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Kindergartenkosten/Überstunden

 
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,
seit längerer Zeit stöbere ich durch die Beiträge.Bei mir hat sich im Leben auch einiges geändert und nun habe ich auch ein paar  Fragen:
Ich lebe seit ca. 5 Monaten von meiner " Noch-Ehefrau " getrennt und wir haben zwei gemeinsame Kinder ( 4 und 6 Jahre alt,meine Kinder sind im Schnitt 13 Tage/Monat bei mir,Regelung klappt recht gut ).Zur Zeit lebe ich bei meinen Eltern,meine Kinder und meine Ex bis vor kurzem im gemeinsamen Haus,nun in einer Mietswohnung.Das Haus steht zum Verkauf ( habe der Ex einen Vorschlag gemacht,wonach unsere Kinder und ich dort wohnen bleiben und sie ausziehen kann,nach kurzer Überlegung hat sie es abgelehnt).
Seit der Tennung bezahle ich KU ( gesamt 569,-€ ),Trennungsgeld seit
Oktober ( 250,- € ,verlangt hatte die EX 1069,-€,durch einen Vergleich vor Gericht auf den besagten Betrag gemindert).Weiterhin bezahle ich die Darlehen vom Haus
( Nebenkosten auf ein minimum runtergefahren).
Mein bereinigtes Nettoeinkommen beläuft sich auf 3100,-€ (im ersten Halbjahr 2006 Feiertage,Sonderzahlung,Urlaubsgeld.Deswegen relativ hoch).Desweiteren wurden Überstunden(von Februar und März) eingerechnet,die betriebsbedingt ausgezahlt worden sind und nicht zum Regellohn eingerechnet werden dürfen.Das ist doch richtig,oder?(1.Frage)
Die Kindergartenkosten von meiner Tochter ( 104€/mtl.) bezahle ich auch,da mein Anwalt meint,daß diese zum Sonderbedarf gehören und nicht durch den Unterhalt gedeckt sind.Ist dieses korrekt?(2.Frage)
Und wann kann ich eine Neuberechnung beantragen,da ich Januar 2007 in eine andere Lohnsteuerklasse wechseln muß ?(3.Frage)

Vielleicht kann mir jemand Rat oder einen Hinweis geben.

Es grüßt Balduin,der mit seinen Gedanken bei seinen Kindern ist


Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2006 18:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin balduin,

willkommen auf vatersein.de, der WebSite, nicht nur für Schreckgespenster  🙂

Über deinen RA bin ich über alle Maßen erstaunt:

  • Ihr habt nahezu das Wechselmodell. Damit entfällt der KU. Selbst bei "nur" 1/3 Betreuung durch dich, würde isch der KU anteilig reduzieren (>hier<.
  • Kosten der Kinderbetreuung gehören eindeutig nicht zum Sonderbedarf!
  • Die Überstundenvergütung hätte in dieser Kostellation auf einen angemessenen Zeitraum verteilt werden müssen oder es hätte eine zeitanteilige Unterhaltsberechnung gemacht werden müssen.

Schieß den RA in den Wind und such dir einen ordentlichen für die Berufung.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2006 20:46
(@taccina)
Registriert

Hallo Balduin,

arbeitet Deine Ex Frau?

Wenn nicht, dann sag ihr doch mal, das sie sich mal bitte ans Jugendamt wenden soll. Es gibt nämlich die Möglichkeit, das das Jugendamt die Betreuungskosten übernimmt, wenn sie zu wenig Geld zur Verfügung hat. Die Unterlagen, die sie zur beantragung dieser Kostenübernahme braucht, werden ihr dann zugesendet.

Sollte sie allerdings arbeiten und diese Arbeit wird nicht als überobligatorisch gewertet, sondern der Lohn wird komplett angerechnet auf den Unterhalt und diese Arbeit wird ihr nur durch die Kinderbetreuung ermöglicht, dann kann es sein, das Du einen Teil der Betreuungskosten mittragen musst....kommt aber meist "billiger" als wenn Frauchen zu Hause belibt und nicht arbeitet.
Was das allerdings mit Sonderbedarf zu tun haben soll, weiß ich auch ned.....

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2006 21:03
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Balduin hier!

Das hatte ich  vergessen mitzuteilen:meine Ex geht arbeiten ( 200,-€ ).Der Richter hatte dieses Einkommen als überobligatorisch angesehen und wird deshalb nicht angerechnet(obwohl sie ihre Arbeitstage ( ca. 4-6 Tage/Monat) nach meinen Schichtplan einträgt und die Kinder dann bei mir sind)).
Das mit den Kindergartenkosten werde ich nun in Angriff nehmen.
Ich glaube,ich werde mal dringends mit meinen Anwalt reden müssen,nachdem ich die Antwort von DeepThought gelesen habe.

Jetzt schon ein "vielen Dank" an Euch.

Balduin


Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2006 21:31
(@taccina)
Registriert

Hey,

also wenn sie nur 200€ versient, dann das Kindergeld dazu mit 308€ daszu Kindesunterhalt von 569€ und 250€ Unterhalt für sich, dann müßte das Jugendamt die Kosten für den Kindergarten übernehmen...

Wenn Du mit ihr vernünftig Reden kannst, dann schlag ihr das mal vor...
Ist zwar nicht all zuviel aber 104€ wären dadurch für Dich gespart...
Wenigstens schon mal ein Anfang

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2006 02:46
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

für mich schon ein großer Anfang,da die Summe für mich in der jetzigen Situation eine Menge Holz ist.Muß mich halt langsam daran gewöhnen.
Wenn es so ist,das ich die Kiga-Kosten nicht zahlen muß,könnte ich theoretisch die zuviel gezahlten Gebühren mit dem
trennungsgeld verrechnen,bzw. zurückverlangen (rückwirkend ab August 2006)?
Es soll nicht der anschein erweckt werden,das ich nicht für die Kinder zahlen will.Ich tue alles für die Kinder.Aber ich muß finanziell auch an mich denken.Ich kaufe auch Schuhe,Kleidung..usw. für meine Racker.

Lg zurück an Taccina

Balduin,der seine Süßen vermisst


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Themenstarter Geschrieben : 18.11.2006 08:33
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

Nur eben zur Info:Brauche die Kindergartenkosten ,lt. Aussage meines RA (habe ich heute gewechselt),nicht bezahlen.Werde die Zahlung morgen einstellen lassen.
Die schon bezahlten Gebühren kann ich auch nicht zurückfordern.Lassen wir es bei der Sache.

Schönen Abend noch

Balduin


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Themenstarter Geschrieben : 22.11.2006 22:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup: Der Fairness halber solltest du die KM hierüber informieren.

Vielleicht sollten wir auf VS ein Provisonssystem einführen  :rofl2:

DeepThought


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in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 22.11.2006 23:13
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi DeepThought

natürlich habe ich die KM nach meinem RA-Termin informiert :nene:

Als Provisionsvorschlag: :prost:

Gruß Balduin


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2006 08:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Als Provisionsvorschlag: :prost:

Hehe...

Eine Spielart wäre es, deinem bisherigen RA wegen klarer Falschberatung anzuraten, die von dir unnötig bezahlten KiGa-Gebühren über seine Berufshaftpflicht gutschreiben zu lassen.  🙂

DeepThought


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in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2006 09:22




(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Goden Dag DeepThought,

der "ehemalige" RA wird sowieso Post von meinem "Neuen" bekommen,da wir Gebühren zurückverlangen,die er von mir unberechtigter Weise kassiert hat. :sonicht:

Jetzt tanze ich schon auf 2 Hochzeiten :schwitz:

balduin


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2006 09:44