Kind vorrübergehend...
 
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Kind vorrübergehend bei Papa

 
 Anin
(@anin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich lese schon lange hier mit und finde das Forum echt klasse.
Habe mich nun angemeldet, da ich eine Frage habe.

Kurz zur Geschichte:
Mein Freund hat einen 12 jährigen Sohn, der normalerweise bei seiner Mutter lebt. Mein Freund zahlt regelmäßig Unterhalt, hat kein Sorgerecht.
Nun ist die Ex gerade dabei sich von ihrem Mann zu trennen und zog vorrübergehend zu ihrer Mutter. Ich muss dazu schreiben dass Ex insgesamt 4 Kinder von 3 Vätern hat. Die beiden kleinsten sind aktuell beim Vater / also ihrem "Noch" Mann, ein Sohn ist mit ihr zusammen zu ihrer Mutter und der Sohn von meinem Freund ist nun schon seit Anfang Dezember bei uns.

Sie sucht momentan eine Wohnung ...geht aber nicht so schnell wegen Amt.
Naja, wie auch immer....meine eigentliche Frage ist nun, muss mein Freund weiterhin Unterhalt zahlen ?

Gruß
Anin


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2010 18:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Anin,

die Frage ist einfach zu beantworten: Gibt es einen Unterhaltstitel? Falls ja, ist dieser ohne Wenn und Aber zu bedienen; die Mutter des Kindes kann ansonsten den Gerichtsvollzieher schicken, der den Unterhalt dann pfändet. Ob sie es tut, weiss hier natürlich niemand.

Wenn es keinen UH-Titel gibt, kann Dein Freund den Unterhalt auch einstellen; das interessiert dann niemanden. Hat er schon einmal darüber nachgedacht, der Ex eine Sorgeerklärung und den Umzug von Junior in seinen Haushalt vorzuschlagen? AE-Mutter mit 4 Kindern ist kein ganz prickelnder Job...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2010 18:26
 Anin
(@anin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Oh, ich weiß es gar nicht ob es einen Titel gibt...muss ich mal heut abend checken.
Aber das wäre ja dann ungerecht. Sie hat ja momentan keine Kosten für ihn.

Naja das hatten wir schon diskutiert. Auch die KM hatte schon mal erwähnt ob er nicht ganz bei uns einzieht weil Probleme mit der Schule und sie nicht mehr weiß was sie noch machen kann....

Wie funktioniert denn das mit der Sorgeerklärung ?

Vielen Dank und
Gruß Nina


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2010 18:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Anin,

Oh, ich weiß es gar nicht ob es einen Titel gibt...muss ich mal heut abend checken.
Aber das wäre ja dann ungerecht. Sie hat ja momentan keine Kosten für ihn.

nee, das ist schon in Ordnung so. Wenn Du ein Auto auf Kredit kaufst, interessiert den Kreditgeber auch nicht, ob Du damit fährst oder ob es nur in der Garage steht. "Fair" muss in diesem Fall die Mutter sein, indem sie zustimmt, für die Dauer des Aufenthalts keinen Unterhalt zu verlangen. Wenn sie nicht zustimmt, ist der titulierte Unterhalt eben fällig und wird ggf. durch den GV eingetrieben.

Naja das hatten wir schon diskutiert. Auch die KM hatte schon mal erwähnt ob er nicht ganz bei uns einzieht weil Probleme mit der Schule und sie nicht mehr weiß was sie noch machen kann....

Wie funktioniert denn das mit der Sorgeerklärung ?

die Eltern gehen zum Jugendamt und unterschreiben eine Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Ohne dieses Papier dürfte Dein Freund strenggenommen nicht einmal ein Zeugnis unterschreiben oder mit Sohnemann zum Arzt gehen; das ist im Alltag dann recht mühsam. Aber wenn sie selbst schon diese Idee hatte, kann das ein echtes Geschenk sein. Ganz egal, ob sie für Sohnemann dann Unterhalt bezahlt (bzw. bezahlen kann) oder nicht.

Dein Freund sollte es dankbar und möglichst bald annehmen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2010 18:48
 Anin
(@anin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo....ich möcht mal das Thema wieder aufleben lassen.

Sohnemann wohnt nun seit gut nem halben Jahr bei uns - er bleibt nun auch ganz bei uns.
Wir haben jetzt zwar im letzten halben Jahr keinen Unterhalt bezahlt....und auch kein Kindergeld erhalten.

Nun wollen wir das ändern - denn das KG steht uns ja zu. Wo lässt man sowas ändern und wie ? Muss wahrscheinlich die Mutter ändern, denn bisher bekommt sie es ja.

Rein theoretisch müsste sie ja dann auch Unterhalt an uns zahlen.... kann sie aber nicht.
Kann man das dann bei ner Kasse oder so beantragen ? Oder steht uns das nicht zu weil wir beide arbeiten und einigermaßen gut verdienen ?

Grüßle Anin


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2011 16:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Anin,

Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hat; in Eurem Fall also dem Vater. Beantragt wird es bei der Familien-/Kindergeldkasse. Wenn er belegen kann (Meldung beim EWM beispielsweise), seit wann der Sohn bei ihm lebt, bekommt er das Kindergeld auch rückwirkend ausbezahlt; die Kasse holt es sich dann bei der Mutter wieder.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2011 16:55
 Anin
(@anin)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin,

danke für deine schnelle Antwort. Also können wir dann einfach das KG bei der Kindergeldkasse beantragen.
Das Problem ist, dass wir ihn erst nächste Woche bei uns anmelden (bis vor kurzem war noch nicht sicher ob er bei uns bleibt oder zur Mutter geht).
Also rückwirkend wird wohl nicht gehen - naja ...hauptsache wir bekommen ab jetzt das KG , denn ein 12-jähriges ist ganz schön teuer !!!

Grüßle Nina


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2011 17:09
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
sorry, wurde schon alles gesagt.

Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2011 20:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi dantes,

vielleicht liest du mal genauer.

Die KM bekam bisher das KG, nicht den KU.

Dies ist insoweit formal korrekt, da das Kind bei der KM gemeldet ist.

Natürlich ist die KM nun barunterhltspflichtig, nur wenn sie gar nichts oder zu wenig verdient kann sie nicht zahlen. Und deutsche Gerichte haben die Eigenart die gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei Müttern meist zu vergessen.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2011 20:29