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Kinder werden getrennt...Unterhalt???

 
(@stoffelchen01)
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Hallo zusammen,
durch einen Bekannten bin ich auf eure Seite gestoßen und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Zu meiner Situation:
Mutter von 11-jährigen Zwillingen (Junge und Mädchen), getrennt seit März 2002, geschieden seit Januar 2005, seit der Trennung alleinerziehende Mama von 2 Kindern.

Vor einer Woche hat sich mein Sohn entschieden, bei seinem Vater leben zu wollen. Da ich mich nicht gegen den Wunsch meines Sohnes stellen wollte, habe ich gleich das Gespräch mit dem Vater gesucht und der kam ihn dann am 1. Weihnachtstag abholen.
Für uns alle eine vollkommen neue und extreme Situation, die viele Fragen aufwirft.

Eine für mich sehr wichtige Frage ist die des Unterhaltes. Bisher habe ich für beide Kinder Unterhalt bekommen. Da ich zur Zeit arbeitslos bin, war ich auch auf dieses Geld angewiesen. Auch das Kindergeld hatte ich für uns. Jetzt ist meine Frage, ob ich überhaupt noch Unterhalt für unsere Tochter bekomme oder ob sich das Ganze so aufteilt, dass jeder für das Kind, das bei ihm lebt selber aufzukommen hat. Das würde für unsere Tochter und mich den sozialen Ruin bedeuten. Oder ist mein Ex-Mann noch immer verpflichtet als Selbstständiger gut verdienender den Unterhalt für unser zweites Kind weiter zu zahlen? Er hat noch nie Trennungs- oder Ehegattenunterhalt gezahlt.

Er hat sich auch schon um die Ummeldung unseres Sohnes gekümmert und mir zwei Formulare zur Unterschrift zugeschickt. Zum einen die Ummeldung an sich, der ich nichts entgegensetzen will, zum zweiten die Vollmacht zur Ausstellung eines Ausweises und Reisepasses. Ist eigentlich auch kein Problem für mich. Nur eins hat mich stutzig gemacht. Ich stimme mit meiner Unterschrift zu, dass mein Sohn in den Reisepass meines Ex-Mannes eingetragen wird. Was für einen Grund gibt es dafür und was für rechtliche Konsequenzen hat ein solcher Eintrag?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, Antworten zu finden und habt noch weitere Anregungen. Ich bin mir sicher, ich habe noch lange nicht an alles gedacht, was aus einer solchen Veränderung entsteht.

LG. Stoffelchen01

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2006 17:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stoffelchen,

theoretisch (!) hebt sich in solchen Fällen der Kindesunterhalt gegeneinander auf. Praktisch ist jeder Elternteil dem anderen zum Kindesunterhalt für das bei ihm lebende Kind verpflichtet - im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit. In Eurem Fall bedeutet das: Dein Ex-Mann kann diesen Kindesunterhalt leisten; Du im Moment wohl eher nicht. Also müsste er Kindesunterhalt für Eure Tochter an Dich bezahlen; Du an ihn für Euren Sohn nur, wenn Du oberhalb des Selbstbehaltes liegst - und auch dann aufgrund gringeren EInkommens vermutlich weniger als er an Dich. Das Kindergeld wird bei dieser Konstellation aufgeteilt: Eins an Dich, eins an ihn.

Natürlich wird Deine Wohnung durch den Auszug von Sohnemann nicht billiger; unterm Strich hast Du also weniger Geld zur Verfügung als bisher, auch wenn jetzt ein Esser weniger am Tisch sitzt. Andererseits kann man sich mit nur einem Kind auch leichter wieder einen Job suchen; das wäre auch gut für Deine persönliche Unabhängigkeit.

Das wichtigste ist aber: Seht Eure Kinder nicht als Kosten- oder Unterhaltsfaktor, sondern als Eure Kinder. Auch in dem Sinn, dass vieles einfacher geht, wenn man sich keine Umgangszeiten zuteilt, sondern das Ganze flexibel handhabt - dann besuchen sich die Kinder nach Gusto, sind mal beim einen und mal beim anderen, was auch den Eltern eine gewisse zeitliche Unabhängigkeit erlaubt.

