Kind lebt beim Vate...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kind lebt beim Vater- Unterhalt Kindsmutter

Seite 2 / 2
 
(@saubaerzoe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo

die Kindsmutter zahlt eben keine 100% an uns, auch nicht ans Jugendamt. Laut Titel müsste sie 300 Euro bezahlen. Sie überweist monatlich aber nur 200 Euro, weil ihr Einkommen als Vollzeitkraft nicht mehr her gibt. Das JA bekommt kein Geld von ihr. Die fehlenden 100 Euro laufen nur bei der Beistandschaft als Unterhaltsrückstände auf.
Was mich nur so irritiert ist, daß sie in der erneuten Elternzeit keinen Cent bezahlen muss und die 300 Euro x 36 Monate (sind ja immerhin 10800 Euro) nicht mal als Rückstände auflaufen. Ich meine, ihr Kind (also mein Stiefkind) muss doch in den 3 Jahren auch von etwas leben. Ist ja nicht so, daß wir nur faul daheim sitzen. Mein Mann arbeitet 10-12 Stunden am Tag, ich geh arbeiten, wenn unsere Kleine im Kiga ist, zusätzlich hab ich samstags noch einen Nebenjob, damit wir alles bezahlen können. Und seine Ex hat geregelte Arbeitszeiten als Friseurin, angeblich keine Zeit für einen Nebenjob und bald nimmt sie sich schnell mal ne Auszeit für 3 Jahre. Ihr Lebensgefährte versorgt sie ja. Was aber aus ihrem Kind aus erster Ehe wird, interessiert sie nicht.
Es ist so ungerecht


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 10:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Saubearzoe,

wie gesagt. Die Aussage des JA-MA stimmt nicht.

Solange ein gültiger Titel/Urteil nicht abgeändert wird bleibt dieser bestehen.

Ist das JA mittels Beistandschaft nicht in der Lage oder gewillt sämtliche Unterhaltsansprüche durchzusetzen, dann muß eben diese Beistandschaft beendet werden und die Angelegenheit einem RA übergeben werden. Der kann eine Pfändung der rückständigen Zahlungen einleiten .

Wenn der KM das nicht passt m uß sie eben auf Abänderung klagen.

Lange rumzujammern hilft nicht, dein Mann soll tätig werden.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 10:59
(@saubaerzoe)
Schon was gesagt Registriert

das Problem ist nur, daß so ein Anwalt immer soviel Geld kostet. Unsere "Familienanwalt" ist ja wirklich gut, aber wir müssen eben alles erstmal selbst bezahlen. Selbst die Kosten für einen Gerichtsvollzieher müssten wir ja selbst übernehmen und hoffen, daß sie der Ex irgendwann in Rechnung gestellt werden und sie sie bezahlt. Was in der Vergangenheit schon einmal der Fall war. Die Ex hatte noch über 1500 Euro Schulden bei uns und dann ging sie in Privatinsolvenz. Super, das Geld ist futsch. Und Madame hat noch ca. 4 Jahre Privatinsolvenz vor sich. Glaubst Du, da kann ein Gerichtsvollzieher überhaupt was pfänden? Spätestens, wenn das Kind da ist, ist sie doch auf der sicheren Seite.
Ich werd aber auf jeden Fall einen Termin bei Anwalt ausmachen und ihm all die Dinge, die hier geschrieben wurden mal sagen und fragen, was zu tun ist und wie die Chancen stehen. Ich glaube, der lügt nicht und ist definitiv auf unserer Seite.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 11:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich werfe mal folgendes ein. Die Ansprüche sind die des Kindes. Das Kind selber als Titelinhaber ist an der Geltendmachung seiner Ansprüche wegen seiner Minderjährigkeit gehindert. Daher hat sich der Gesetzgeber folgendes ausgedacht:

§207 BGB
(1) Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht. Das Gleiche gilt für Ansprüche zwischen

1.    Lebenspartnern, solange die Lebenspartnerschaft besteht,
2.    dem Kind und

   a)        seinen Eltern oder
   b)        dem Ehegatten oder Lebenspartner eines Elternteils

   bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes,

3.    dem Vormund und dem Mündel während der Dauer des Vormundschaftsverhältnisses,
4.    dem Betreuten und dem Betreuer während der Dauer des Betreuungsverhältnisses und
5.    dem Pflegling und dem Pfleger während der Dauer der Pflegschaft.

