehe keine Chance, in dieser Konstellation das KG direkt an das Kind auszahlen zu lassen. Die Bestimmungen im EStG sind da eindeutig. Demnach hat derjenige vorrangig Anspruch auf das KG, welcher das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und UH leistet. Natural-UH ist da durchaus üblich. Wenn Tochter hingegen Bares sehen möchte, kannst Du lediglich Deinen Anteil auf ihr Konto überweisen. Möchte sie auch am KG und dem Anteil der KM teilhaben, wird sie ausziehen müssen.
Meine volljährige Tochter lebt im Haushalt der Mutter und nimmt demnächst wieder eine Schulausbildung auf.
Was macht sie denn derzeit? Und wieso will sie erneut zur Schule gehen? Wäre eine Ausbildung nicht zeitgemäßer? Zudem entsprechen 600€ Gesamt-KU der höchsten Einstufung in der DT. Und 220€ Taschengeld für einen Schüler ist nicht gerade wenig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
es muss deiner Tochter aber klar sein, sie hat beim Auszug nicht mehr Mittel zur Verfügung als jetzt, wenn sie die 220,00 € bekommt.
Wohnung, Lebensmittel, GEZ etc. schlagen auch bei ihr zu Buche.
Sophie
OK, danke für euren Input.
Sie sollte schon August 2011 eine Ausbildung anfangen, ist dann aber gar nicht erst hingegangen. Die letzen Monate hat sie gegammelt und gelegentlich gejobbt, Unterhalt gabs nach dem 18. Geburtstag (im Januar 2012) keinen mehr. Natürlich gefällt mir das alles nicht, aber was soll ich machen? Jetzt will sie das Fachabi nach machen und dann eine Ausbildung. Die nächsten 5 Jahre bin ich also Unterhaltstechnisch gesehen noch dabei. Klar würde sie gerne ausziehen, aber ich habe ihr klar gemacht, dass ihr Unterhaltsanspruch nicht ausreichen wird um als Schüler (ohne Ausbildungsgehalt) auf eigenen Beinen zu stehen.
Wo wir gerade dabei sind, ich habe Zweifel, dass sie die zwei Jahre Schule wirklich durchzieht oder das Abi wirklich schafft. Da sie volljährig ist, kann ihr ja keiner mehr in den Hintern treten. Wenn sie die Schule nun auch wieder schmeißt, habe ich wieder Unterhalt zum Fenster hinausgeworfen. Aber ich glaube eine weitere "Umorientierung" muß ich noch hinnehmen, oder? Versteht mich nicht falsch, einerseits will ich ihr helfen, weil sie von ihrer Mutter übervorteilt wird, andererseits will ich mich aber auch nicht mehr als mich das Gesetz zwing ausnutzen lassen.
Hallo,
wenn sie das Fachabi nicht durchzieht kann sie ja trotzdem eine Ausbildung machen.
Und bei einer Ausbildung wird das Ausbildungsgehalt ja auch auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
Was das Fachabi angeht: heutzutage wird das leider schon häufig auch für eine Ausbildung erwartet.
Sophie