Daneben könnt Ihr noch für jedes Kind einen Nebenwohnsitz beim jeweils anderen Elternteil einrichten, und natürlich kannst Du Deinen Ex auch fragen, warum er nur Sohnemann im Reisepass haben will und nicht beide. Sowas kann für Kinder nämlich sehr verletzend sein.

Schlussendlich - aus eigener Erfahrung: Eine Geschwistertrennung muss nichts Schlechtes sein, auch wenn manche Leute das unbedacht für das Schlachten einer heiligen Kuh halten. Komischerweise haben die gleichen Leute kein Problem damit, wenn bei der Trennung der Eltern Kinder von einem ihrer Elternteile getrennt werden, obwohl das mindestens genauso schlimm ist. Gerade in der beginnenden Pubertät kann es aber sogar vorteilhaft sein, wenn Geschwister sich nicht jeden Tag auf den Keks gehen müssen. Mach Dir also in dieser Hinsicht keine Sorgen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 18:26
(@stoffelchen01)
Schon was gesagt Registriert

Lieber Martin,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Natürlich hast du Recht, dass es sich um unsere Kinder handelt. Das habe ich mit Sicherheit nicht vergessen. Aber das, was mich bewegt, über den Unterhalt nachzudenken, ist einfach pure Existenzangst für unsere Tochter und mich. Es kann doch nicht sein, dass ein Kind in Saus und Braus aufwächst und das Andere zum Sozialfall wird durch unsere Geschichte.
Ich freue mich sehr darüber, dass mein Ex-Mann unserem Sohn ein vielleicht besseres Leben gönnen kann. Das ist auch nicht mein Problem. Nur soll es doch der Zwillingsschwester nicht schlechter gehen...so seh ich das.
Es war der ausdrückliche Wunsch unseres Jungen, zu seinem Vater zu ziehen. Das Papa gleich gesagt hat: Klar kann der Junge kommen... ist auch nicht so selbstverständlich und ich finde es gut, dass er sich genauso wenig wie ich gegen unseren Sohn gestellt hat.
Ich habe jetzt 11 Jahre...davon etwa 4 Jahre alleine...nur für das Wohl der Zwillinge gehandelt und möchte, dass es ihnen einfach gut geht. Dennoch denke ich, dass es beiden ähnlich gut gehen sollte.

Die Sache mit dem Reisepass und dem Eintrag in den Pass meines Mannes blieb bislang unbeantwortet. Hast du darauf auch eine Erklärung? Wäre sehr dankbar wenn mir das jemand erklären könnte bevor ich das unterschreibe.

Nochmal vielen Dank und LG. Stoffelchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2006 22:00
(@PhoeniX)

Moin

Also meines Wissens werden Kinder heute nicht mehr mit in die Reisepässe der Eltern eingetragen. Das war früher so. Heute bekommen die einen eigenden Reisepass.

Personaldokumente/Reisepass

Kinderreisepässe

Bei Auslandsreisen in bestimmte Länder ist bei Grenzübertritt für Kinder unter 16 Jahren die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich.

Kinderreisepässe werden bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Lichtbild ausgestellt.

    *      Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist in der Regel bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres
    *      Für Kinder über 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

Was benötige ich zur Beantragung eines Kinderreisepasses:

    *      Den alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
    *      Ein aktuelles Lichtbild gemäß Anforderungen der neuen Foto-Mustertafel
    *      Geburtsurkunde
    *      Unterschriften + Ausweise der Erziehungsberechtigten
    *      Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

Nachzulesen :guckstdu: (aufs smiley klicken)

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 22:24
(@stoffelchen01)
Schon was gesagt Registriert

Hey Martin...
das geht ja schnell hier...nochmal Dank an dich.
Denke das hilft mir schon sehr weiter.

LG. Stoffelchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2006 22:38