Die Verjährung von Ansprüchen des Kindes gegen den Beistand ist während der Dauer der Beistandschaft gehemmt.
(2) § 208 bleibt unberührt.

Sowohl zw. Kind und Eltern beginnt die Verjährungsfrist mit Volljährigkeit + 3 Jahre. Bis dahin besteht eine Hemmung. Das dann vollj. Kind hat also ab voller Rechtsfähigkeit + 3 Jahre selber Gelegenheit, seine Ansprüche aus der Kindheit einzufordern. Die Verjährungsfrist beginnt erst ab seinem 21. Geburtstag zu laufen. Das wären min. 4 Jahre Zeit für die Geltendmachung der Ansprüche. Bei der Beistandschaft müsste genauer nachgeschaut werden. Falls diese z.B. mit dem 13. Geburtstag eingestellt wurde, ergibt sich m.E. ein Rechtsvakuum.

Gruss oldie

Edit: Korrektur des Fristbeginns und Präzisierung


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2011 12:18
(@saubaerzoe)
Schon was gesagt Registriert

So, habe heute mit der Beistandschaft telefoniert und bin stinkwütend. Seine Ex muss definitiv keinen Unterhalt mehr bezahlen, sobald das Kind auf der Welt ist.
Nun habe ich einige ältere Themen durchsucht und darin stand unter anderem, daß man doch angeblich nichts tun darf, was das Gehalt mindert. Und wenn man etwas tut ( wie z. B. in Elternzeit gehen), dann muss man nach wie vor weiter Unterhalt bezahlen. So langsam verstehe ich das nicht mehr. Sie bekommt bewusst und geplant ein Kind und mindert somit ihr bisheriges Gehalt. Sie muss keinen Cent in den 3 Jahren bezahlen. Ich versteh das nicht. Wieso müssen "Hausmänner" in Elternzeit weiterhin für Kinder aus früheren Beziehungen bezahlen und Frauen nicht? Oder seh ich das falsch?
Die Beistandschaft sagt, ihr Selbstbehalt wäre nach der Geburt zu gering. Und selbst wenn ihr Lebensgefährte und vielleicht bald Ehemann 5000 netto im Monat verdienen würde, müsste sie keinen Cent mehr für ihr Kind, das bei uns lebt, bezahlen. Momentan bekommt sie anscheinend 1050 netto. Ist das wirklich so? Oder hängt das auch vom Bundesland und den Gerichten ab?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2011 18:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Oder seh ich das falsch?

Nein. Und das ist mit ein Grund, warum es dieses Forum gibt.

Seine Ex muss definitiv keinen Unterhalt mehr bezahlen, sobald das Kind auf der Welt ist.
...
Die Beistandschaft sagt, ihr Selbstbehalt wäre nach der Geburt zu gering. Und selbst wenn ihr Lebensgefährte und vielleicht bald Ehemann 5000 netto im Monat verdienen würde, müsste sie keinen Cent mehr für ihr Kind, das bei uns lebt, bezahlen. Momentan bekommt sie anscheinend 1050 netto. Ist das wirklich so?

Diese Aussage steht dem JA nicht zu. Der SB (also das, was einem selber verbleiben muss) eines Nichterwerbstätigen 770. Da besteht zum Einkommen also eine verfügbare Summe von ca. 280€ (1050€ - 770€) für Unterhalt zur Disposition. Ausserdem hat die KM Anspruch auf BU. Wenn diese Beistandschaft für das beim KV lebende Kind zuständig ist - kündigen und einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt nehmen. Die Kündigung ist nicht zwingend notwendig, nur macht diese Beistandschaft auch keinen Sinn da mütterlastig.

