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Kindergartenbeitrag als Unterhaltspflichtiger

 
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe bei der Recherche zu den Kiga-Beiträgen nichts recht passendes
gefunden.  KM will anwaltlich Beteiligung zu Kindergartenträgen bei mir
eintreiben. Ich zahle bereits mehr als den Mindestunterhalt für fünf Kinder,
mir bleibt netto bereits deutlich weniger als der Selbstbehalt.

Ich frage mich, wie ich bei diesen Verhältnissen noch für den
Kindergarten aufkommen soll. Ich bin doch faktisch nicht mehr
Leistungsfähig. Ich denke, der Unterhalt wird ja Vorrang haben
und danach gibt es, nach meiner Ansicht, nichts mehr zu verteilen.

Wie seht ihr das?


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2011 13:09
(@Inselreif)

Hi Debugged,

was heisst "Beteiligung"? Die Kindergartenbeiträge werden nach 1606 III BGB entsprechend dem Verhältnis Eurer Einkünfte (Anteil über SB) aufgeteilt. Hat DEF ihre Einkünfte offengelegt?
Und wodurch bestimmt sich die Höhe der Kindergartenbeiträge bzw. kennt Eure Gemeinde vielleicht so etwas wie Beitragsfreiheit bei geringem Einkommen und hat die DEF vielleicht verschlafen, so etwas zu beantragen?

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2011 14:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

es ist zwar richtig, das du an den reinen KiGa-Kosten beteiligt werden kannst. Allerdings nur im Rahmen deiner Lesistungsfähigkeit. Dabei darf weder der normale KU gekürzt werden, nich darf dein SB unterschritten werden.

Da du ja bereits für 5 Kinder KU zahlst und damit bereits unter 950 € bist, würde ich dem gelassen entgegen sehen. Wenn du freundlich bist, teilst du dem RA mit, das du x € KU zahlst und du <950 € für dich zur Verfügung hast und damit nicht mehr leistungsfähig bist.

Du kannst ihm auch eine BEteiligung an den KiGa-Kosten anbieten, wenn deine Ex im Gegenzug damit einverstanden bist, das du für alle Kinder jeweils Stufe 1 /und damit Mindestunterhalt) zahlst.

Ansonsten soll er einfach klagen.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2011 14:11
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Debugged,

was heisst "Beteiligung"? Die Kindergartenbeiträge werden nach 1606 III BGB entsprechend dem Verhältnis Eurer Einkünfte (Anteil über SB) aufgeteilt. Hat DEF ihre Einkünfte offengelegt?
Und wodurch bestimmt sich die Höhe der Kindergartenbeiträge bzw. kennt Eure Gemeinde vielleicht so etwas wie Beitragsfreiheit bei geringem Einkommen und hat die DEF vielleicht verschlafen, so etwas zu beantragen?

Gruss von der Insel

Bezüglich der Kindergartenbeiträge ist noch niemand an mich herangetreten. Die Beiträge hat in der Vergangenheit, so die KM, das
Jugendamt bezahlt. Ex erzählte etwas von Gesetzesänderung und das sie nun die Beiträge selbst bezahlen muss.
Die Kindergartenbeiträge bestimmen sich nach dem Einkommen der Eltern. Sie selber hat kein eigenes Einkommen.
Sie selber arbeitet nicht und bezieht angeblich auch keine keine staatlichen Leistungen, sie hätte angeblich wegen dem Kindergeld
und dem Kindesunterhalt keinen Anspruch darauf. Ob das stimmt oder nicht, kann ich nicht sagen.
Ich muss dazu sagen, es geht nicht um einen Vormittag im Kindergarten sondern um eine Ganztagsbetreuung.
Die älteste Tochter geht auch die halbe Woche zur schulischen Nachmittagsbetreuung.


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2011 14:17
(@Inselreif)

Hi Debugged,

und bezieht angeblich auch keine keine staatlichen Leistungen, sie hätte angeblich wegen dem Kindergeld und dem Kindesunterhalt keinen Anspruch darauf.

Das kann bei so vielen Kindern gut sein, wenn der über dem Existenzminimum liegende Anteil an KU+KG auf ihren Bedarf angerechnet wird. Das braucht Dich aber nicht zu kratzen.

Ich schliess mich da Tina an. Wenn sie unbedingt möchte, kannst Du den KU ja auf die tatsächlich geschuldeten Beträge absenken und hast dann noch Geld für den Kindergartenbeitrag. Ob das in Summe für sie besser ist, bleibt die grosse Frage. Ansonsten berufst Du Dich auf fehlende Leistungsfähigkeit.

Nebenbei besorg Dir wirklich mal die für Eure Gemeinde gültige Kindergartenbeitragssatzung und schau rein, ob tatsächlich auch bei getrennt Lebenden das Einkommen beider Elternteile zählt und ob der Beitrag korrekt berechnet ist. Die DEFs akzeptieren ja gerne zu hohe Bescheide, wenn sie das Geld (vermeintlich) nicht selbst zahlen müssen.

Dass die Ganztagsbetreuung in diesem Fall etwas daneben ist, spielt zumindestens beim Kindergarten keine Rolle. Es ist ja pädagogisch wertvoll, ein Kind den ganzen Tag dort hineinzustopfen...

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2011 14:47
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe auch eine Frage bzgl der Kiga Beiträge.

Ich habe Ex in puncto Unterhalt mit Einmal Zahlung abgefunden, muss ich trotzdem noch anteilig vom Einkommen die Kiga Beiträge zahlen?

Vielen Dank


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 13:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja.
Kiga gilt nach der Logik des BGH als Mehrbdearf des Kindes.
Allerdings ohne Essensgeld und nur anteilig gequotelt nach Einkommen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2011 13:07