Hallo Leute, ich blicke bei dieser Düsseldorfer Tabelle nicht durch....
Bei meinem Normalverdienst von Netto € 1100 ,
und seit 2 Monaten wegen Krankheit nur knapp € 800
(wobei ich um Erwerbsunfähigkeit ansuchen muß , da bei mir eine seltene Krankheit diagnostiziert wurde)
wonach richtetet sich jetzt mein Kindergeld ?
ich habe bis jetzt großzügig immer mehr bezahlt als ich mußte ?
kann ich jetzt diesen Betrag einfach minimieren ?
ist es eine blöde Frage : kann ich das bis jetzt zuviel bezahlte , berechnen...und solange es mir finanziell schlecht geht ...um dieses weniger zahlen ?
Ich bin jetzt seit einem Jahr wieder verheiratet , wird der Verdienst meiner Frau , mitberechnet ?
es wäre mir sehr geholfen , wenn mir diesbezüglich wer , behilflich sein könnte
ich danke euch im voraus
Hallo quelle,
ich nehme an du meinst Kindesunterhalt und nicht Kindergeld.
So denn kein Titel besteht (beim JA anerkannt bzw. Gerichtsurteil), kannst du die Zahlungen einstellen und die Mutter in Vertretung der Kinder klagen lassen.
Du solltest aber daran denken, dass deine Kinder ja auch von etwas leben müssen. So einfach vereinbarte Zahlungen einstellen ist auch nicht so die "feine Art".
Mein Rat: Mit der Mutter reden (falls möglich). Ansonsten zum Gericht, einen Beratungsschein beantragen und dann ab zum Rechtsanwalt und dich beraten lassen.
Gruß
Martin
Hallo Schmusepapa.....
Ich habe mich wohl wieder falsch ausgedrückt.........ich meinte natürlich KInderunterhalt
und ich wollte damit nicht fragen , wie ich nicht mehr zahlen muß...sondern wie es sich ab jetzt berechnet.......
wieviel es ausmacht bei einem € 1000 ( wenn mir die Erwerbsunfähigkeit genehmigt werden würde)Einkommen ?
Kann ich es mir nicht einfach ausrechnen ( mit eurer Hilfe )und weniger zahlen ?
die quelle
hallo,
wie gesagt, es kommt drauf an, ob du einen titel hast, oder nicht. klär das auf, dann reden wir weiter.
gruß
Kann mir jemand erklären , was ein Titel ist ?
ratloser
die quelle
hallo,
ein titel ist eine art "schuldanerkenntnis". Ein durch ein gericht festgelegtes urteil über zu zahlenden unterhalt, oder eine urkunde beim jugendamt, die du unterschrieben hast.
hast du sowas?
gruß
ich hatte es damals , als ich für KM Unterhalt zahlen mußte bis die kleine 3 wurde, aber für kinderunterhalt haben wir nichts schriftliches.
was jetzt ?
die quelle
Sorry hab grad was rausgekramt.................
scanne es mal eben ein für euch.........
die quelle
ich kopiere :
ab 16.3.01 einen Unterhalt in Höhe von 121% des Regelbetrages der ersten Alterstufe
ab 01.3.07 einen Unterhalt in der Höhe von 121 % des Tegelbetrages der 2. Alterstufe
ab 1.3.2013 einen Unterhalt in Höhe von 121 % des =//======der 3. Alterstufe
Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Häfte anzurechnen. Nicht anrechenbar ist ab 1.1.01 gemäß 1612b Abs. BGB der Kindergeldanteil in der Höhe , in der der geschuldete Untehalt 135% des jeweiligen Tegelbetrages unterschreitet.
( WAs bedeutet dieser Absatz für mich ?)
ich bewillige die Erteilung einer einfachen und einer vollstreckbaren Ausfertigung an das Kind zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters.....
so in etwa , das wichtigste
Bitte was heißt das für mich alles in Deutsch.....ich muß zu meiner Schande gestehen...in meinem PSych. Tief habe ich bei der Trennung zu allem ja und Amen gesagt und unterschrieben.......
bitte helft mir
die quelle
jo, das ist ein titel.
hilft nur der gang vors gericht, um diesen abändern zu lassen.
gruß
Kannst du mir bitte in einfachen Worten erklären.....wie man das in Summe ausrechnet ?
HAbe gerade mit dem Jugendamt telefoniert.......der Herr hat mir geraten eine Klage auf Abänderung der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung.....
wie ist dieser genau Ablauf?
was habe ich zu beachten?
die quelle