Wenn die KM tatsächlich weiterhin diese Einnahmen von 1050€ erzielt empfehle ich unbedingt eine gerichtliche Klage, falls keine Einigung zustande kommt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 18:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Der Beistandsheini lügt auch, wenn er den selben Müll zweimal erzählt.

Und auch wenn er das hundertmal behauptet, ist er nicht in der Position, die Mutter "definitiv" vom Unterhalt zu befreien.
Das kann nur ein Gericht.

Wenn der Schwengel sich allerdings weigert etwas zu tun, muss das dein Männe eben selbst tun.
Allerdings mit Anwaltshilfe und ein Sieg keineswegs sicher.
Eine Niederlage aber auch nicht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 18:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SBZ,

ja, leider ist das gängige Praxis. Es kommt dabei weniger auf das Bundesland als auf den Richter an. Aber ich denke nicht, dass sich da einer findet, der eine frischgebackene Mutter ins harte Erwerbsleben zurückschickt, um dort Unterhalt für ein "Altkind" zu erwirtschaften - wo dieses doch auch einen Vater hat, der das viel besser kann.

Mach Dich einfach von der Vorstellung frei, dass Familien"recht" etwas mit "Recht" oder tatsächlicher Gleichbe"recht"igung zu tun hätte - dann hält man es leichter aus. Und halte Dir vor Augen, dass es allein in diesem Forum tausende von Vätern gibt, die mit Handkuss und Freudentränen ihre Kinder in den eigenen Haushalt aufnehmen und ihre Vaterrolle leben würden - auch ohne jemals einen einzigen Cent Unterhalt zu bekommen. DAS ist nämlich das eigentliche Geschenk; alles andere ist nur Geld.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 19:02
(@saubaerzoe)
Schon was gesagt Registriert

Entschuldigung, sollte eigentlich ein Zitat werden.

Ich geb Dir da vollkommen recht. Es ist nur so, daß die ganze Familie unter dieser Frau leidet. Seit Jahren versuchen wir, eine gute Familie für das Kind zu sein. Doch die Ex macht uns das Leben zur Hölle. Vor allem lässt sie das Kind nicht bei uns ankommen. Sie verspricht ihr immer wieder, daß "sie nur noch ein bisschen aushalten muss und dann käme sie zur Mutter zurück". Das Kind ist so auf die Mutter fixiert, daß wir kaum eine Chance haben. Beim Jugendamt waren wir auch schon, aber anscheinend können die gegen diesen Psychoterror nichts machen. Zumal das Kind ein Recht darauf hat, seine Mutter zu sehen und mit ihr zu sprechen. Sie ist ihr so hörig. Ich glaube, mein Mann ist in seiner Vaterrolle momentan nicht ganz so glücklich. Aber er hat glücklicherweise mehr Kraft und Ausdauer als ich. Ich bin am Ende.

Ich werde mir auf jeden Fall alle Antworten nachher ausdrucken.
Ich habe morgen früh einen Termin bei unserem Familienanwalt und werde ihm mal alles erzählen und hoffe, daß er uns helfen kann.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2011 19:31
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Oldie: Ich stimme dir in einem völlig zu: Eine Beistandschaft macht keinen Sinn, die komplette Einrichtung ist offensichtlich als Ruhezentrum für die dort Anwesenden ausgelegt.
Das hat nicht mal was mit Mütterlastig zu tun - auch anders rum passiert da nix wenn ein KV nur konsequent genug alle Anschreiben der Beihilfe ignoriert.
Dieser Verein ist nicht auf das Kindeswohl, sondern auf möglichst wenig arbeit ausgerichtet. Die Option angedrohte Konsequenzen (= Klage) auch umzusetzen schein dort gar nicht vorgesehen.

