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Hallo zusammen,
eine Frage. Es geht um den Kinderfreibetrag. Bisher haben meine Ex-Freundin und ich jeweils 0,5 auf der Karte. Meine Ex fängt Ende diesen Jahres voraussichtlich wieder an, zu arbeiten.
Hat sie dadurch automatisch einen Anspruch, "meine" 0,5 zurück zu bekommen?
Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen!
Lieben Gruß
P.
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2005 12:38
Moin P.
wenn du deiner Unterhaltsverpflichtung zu mind. 75% nachkommst, behältst du den halben KFB.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Geschrieben : 19.04.2005 12:49