Kind wird diesen Mo...
 
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Kind wird diesen Monat 3 - wieviel EU soll ich ab Mai bezahlen?

 
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich hatte Trenungsunterhalt bis Ende Februar von 2500€ (EU+KU) per Anwalt mit der Ex vereinbart,
habe im März denselben Betrag bezahlt, für April 1000€ weniger, da sie 1000€ mehr verdient.

Sie wird diese Woche Klage einreichen auf Zahlung der Ihrer Meinung nach fehlenden 1000€.

Als ob alles nicht schon kompliziert genug wäre...Ende des Monats wird mein Sohn 3 Jahre alt.

wieviel Unterhalt soll ich denn jetzt für den Mai bezahlen? 410€ KU laut DDT? und an die Ex?

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2010 10:04
 elwu
(@elwu)

ich hatte Trenungsunterhalt bis Ende Februar von 2500€ (EU+KU) per Anwalt mit der Ex vereinbart,
habe im März denselben Betrag bezahlt, für April 1000€ weniger, da sie 1000€ mehr verdient.

Sie wird diese Woche Klage einreichen auf Zahlung der Ihrer Meinung nach fehlenden 1000€.

Als ob alles nicht schon kompliziert genug wäre...Ende des Monats wird mein Sohn 3 Jahre alt.

wieviel Unterhalt soll ich denn jetzt für den Mai bezahlen? 410€ KU laut DDT? und an die Ex?

Hallo,

existiert ein Titel über den KU? Und für die Ex, geht es da um TU wie im Text oder (nachehelichen) EU wie im Topic?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 10:10
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

es existiert kein Titel fuer den KU

fuer die Ex ist es TU, die Scheidung wird jetzt diese Woche terminiert,
ich dachte eigentlich die Abkuerzung EU steht fuer Ehegattenunterhalt, egal ob Trennung oder nachehelich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2010 10:43
 elwu
(@elwu)

es existiert kein Titel fuer den KU
fuer die Ex ist es TU, die Scheidung wird jetzt diese Woche terminiert,

Hallo,

ich würde versuchen, das ohne Gerichtsverfaqhren zu regeln. Das kostet viel Geld, dauert lange, verzögert die Scheidung. Du sagst, dass bislang nach anwaltlicher Vereinbarung die 2.500€ gezahlt wurden. Diese Vereinbarung muss ja wohl auf irgendwelchen Einkommenszahlen basieren. Da sich die geändert haben, sollte es doch möglich sein, dass dein Anwalt, der ja wohl diese Vereinbarung verhandelt hat, nun über eine Abänderung verhandelt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 11:14
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

d.h wenn sie jetzt klagt, dann wird erstmal über die klage entschieden und erst dann die scheidung terminiert?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2010 11:39
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus lollipop,

die Akte landet vermutlich beim gleichen Richter wie der Scheidungsantrag. Beides wird dann gerne Zusammengefasst und in einem Aufwasch verhandelt. Passt alles, spricht der Richter die Scheidung aus.

Da aber der übliche Briefwechsel bei solchen Unterhaltsauseinandersetzungen zwischen den Parteien erfolgt, verzögert dass evtl. in der Folge auch die Scheidung.

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 11:57