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Kindergartenbeitrag nach Scheidung, wer zahlt?

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(@hsulle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin seit dem 20.1.09 geschieden und der nacheheliche Unterhalt sowie der KU sind per Gericht festgelegt worden. Ich hatte bis zu diesem Zeitpunkt den KG-Beitrag bezahlt und dieser wurde auch  von meinem Einkommen in Abzug gebracht.

Nach Festlegung des KU dachte ich eigentlich, dass der KG-Beitrag im KU enthalten ist aber meine EX verlangt weiterhin von mir den KG-Beitrag weil der ja schließlich vom meinem Einkommen abgezogen wurde.

Wer hat denn nun Recht?       

Viele Grüße
Heiko

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2009 17:16
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Heiko,
du hast doch bestimmt schon das Urteil samt Protokoll bekommen.

Wenn da nicht explizit drin steht das du weiterhin den KG zahlst würde ich die Zahlung einstellen.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2009 17:34
(@adelante)
Rege dabei Registriert

Hi Heiko,

gib mal bei Google 'Kindergarten im Kindesunterhalt' ein.Als 4. Eintrag findest Du ein Urteil des Bundesgerichtshofes.

Ich verstehe es so, dass die Bezahlung der Kita-Gebühr mit in der Zahlung des Kindes-Unterhaltes enthalten ist. Bei mir war es damals auch so.

Vielleicht kann Dir das jemand hier im Forum noch sicherer bestätigen.

Alles Gute

Adelante

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2009 17:40
(@hsulle)
Schon was gesagt Registriert

Hi Bart,
leider liegt mir das Protokoll / Urteil noch nicht vor.

Grüße Heiko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2009 18:16
(@hsulle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
habe gestern Post vom meinem RA erhalten. Anbei ein Auszug vom geschlossenen Vergleich:

„Der Antragsteller verpflichtet sich, an die Antragsgegnerin einen nachehelichen Unterhalt von 800 € zu zahlen. Grundlage des Vergleichs ist ein Nettoeinkommen von...€.
Weiter sind auf Seiten des Antragstellers berücksichtigt worden monatliche Fahrtkosten von 231 €, einen KG-Beitrag  von 32 € etc.
Es ergibt sich damit ein bereinigtes Nettoeinkommen des Antragstellers von monatlich....€. Nach Abzug des geschuldeten KU von 278 € ergibt sich ein Einkommen des Antragstellers von...€.

Die Parteien behalten sich eine Abänderung des Vergleiches bei einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse vor. Dabei hält sich der Antragsteller auch den Einwand vor, dass die Antragsgegnerin zu einer Ausdehnung Ihrer Erwerbstätigkeit verpflichtet ist.“

Es steht also nicht expliziert drin, dass ich den KG-Beitrag weiter zahlen muss. Oder steht es irgendwo „zwischen“ den Zeilen?     

Viele Grüße
Heiko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 17:11
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Weiter sind auf Seiten des Antragstellers berücksichtigt worden monatliche Fahrtkosten von 231 €, einen KG-Beitrag  von 32 € etc.

Heisst KG hier Kindergarten?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 17:36
(@hsulle)
Schon was gesagt Registriert

Genau!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 17:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Meine Einschätzung ist folgende.
Da Dein Kindergartenbeitrag einkommensmindernd berücksichtigt wurde lässt das den Schluss zu, dass beide Vergleichs-Parteien davon ausgehen, dass Du den auch weiterhin zahlst. Handelt es sich gar um einen Ganztagsplatz so geht die Rechtssprechung (gibt ein >>BGH-Urteil<< dazu) ebenfalls davon aus, dass Du Dich an den zusätzl. Betreuungskosten anteilig zu beteiligen hast. Dies vor allem, wenn die KM einer Beschäftigung nachgeht, aber auch aus sogenannten erzieherischen Gründen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 18:16
(@hsulle)
Schon was gesagt Registriert

Hi oldie, es handelt sich nicht um einen Ganztagskindergartenplatz. M.E. ist der Kindergartenbeitrag im Interhalt enthalten und dies ist auch die Meinung meines RA. Aber die Gegenseite behauptet natürlich etwas anderes...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 18:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Verwechsel mal nicht Unterhaltsrecht mit Zivilrecht wie Vertragsfreiheit (ZPO), worunter ein Vergleich fällt.