... die Erfahrung nach 1 Jahr Beistandschaft die es als nicht notwendig ansieht dafür zu sorgen das Kinder wenigstens mal den Mindestunterhalt bekommen. Warum auch, durch die wiederheirat der Mutter müssen sie ja nicht mal mehr Unterhaltsvorschuss zahlen ....


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 20:20




(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Ex hatte noch über 1500 Euro Schulden bei uns und dann ging sie in Privatinsolvenz. Super, das Geld ist futsch. Und Madame hat noch ca. 4 Jahre Privatinsolvenz vor sich. Glaubst Du, da kann ein Gerichtsvollzieher überhaupt was pfänden? Spätestens, wenn das Kind da ist, ist sie doch auf der sicheren Seite.

Ist die Forderung über die 1,5 k von euch zur Tabelle angemeldet?
Wenn KM für das bei euch lebende Kind einen Pfändungsfreibetrag geltend machen sollte, aber den titulierten Unterhalt
nicht, bzw. nicht vollständig zahlt, verstößt sie damit ggf. sogar gegen §296 der Insolvenzordnung und
gefährdet ihre Restschuldbefreiung. Aber das nur mal nebenbei.

@Oldie, warum soll der TO klagen, wenn er einen Titel hat? Er kann doch direkt daraus vollstrecken lassen.
Der Unterhaltsschuldner hat natürlich noch die Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage...

Wie schon anderswo erwähnt, der Selbstbehalt für Unterhaltsschuldner, den gibt es nur in der Theorie.
Wenn der Schuldner von seiner Bedarfsgemeinschaft, sprich hier dem LG, profitieren kann und/oder
geldwerte Vorteile wie kostenfreies oder günstiges Wohnen, Firmenwagen, Essenszuschuss, Monatskarte
für den ÖNV erhält, kann man den Schuldner bis auf die Grundmauern pfänden (+ BU nicht vergessen).
Pfändung beim Arbeitgeber und bei der Hausbank treffen beim Schuldner ins Mark.
Allerdings sind solche Maßnahmen für den Schuldner wahrscheinlich extrem demotivierend und
führen mitunter zum Verlust des Arbeitsplatzes und des Bankkontos.
Auf der anderen Seite können Sie die Verhandlungsbereitschaft auf der Gegenseite verstärken.
Man sollte das schon genau abwägen, einmal wg. der fraglichen Erfolgsaussichten und
eins ist sicher: Der Kommunikationsweg mit dem anderen Elternteil, den das Kind auch braucht,
ist damit voraussichtlich sehr nachhaltig gestört.

Den Luxus einer Elternzeit kann sich m. E. ein Unterhaltsschuldner mit Durchschnittseinkommen gar
nicht leisten, ich btw. übrigens auch nicht, denn das Geld muß trotzdem jeden Monat
pünktlich fliessen. Der barunterhaltspflichte Elternteil hat jedenfalls alles zu tun, um den Mindestunterhalt für
seinen Nachwuchs zu erbringen. Werdet ihr notfalls mit etwas weniger Geld leben können?

Gruß von hier,

Debugged


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 20:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SBZ,

Ich habe morgen früh einen Termin bei unserem Familienanwalt und werde ihm mal alles erzählen und hoffe, daß er uns helfen kann.

das ist eigentlich die schlechteste Idee bei der ganzen Sache: Diesen Anwalts-Termin muss der Vater haben und wahrnehmen und nicht Du. Du kannst ihn dabei auch nicht vertreten, denn Du hast keinerlei Aktien in diesem Spiel. Und ganz ehrlich: Solange auf der anderen Seite nicht der andere Erziehungs- und Sorgeberechtigte sitzt, sondern nur seine Partnerin, darf man sich auch nicht wundern, wenn die Mutter des Kindes auf Krawall gebürstet ist. Dein Partner fände es sicher auch nicht besonders spannend, sich statt mit der zuständigen Mutter mit ihrem neuen Partner über Belange seines Kindes zu unterhalten; das müssen und können ausschliesslich die Eltern tun.

