Kinderbonus und Unt...
 
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Kinderbonus und Unterhalt

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(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Rechenbeispiel: Wem der Kinderbonus nichts bringt
Eine Familie mit zwei Kindern würde demnach ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro nicht vom Kinderbonus profitieren. Denn die Koalition will den Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnen, den in der Regel besserverdienende Familien nutzen.

https://amp.focus.de/finanzen/steuern/300-euro-pro-kind-kinderbonus-fuer-familien-das-muessen-eltern-wissen_id_12064392.html

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Geschrieben : 06.06.2020 16:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich prognostiziere mal, dass es genauso kommen wird wie 2009:

https://www.deubner-steuern.de/news/steuerberatung/details/artikel/festsetzung-und-zahlung-des-kinderbonus-in-2009.html

1. Er wird behandelt wie Kindergeld.
2. Er kann deshalb beim Unterhalt hälftig in Abzug gebracht werden.
3. Er wirkt sich bei Besserverdienenden nicht oder geringer aus.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 06.06.2020 16:46
(@wasserfee)
Registriert

für Doofe gefragt:
wenn man nur UHV bekommt und das Jahresbrutto bei ca. 25000 liegt profitiert man und es wird nichts abgezogen?

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 06.06.2020 17:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

M. W. ist die einzige Voraussetzung, dass man KG bezieht. Angerechnet werden soll es auf keine Leistungen. Demnach müsste es auch beim UHV ein Bonus on top bleiben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 06.06.2020 18:25
(@wasserfee)
Registriert

Danke für die Info! Wär ja toll!!

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 06.06.2020 19:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So war es 2009 jedenfalls. Und der bisher bekannte Aufbau gleicht dem komplett.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 06.06.2020 21:26
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

für Doofe gefragt:
wenn man nur UHV bekommt und das Jahresbrutto bei ca. 25000 liegt profitiert man und es wird nichts abgezogen?

Beim UHV wird zwar gerne mal abgefragt, wieviel man verdient, aber es gibt keien gesetzliche Regelung, dass man diese Auskunft bedienen muss.

Ich habe Jahrelang nichts angegeben und es hat nie jemanden gejuckt.

Gruß
K.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 06.06.2020 23:38
(@maxmustermann1234)
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Der Bonus soll ja im Unterhaltsrecht angerechnet werden. Ich prognostiziere mal, dass einige Jugendämter Unterhaltsschuldnern im nächsten Jahr einen Strick draus drehen und die in der DDT höher stufen werden .

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Geschrieben : 08.06.2020 12:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Anrechnung im Unterhaltsrecht bedeutet eher, dass damit auch der UET seinen Anteil bekommt. Bei wem 150 Euro umgelegt aufs Jahr (= 12,50 Euro pro Monat) zu einer höheren Stufe führen, der war auch sonst schon ziemlich nahe dran.

VG Susi

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Geschrieben : 08.06.2020 12:17
(@maxmustermann1234)
Registriert

Mag sein, aber er wird im Folgejahr keinen Bonus bekommen und trotzdem mehr Unterhalt zahlen 😉 Es soll ja Menschen geben, die bspw. die Höhe ihrer Altersvorsorge an die DDT anpassen.

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Geschrieben : 08.06.2020 12:25




(@papalein2013)
Rege dabei Registriert
(@inselreif)
Moderator

Es gibt nach wie vor nichts Neues und jetzt beteiligt sich auch die nicht federführende Frau Familienministerin an den Spekulationen...
Die Sache liegt beim BMF und, so alles gut geht, wird am Freitag der Gesetzesentwurf ins Kabinett eingebracht. Dann wissen wir mehr.

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Geschrieben : 10.06.2020 09:26
(@inselreif)
Moderator

So, da ist er...

Dem § 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) geändert worden ist, wird folgender Absatz angefügt:
„(3) Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für die Monate September und Oktober 2020 jeweils ein
Einmalbetrag in Höhe von 150 Euro gezahlt. Ein Anspruch in Höhe der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.“

Das ist zunächst einmal maximal positiv und in September und Oktober kann der Unterhalt um je 75,- bzw. bei Volljährigen und Aushäusigen um 150,- gemindert werden. Der Betrag ist dann bei der Einkommensteuererklärung (erhaltenes Kindergeld in der Anlage Kind) nicht zu vergessen. Wenn, ja wenn nicht noch irgend ein VAMV etc. aufwacht und kräht und schnell eine Ausnahmeregelung wie seinerzeit bei der Kindergelderhöhung 2015 gebastelt wird.
Die Nichtanrechenbarkeit bei einkommensabhänigigen Sozialleistungen ist hingegen geregelt.

Wer es genau nachlesen möchte:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-06-12-Zweites-Corona-Steuerhilfegesetz/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 12.06.2020 18:19
(@papalein2013)
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Bedeutet nun das ich den Kindesunterhalt im September um 75€ kürzen darf und im Oktober ebenfalls?

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Geschrieben : 12.06.2020 19:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei nicht tituliertem und dynamisch tituliertem Unterhalt würde ich das so sehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 12.06.2020 19:31
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Zweiteres also dynamisch habe ich

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Geschrieben : 12.06.2020 21:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also steht im Titel xxx% abzüglich hälftiges Kindergeld.
Wird der Bonus wie bereits 2009 "wie Kindergeld" behandelt, kann er vom Unterhalt in Abzug gebracht werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 12.06.2020 22:17
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Genau, und 105% dynamisch bis zum 18ten Lebensjahr

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Geschrieben : 12.06.2020 22:46
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Bier steht es auch noch mal genau drin.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kabinett-beschliesst-kinderbonus-fuer-jedes-kind/156556

„Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut. So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden.“

Bedeutet Ende August und Ende September für September und für August den Dauerauftrag um 75€ mindern. Oder erst Ende September und Ende Oktober?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2020 12:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da der Unterhalt monatlich im Voraus zu zahlen ist, ist die Zahlung für September und Oktober zu kürzen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2020 12:52




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