Kind wird volljähri...
 
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Kind wird volljährig

 
 Hyse
(@hyse)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

brauche mal Ratschläge

- mein Sohn wird Ende August 18.  ich habe seid ca. 1 Jahr keinen Kontakt mehr zu ihm
- Seine Mutter ist wieder verheiratet und hat ein 2. Kind 10J
- Der Unterhalt für das Kind wurde vor 8 jahren tituliert und vor 2 Monaten wurde diese Urkunde auf die heutigen Verhältnisse abgeändert.
  Ich habe die Urkunde befristen lassen bis zum 18. Lebensjahr
- Mein Sohn hatte so gut wie KEINE Bemühungen um einen Ausbildungsplatz gemacht. Deswegen dann auch die 9. Klasse wiederholt.
  Er hat es geschafft in den 2 Jahren ca. 5 Bewerbungen zu schreiben.  Einen Ausbildungsplatz den ich ihm besorgt habe, ist er gar nicht angetreten.
  So hat er bei Kolping so eine Berufsvorbereitende Ausbildung gemacht die nun beendet sein dürfte

Da sich ja der Unterhalt ab der Volljährigkeit änder habe ich nun ein paar Fragen:

- Wie soll ich am besten nun vorgehen?
- Zahlung erstmal einstellen und auf Reaktion warten?
- Besser wird sein IHN anzuschreiben und folgendes zu verlangen:
  Sein Einkommen, Nachweise zur Bemühung um einen Ausbildungsplatz, Einkommen der Mutter und seine Kontonummer, da ich in Zukunft auf sein Konto überweisen werde
  Hab ich was vergessen?

Was mir noch unklar ist:
Ist der Mutter ein fiktives Einkommen anrechenbar da sie nicht arbeitet? Es währe ihr doch zuzumuten einer Arbeit nachzugehen oder?
Bei meiner damaligen Scheidung wurde ihr für Haushaltsführug ja auch ein fiktives Einkommen von 800DM zugerechnet.
Spielt das Einkommen ihres neuen Ehemannes da irgendeine Rolle?
Ab wann kann ich die Zahlung einstellen wenn mein Sohn sich nicht um einen Ausbildungsplatz bemüht?
Kann ich sie in so einem Fall überhaupt einstellen?

Danke schonmal für Eure Mitarbeit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2012 00:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Du scheinst die wesentlichen Dinge ja schon zu wissen.

- Zahlung erstmal einstellen und auf Reaktion warten?

Ja.

- Besser wird sein IHN anzuschreiben und folgendes zu verlangen:
  Sein Einkommen, Nachweise zur Bemühung um einen Ausbildungsplatz, Einkommen der Mutter und seine Kontonummer, da ich in Zukunft auf sein Konto überweisen werde

Nö.
Wenn du ihm was schreiben möchtest, dann dass du dich gerne mit ihm treffen möchtest um über seine Pläne, Wünsche und Möglichkeiten zu sprechen und wie du ihn dabei unterstützen kannst.
Wenn er nur Geld will, muss er sich schon selbst darum kümmern, was er dafür braucht.
Er ist volljährig.

Ist der Mutter ein fiktives Einkommen anrechenbar da sie nicht arbeitet? Es währe ihr doch zuzumuten einer Arbeit nachzugehen oder?
Bei meiner damaligen Scheidung wurde ihr für Haushaltsführug ja auch ein fiktives Einkommen von 800DM zugerechnet.
Spielt das Einkommen ihres neuen Ehemannes da irgendeine Rolle?
Ab wann kann ich die Zahlung einstellen wenn mein Sohn sich nicht um einen Ausbildungsplatz bemüht?
Kann ich sie in so einem Fall überhaupt einstellen?

Nein.
Solange du seinen Unterhalt alleine decken kannst, kann sie liegen bleiben.
Fiktives Einkommen gibt es nur gegenüber Minderjährigen.
Allerdings könntest du sie schon auf ihren "Taschengeldanspruch" von ihrem Mann anspannen, nur die Erfolgsaussicht ist relativ schmal.
Da der Titel mit dem 18. endet kannst du die Zahlung dann ohne weiteres einstellen.
Wenn er dann wieder Geld möchte, muss er seinen Bedarf, seine Ausbildungsnachweise und das Einkommen der Mutter selbst belegen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2012 00:31
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Hyse,

willkommen hier. Die wichtigsten Punkte hast Du ja schon drauf und unsere Unterhaltsexperten werden Dir sicher noch einige Tipps geben können.