Halte Dich im Hintergrund, stärke Deinem Partner den Rücken, diskutiere mit ihm (manchmal!) unter 4 Augen - aber im Aussenverhältnis gegenüber Anwälten, Behörden, Gerichten und der Ex hast Du nichts zu suchen. Du gehst ja auch nicht für Deinen Partner zur Arbeit oder auf's Klo, weil Du glaubst, das besser zu können oder mehr Zeit zu haben als er. Das Einzige, was mit einiger Sicherheit passiert: Du wiegst ihn in der (falschen) Sicherheit, dass die Dinge im Fluss wären - dabei stagnieren sie, denn Du kannst nicht das Geringste ausrichten.

Ich verweise in solchen Fällen (die wir hier in sehr ähnlicher Form immer wieder lesen) ganz gerne auf >>>DIESEN<<< Thread. Manche verstehen ihn; andere reagieren pikiert - die haben ihn dann nicht verstanden. Letzteres führt dann allerdings auch nicht zu befriedigenden Lösungen, sondern eher dazu, dass der Stress mit der Ex zum Dauerthema wird.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 20:44
(@saubaerzoe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Debugged und alle anderen,

ob wir notfalls mit weniger Geld leben können, ist ne gute Frage. Wir müssen mit weniger Geld leben. Was sollen wir tun? Wir können nur hoffen, daß wir unsere liebevoll hergerichtete Wohnung mit großem Garten für die Kinder halten können. Extras sind dann natürlich nicht mehr drin. Und Klamotten gibts dann von Second-Hand. Was anderes bleibt uns nicht übrig.

Und das mit dem Anwalt hat den einzigen Grund: Den Anwalt kennen wir jetzt schon seit guten 6 Jahren. Er hat auch das mit dem Sorgerecht damals alles schon mitgemacht. Er kennt mich und meinen Mann. Er weiß auch, daß mein Mann zur Zeit noch keine Termine wahrnehmen kann. Er hat eine neue Arbeitsstelle angenommen und noch keinen Anspruch auf Urlaub. Außerdem möchte er es sich nicht verscherzen, weil wir dringend auf sein Gehalt angewiesen sind. Mein Mann weiß ja von allem und ist froh, daß ich es mache. Ich stell dem Anwalt nachher all die Fragen, die aufgekommen sind und übergebe ihm die wenigen Unterlagen, die wir haben. Dann dauert es ein paar Tage, bis er alles durch hat und dann ruft er meinen Mann meist auf dem Handy an und gibt seine Meinung dazu ab. Mein Mann kann dann entscheiden, wie es weitergeht.
Es ist also nicht so, daß er nichts tut. ich bin quasi nur die Botin für die Unterlagen und nutzt die Chance, kurz mit dem Anwalt zu reden.

Danke, für Eure Hilfe.
Falls es jemanden interessiert, kann ich ja später die Antwort vom Anwalt schreiben......


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 09:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, bitte.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 11:12
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

...und was hat der Anwalt gesagt?


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2011 12:00
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

wie so oft kann man Martin nur wieder zustimmen. Ein Anwalt ist immer nur einer Person, seinem Mandaten, verpflichtet. In der heutigen Zeit von Post, E-Mail und Telefon gibt es keinerlei Begründung, diese Gespräche nicht persönlich als KV durchzuführen. Insbesondere wenn der Anwalt schon bekannt ist. Dieser verdient sein Geld damit, für die Mandaten dazu sein. So ist auch ein Telefontermin um 18 Uhr oder später kein Problem.

Und es entstehen auch keine "Mißverständnisse", die bei diesem "Stille-Post-Spiel" insbesondere im schwierigen Feld das FamRechts immer wieder auftreten. Ich erinnere nur mal an die zahlreichen Threads, wo ein falsch wiedergegebenes Wort, z.B. Betreuungsunterhalt oder nachehlicher Unterhalt, zu massiven Mißverständnissen geführt hat. Gruß INgo


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2011 12:06
Seite 2 / 2