Aber die Gegenseite behauptet natürlich etwas anderes...

Ja, daher auch mein erstes Statement.

Oder sehe es mal andersherum. Wenn KM die KiGa-Kosten alleine tragen soll, warum lässt Du sie Dir dann einkommensmindernd anrechnen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 19:02




(@hsulle)
Schon was gesagt Registriert

Ich denke, dass wird wenn gewünscht der RA rausfinden müssen. Ich musste all meine Ausgaben angeben und danach wurde der Unterhalt festgelegt. Statt 840 € hat man sich auf anraten der Anwälte auf 800 € geeinigt. Hätte ich die 32 € KG-Beitrag nicht angegeben hätte der Richter 853 € ausgerechnet. Also warum sollte ich dann den vollen KG-Beitrag zahlen?
Mir geht es nicht um 32 € sondern darum das die EX eh schon genug bekommt und Ihre Einkünfte zum Teil noch als überobligatorisch angesehen werden. Wenn ich den KG-Beitrag nicht zahlen muss, dann werde ich das auch nicht tun.

Deshab meine Fragestellung hier im Forum. Aber wenn die Ex den Hals nicht voll bekommt wird Sie eh zur Anwältin rennen und dann können sich die Anwälte wieder die Hände reiben.... 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2009 09:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hsulle,

Weiter sind auf Seiten des Antragstellers berücksichtigt worden monatliche Fahrtkosten von 231 €, einen KG-Beitrag  von 32 € etc.

Wie oldie schon schrieb bedeutet das, dass im Vergleich davon ausgegangen wird, dass du den KG bezahlst.

Das raus zu finden ist für den RA nicht schwierig, denn er hat den Vergleichstext auch vor der Nase.

Dass, und warum du das im Nachhinein ungerecht findest, dürfte den anderen Vertragspartnern ziemlich wurscht sein.

Wenn du ein Auto verkaufst und im Vertrag steht, dass ein Radio enthalten ist, dann musst du das Radio auch mit geben. Egal ob dir das hinterher gefällt oder nicht.

Pacta sunt servanda!
Und ein Vergleich ist nichts anderes als ein Vertrag.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2009 09:59
(@hsulle)
Schon was gesagt Registriert

Ich denke damit erübrigt sich meine Fragestellung, obwohl Ausnahmen bestätigen die Regel....

"Unterhalt, Kinder, Kindergartenbeitrag: Wenn ein Kind halbtags aus pädagogischen Gründen einen Kindergarten besucht, ist der Kindergartenbeitrag kein Mehrbedarf, sondern wird durch den Tabellenunterhalt abgegolten. BGH Urteil v. 14.3.2007, XII ZR 158/04."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2009 10:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

Mal ne ganz andere Frage:

Von wieviel Geld sprechen wir denn überhaupt? Wieviele Monate geht das Kind noch in den Kindergarten? Danach fallen ja die 32 € weg. Rechne doch mal gegen was die Differenz zu vielen Jahren mehr 53 € ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2009 10:05
(@hsulle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina, der Vergleich ist ja geschlossen und deshalb kann ich da eh nichts mehr machen.

Grüße Heiko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2009 10:23
(@hsulle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,
der Vergleich bezieht sich doch auf den nachehelichen Unterhalt.
Und der KG-Beitrag bezieht sich doch auf den KU, oder?

Naja, vielleicht vernebelt mir auch der ganze Kram meine Sinne...

Trotzdem danke für Eure Antworten.

Heiko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2009 10:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eben,

und auf längere Sicht bekommt sie wengier, als ohne berücksichtigung des KiGa-Beitrags  😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2009 10:34
(@hsulle)
Schon was gesagt Registriert

Ich hoffe, auf längere Sicht kann Sie auch wieder mehr als 12 Stunden pro Woche arbeiten gehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2009 10:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zumindest das neue Unterhaltsrecht gibt die Möglichkeit  😉

Ich hoffe mnal darauf, das je länger die Reform her ist, desto mehr Urteile gesprochen werden ,die genaus in diese Richtung gehen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2009 10:40
(@hsulle)
Schon was gesagt Registriert

Tina, ich glaube das hoffen einige....und ich bin mir sicher das in Zukunft sich einiges ändert wird! 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2009 10:51




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