Tag zusammen,
ich betreue mein Kind im Wechselmodell und bezahle dafür Kindesunterhalt von etwa 200 Euro. Lt. meiner Rechtsanwältin sogar etwas zuviel, aber es war mir ehrlich gesagt zu blöd, wegen ein paar Monaten, in denen mein Einkommen niedriger ist, wieder zu streiten.
Seit kurzem erhalte ich das Kindergeld - nach langem Streit - und in der nächsten Zeit wird das auch für fast ein Jahr nachgezahlt.
Seit 2017 bezahle ich für das Kind die Krippengebühren von ca. 400 Euro monatlich alleine.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das denn überhaupt richtig ist. Wer bezahlt beim Wechselmodell die Krippen/Kindergartengebühren? Immer der besser verdienende? Ich kenne es bei Bekannten mit Residenzmodell, daß der Vater Unterhalt bezahlt und die Mutter davon und vom Kindergeld die vollen Kindergartengebühren.
Nein, im Wechselmodell wird der Mehrbedarf auch nach Einkommensquote bezahlt. Eigentlich gilt das für alle Kosten, da es ja keinen gibt, der alleine barunterhaltspflichtig ist. Also werden auch Vereinsbeiträge und Essensgeld nach Quote geteilt, die im Residenzmodell aus dem regulären Unterhalt bestritten werden müssen.
Wieso Streit, wer das Kindergeld erhält? Das wird doch auch aufgeteilt, egal wer es bekommt. Die Hälfte wird hälftig geteilt, die andere Hälfte nach Quote. Habt ihr bspw. 60:40, so würde der besser verdienende ET 55% bekommen, der andere 45%.
Wir haben uns sogar darüber gestritten, an wen es ausgezahlt wird 😉
Aktuell teilen wir 50:50 auf, das vor allem deswegen, damit das für mich sehr sehr gut ausgefallene Unterhaltsurteil beim Scheidungstermin nicht kippt, da ist die Summe einfach zu banal. Momentan 190 Euro, davon die Hälfte sind 95 Euro. Mehr verdienen als ich wird sie bei ihrem Arbeitseifer wohl in den nächsten 20 Jahren nicht. Es geht also rein um 25% des Kindergeldes, sprich 45 Euro. Das lohnt einfach nicht.
Ich frage mich halt, inwiefern zuerst mal das Kindergeld für die Kindergartengebühren benutzt werden muß, bevor man einen Mehrbedarf geltend macht.
Die Kitagebühren trägt ohne WM der Unterhaltspflichtige (pädagogisch wertvoll, Mehrbedarf). Da im WM beide auch barunterhaltspflichtig sind, werden die Kosten nach Einkommen gequotelt. Das Kindergeld muss für nichts verwendet werden. Es wäre doch aber sinnvoll, es dafür zu nutzen und das KG übersteigende Kosten zu teilen, mit welcher Quote auch immer.
Aus dem Unterhalt wird die Kita idR dann bezahlt, wenn dafür keiner mehr leistungsfähig ist.
Grüße LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ist nicht ganz richtig. Die Hälfte des Kindergeldes wird geteilt, die andere Hälfte wird auf den Bedarf angerechnet. Man kann es also entweder nach Quote verteilen oder einfach dazu nutzen den Bedarf (KiTa-Gebühren) zu senken.