Hallo zusammen!
Ich bin zwar kein Vater sondern Mutter aber vlt wird mir trotzdem geholfen 😉
Also:
Ich war im September beim Jugendamt und wollt wie jedes Jahr den Antrag auf den Kindergartenbeitrag stellen. Dann wurde mir erklärt dass seit neustem geprüft werden muss ob der Vater zahlungsfähig ist. Dazu müsste ich erstmal eine Beistandschaft für meinen Sohn beantragen und dann wird der Vater in Verzug gesetzt.
Na und dann hat mein Ex einen ähnlichen Brief erhalten wie oben aufgeführt. Und gestern kam der Brief dass er den Kindergartenbeitrag in voller höhe zahlen muss.
Ich verstehe mich mit meinem Ex sehr gut und ich finde diesen Beschluß nicht gerechtfertigt da er mtl für unseren 4 jährigen Sohn 200€ Unterhalt bezahlt und 10€ mtl für den Kindergartenbus. Alle 14 Tage ist der kleine bei seinem Vater und dadurch hat sein Dad ja auch wieder aufwendungen die unserem Sohn zu gute kommen....und jetzt soll er noch den Kindergarten voll übernehmen?
Ich arbeite nur morgens auf 400 € Basis daher hat den Beitrag all die Zeit das Jugenamt übernommen. Und der Vater bekommt durchschnittlich 1500€ jeden Monat raus.
Muss er den Kindergarten wirklich tragen?
Moin,
das Thema ist durch den BGH mit >diesem< Urteil entschieden worden.
Ob und ggf. in welcher Höhe der KiTa-Platz vom Vater zu bezahlen ist, lässt sich ohne Kenntnis des Einkommens nicht sagen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!