Wichtig ist schon mal das Anschreiben an den Sohn (Einschreiben Einwurf) mit der klaren Ansage, dass jetzt auch die liebe KM mit im Boot ist (zumindest schon mal das Nachweise erbracht werden - gezahlt wird dann meist eh nichts).

Im Großteil der Fälle werden die "Kinder" übrigens immer noch von der KM gesteuert, da ändert auch der 18. Geburtstag nix dran. Insbesondere bei den typischen "ich hab eh kein Bock für nix" Einstellungen, sitzt meist noch eine KM mit dran, die an dieser Situation auch nichts ändern möchte.

Schreib bitte gleich mit rein, dass Du bei fehlender Rückmeldung den Unterhalt NACH dem 18. Geburtstag (auch hier fangen viele KVs an, wegen einem Monat vor dem Geburtstag abzudrehen) erstmal einstellen wirst, falls Du keine Kontonummer erhälst. Oftmals schaffen es die Kinder ja noch nicht mal den Brief zu öffnen bzw. eine Rückanwort zu formulieren. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2012 00:32
 Hyse
(@hyse)
Schon was gesagt Registriert

Wow, das ging ja Flott mit Antworten.
Daür ein, vergelts Gott

Wie ihr schon gemerkt habt, habe ich mich in Sachen Unterhalt schon etwas Erfahrung.

Mir ist nun einfach wichtig meinem Sohn einen Schuss vor dem Bug zu setzen. Und das im Rahmen meiner gesetzlichen Möglichkeiten.

Ich kann einfach nicht verstehen das man sich nicht um seine Zukunft bemüht und lieber Faul rum liegt.
in unzähligen Gesprächen habe ich versucht ihm klar zu machen das er Schule, Schulabschluß und Ausbildung nicht für mich oder seiner Mutter macht.
Sondern einzig und alleine für SEINE Zukunft.  Vergebens.
Aber das war mir schon damals klar das es so kommen wird da er es so von seiner Mutter vorgelebt bekommt.
Nachdem er vor einem Jahr meine Bemühungen ihm einen Ausbildungsplatz zu verschaffen als nervend ab getan hat und nur noch Lügen erzählte, habe ich den Kontakt abgebrochen.
Da wir vorher oft in Kontakt waren hoffte ich er würde das Gespräch mit mir suchen. Leider kam NICHTS

Nun möchte ich ihm den obengenannten Schuss vor dem Bug setzten. Ich möchte das er ENDLICH aufwacht und seine Zukunft in die Hand nimmt.

Wenn ich den Weg gehe und ab seinem 18 Geurtstag die Zahlungen einstelle, verstoße ich da gegen ein Gesetz?
Gott sei Dank habe ich ja auch durchgesetzt das der Titel bis zum 18 Geburtstag zeitlich begrenzt ist.  Und das war nicht leicht da sich das JA das die Beistandschaft hat erst quer gestellt
hat und einen unbefristeten wollte.

Nochmals, ich bin gerne bereit ihn für seine Zukunft weiterhin zu unterstützen.
Ich bin aber nicht bereit ihn fürs nichts tun zu unterstützen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2012 01:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich den Weg gehe und ab seinem 18 Geurtstag die Zahlungen einstelle, verstoße ich da gegen ein Gesetz?

Da der Titel mit dem 18. endet kannst du die Zahlung dann ohne weiteres einstellen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2012 08:52
(@friese)
Rege dabei Registriert

Hallo Hyse,
ich kann Ingo30 nur zustimmen. Auch bei mir wird mein vollj. (19) Sohn noch von der KM "gesteuert", bis heute. Auch ich habe keinen Kontakt mehr zu ihm. Aber ich habe den großen Fehler gemacht, dass ICH vor einem Jahr auf die KM zuging und nachfragte, wie er sich seinen weiteren KU vorstellt. Von IHM kam nichts, nur die KM hat gleich IHREN Anwalt eingeschaltet. Vor über einem Jahr hätte ich besser einfach den KU einstellen (kein Titel) und warten sollen, bis sich mein SOHN bei mir meldet. Das Gelaber der KM hätte ich einfach ignorieren sollen. Wenn Dein Sohn was will (Geld) soll auch ER sich bei Dir melden und seine Bedürftigkeit nachweisen.
Grüße Friese

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2012 13:39