Kindergartenbeitrag...
 
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Kindergartenbeitrag auch für Mittagsbetreuung eines Schulkindes???

 
(@boireannach)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
meine Tochter besucht nun die 2. Klasse und geht danach in die Mittagsbetreuung des Ortsansässigen Kindergartens. Sie wird dann von ihrer Mutter um 16 Uhr abgeholt da diese wohl auch am Nachmittag arbeitet.
Nun meinte die KM das ich die Hälfte des Beitrages mit bezahlen muß.

Ich finde nichts darüber wie es bei Schulkindern aussieht. Nur von Kindergartenkindern ist die Rede.
Wie ist das denn nun. Muß ich zahlen?

Gruß
Marcus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2009 19:45
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Marcus,
ohne jetzt die Rechtsprechung zu dem Thema im Detail zu kennen, Nein.

Sag ihr sie  kann sich die Betreuungskosten teilweise wieder von der Steuer holen.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 20:08
(@boireannach)
Schon was gesagt Registriert

na dann werde ich die Zahlungen einstellen diesbezüglich und ihrem Anwalt einen netten Brief schreiben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2009 21:07
(@boireannach)
Schon was gesagt Registriert

und Dank dir erst einmal für deine schnelle Meinung dazu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2009 21:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Boireannach

Ich versuch mich mal mit meiner Sichtweise.
Die Hortunterbringung stellt im Gegensatz zum Besuch der KiTa keine erzieherische Betreuung dar. Daher fehlt erst mal der Schwerpunkt in der Agrumentation der ggw. Rechtssprechung im Vergleich zum KiTa-Besuch. Meines Wissens gibt es zur Beteiligung an den Hortkosten noch keine gängige Verfahrensweise, lediglich Ansätze wie "... KiTa-Kosten und vergleichbare Betreuungsaufwendungen ...".

Allerdings gibt es auch diesen >>Beschluss<< des OLG FFM von 2006 (Achtung: altes Recht). Hierin wird der Anspruch deshalb abgelehnt, da die Hortkosten im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit stehen und daher nicht primär als notwendiger (Mehr-)Bedarf des Kindes gelten. Ebenso wird dabei aber auch gleich auf einen EU-Anspruch (heute heisst das BU) geschielt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 21:45
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
außerdem wird - jedenfalls in Berlin und ich gehe davon aus, dass das woanders auch so ist - der Hortbeitrag vom Einkommen der Km berechnet.
Sie zahlt also nur in Höhe ihrer Leistungsfähigkeit (um den Begriff mal zu strapazieren).
Das heißt, wenn du ihr die Hälfte davon zahlst, hat sie eine geringere Belastung als andere Eltern oder Alleinerziehende, die ja den vollen Betrag aufbringen müssen, und ihn nicht finanziert bekommen.
Hilfreich ist auch ein Blick in die Hortkosten-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes/der Stadt (oder ist es eine Verordnung? wie auch immer, du findest sie meist im Inet unter dem Bürgerservice der Stadt deiner Tochter) - da steht genau drin, welches Einkommen zur Berechnung verwendet wird.

ligr ginnie

die auch der Meinung ist, solange die Kita-Kosten bei Alleinerziehenden nur aus deren Ek berechnet werden, dass dann eine beteiligung daran des Unterhaltsverpflichteten der Berechnung der Höhe des Beitrages total widersprechen würde.  (müsste man im Einzelfall also wirklich hinterfragen...finde ich)

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2009 23:35