Hallo,
bei meinen Recherchen kann ich leider die Frage nicht klären, ob
die Kinderbetreuungskosten zur Berechnung
meines bereinigten Einkommens
in der Mangelfallberechnung abziehbar sind.
Die Richtlinien der DDT 13. sagt nur lapidar aus .. diese sind abzuziehen...
Nun lebe ich - nach Scheidung- in neuer Beziehung und wir haben ein gemeinsames Kind (2 Jahre), dass, weil meine Partnerin auch arbeitet, zeitweise untergebracht werden muss.
Kann ich nun die Hälfte der [tatsächlich] entstehenden Kosten mir auch anrechnen lassen?
Bei der Anrechnung der Riesterrenten-Beiträge ist es m.W. so, dass, wenn ein Mangelfall vorliegt, keine Beträge abgezogen werden können.
Vielen Dank in voraus
Dune