Kindergeld. Ab Umzu...
 
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Kindergeld. Ab Umzug oder ab Termin der Anmeldung

 
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen.

ich hätte da ne Frage.

Ab wann fordert die Kindergeldkasse das zuviel gezahlte Kindergeld zurück?

Kind lebt seit Februar bei mir. Im April dann Gerichtsentscheidung für ABR, dann Verzögerung beim Passbekommen, sodass ich das Kind erst im Mai ummelden konnte. Fordert die Kindergeldkasse das Kindergeld bis in den Februar (Termin Umzug) zurück oder nur bis zum Mai (Termin Ummeldung)?
Antrag Kindergeld ist gestellt. Dort habe ich natürlich auch den Termin des Umzuges im Februar eingetragen. Auch dem Amt bei der Ummeldung ist bekannt, dass Kind seit Februar bei mir wohnt.

Ersteres wäre mir natürlich lieber, weil dann ich mich nicht wieder mit der Exe rumschlagen muss.

Gruß

Blaubein

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2014 12:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Rückwirkend ab der Ummeldung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2014 12:56
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Habe gerade mit der Kindergeldkasse telefoniert (ja ich bin durchgekommen).

Die haben in Ihrem Systems schon dass Kinde ab Februar bei mir ist (habe ich ja beim Antrag angegben). Auch hat das Meldeamt wohl mitgeteilt, das es ab Februar bei mir ist. Das Kindergeld würde deshalb auch ab Februar zurückgefordert werden.

Hört sich erst einmal sehr gut an.

Gruß

Blaubein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2014 13:22
(@psoidonuem)
Registriert

Das richtet sich an sich allein danach, zu welchem Tag Du das Kind bei Dir gemeldet hast. Und das hast Du ja offenbar im Mai rückwirkend für Februar gemacht.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2014 14:05