Hallo zusammen,
so bald ist es so weit meine Tochter wird 18!
Da wird es ja ein paar Veränderungen geben...
Ich habe auch schon die Suche bemüht, aber vielleicht kann mir ja jemand meinen Fall kurz und knapp beantworten, würde mich darüber freuen.
Tochter geht weiter zur Schule, kein festes Einkommen.
Wohnt bei der Mutter.
Habe bis jetzt immer meinen Unterhalt nach der D.Tabelle 160% von Hundert bezahlt.
Das gemeinsame Einkommen von Ex und meines wird sich so ca. 1/3 zu 2/3 (meines) zusammensetzen.
Kindergeld geht zur Zeit an die Mutter.
Wie wird sich der neue Unterhalt zusammensetzten. Und auf was muß ich achten.
Das Verhältnis zu meinem Kind ist übrigends aller Best, da gibt es keinen Stress!
Danke für Eure Unterstützung.
Pezz
Hallo Pezz88,
herzlich willkommen bei vatersein.
Schau mal oben im Newsticker. Es ist gibt Neuigkeiten bezüglich Unterhalt bei volljährigen Kindern. Einfach draufklicken.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Moin,
da das Kind weiterhin im Haushalt eines Elternteiles lebt, dieser seiner Unterhaltsverpflichtung durch Naturalunterhalt nachkommt, zahlst du weiterhin gem. DT.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Na das geht ja fix mit Euren Antworten...
Tina, da habe ich ja erst mal etwas zu lesen, den Link kannte ich noch nicht!
DeepThought, das sehe ich noch nicht ganz so - Verteilung KG und Einkommen der Mutter spielen doch bei Volljährigen Kinder auch eine Rolle.
Wie denken denn die anderen darüber?
Pezz
Gem. DT: "7. Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemißt sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle." Somit ist der Unterhaltsbedarf schon mal festgelegt.
Ansonsten rudere ich kräftig zurück... :redhead:
>Dieses< Urteil des BGH stellt klar fest, dass mit der Volljährigkeit die Betreuung endet und somit beide Eltern Barunterhalt leisten müssen im Verhältnis ihrer Einkommen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Komisch...
Hier
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=4559#pid34775 hatte ich schon mal was zu dem Thema geschrieben aufgrund des Literaturstudiums eines "Standardwerkes". Das Urteil steht im krassen Gegenteil zu dem, was die Literatur besagt.
Kann es sein, dass die Gerichte heute so und morgen so urteilen, Gemäß dem Motto "Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand"? Oder muss ich auch "zurückrudern", weil ich das ganze Juristenkauderwelsch nicht verstehe???
Gruß
Martin
[Editiert am 7/12/2005 von Schmusepapa]
Moin,
wir müssen unterscheiden in
- Barunterhalt
- Betreuungsunterhalt
- Naturalunterhalt
Barhunterhalt dürfte klar sein; es fließt Geld an den Unterhaltsberechtigten bzw. dessen Betreuungselternteil bei minderjährigen Kindern.
Betreuungsunterhalt ist die Betreuungsleistung des Betreuungselternteiles bei minderjährigen Kindern. Betreuungsunterhalt ist Barunterhalt gleichgestellt und fällt weg mit Erreichen der Volljährigkeit.
Naturalunterhalt ist die Leistung von Unterhalt in geldwerten Sachen (Kost + Logis, Hobbies, Taschengeld, ...). Diese Form der Unterhaltszahlung ist immer möglich und beiden Elternteilen einzuräumen. Bei Barunterhaltspflichtichtigen nach Absprache mit dem Unterhaltsberechtigten bzw. bei minderjährigen Kindern mit dem betreuungselternteil.
Insofern sehe ich keine Diskrepanz. Diese kommt erst dann auf, wenn es vor Gericht geht, da hier Absprachen zum Naturalunterhalt nicht immer getroffen werden können.
Fazit: Beide müssen Barunterhalt leisten. Ob der Elternteil, bei dem das Kind noch wohnt, dem Kind 100 € bar in die Hand gibt und für Kost und Logis gleich wieder zurück bekommt oder es erst gar nicht zum Geldfluß kommt, ist in seiner Auswirkung identisch. Ich gebe zu, knifflig wird es, wenn der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, zudem der Besserverdienende ist. Dann würde tatsächlich u.U. Geld fließen über die Differenz Naturalunterhalt (so er "in Rechnung gestellt") wird und Barunterhalt.
DeepThought
[Editiert am 8/12/2005 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
Das Urteil steht im krassen Gegenteil zu dem, was die Literatur besagt.
welcher Literatur entnimmst Du das Gegenteil?
Kann es sein, dass die Gerichte heute so und morgen so urteilen, Gemäß dem Motto "Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand"? Oder muss ich auch "zurückrudern", weil ich das ganze Juristenkauderwelsch nicht verstehe???
An dem Spruch ist zwar was dran, es gibt aber keine zwei Meinungen was den Barunterhalt beider Elternteile ab Volljährigkeit angeht.
Für den Barunterhalt eines volljährigen Kindes haften beide Elternteile. Das heisst, mit Eintritt der Volljährigkeit haben grundsätzlich beide Eltern Unterhalt in Geld zu zahlen. Das gilt auch für denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dieser Elternteil kann dem nicht entgegenhalten, er leiste (weiterhin) Naturalunterhalt. Der Naturalunterhalt kann aber mit dem Barunterhalt verrechnet werden.
So ist das juristisch korrekt formuliert.
Praktisches Ergebnis: Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann Naturalunterhalt leisten.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
@Deep, @Sky,
danke für die Klarstellungen. Die Literatur behauptet auch nichts Gegenteiliges. Ich hatte schlicht und ergreifend Naturalunterhalt=Betreuungsunterhalt gesetzt, der ja mit Eintritt der Volljährigkeit endet. War ein Missverständnis meinerseits. Jetzt bin ich dank euch wieder etwas schlauer...
Gruß
Martin
