Hallo zusammen.
Ich schildere erstmal unseren "Fall".
Mein Mann hat aus seiner ersten Ehe ein Kind (13). Das Kind lebt seit 5 Jahren bei uns ( wir sind seit 10 Jahren zusammen).
Kindsmutter zahlt momentan 2/3 des regulären Unterhalts, weil sie angeblich so wenig verdient und keine Zeit für einen Nebenjob hat. 1/3 fließen in die Unterhaltsrückstände der Beistandschaft. Nun ist die Kindsmutter von ihrem LG (vielleicht bald Ehemann) schwanger.
Laut Beistandschaft muss sie dann ab dem Zeitpunkt der Geburt 3 Jahre lang keinen Cent mehr für das Kind aus erster Ehe bezahlen. Der Unterhalt läuft dann auch nicht als Schulden auf.
Kann das sein? Selbst wenn sie ihren LG heiratet und der ein Einkommen hat?
Sind Mütter da tatsächlich so bevorzugt? Wenn ein Vater, der Unterhalt zahlen muss, ein weiteres Kind bekommt, muss er doch auch weiter für sein erstes bezahlen, selbst wenn die neue Partnerin arbeiten geht und er vielleicht 3 Jahre Hausmann ist und somit gar kein Einkommen hat.
Ist es in Deutschland wirklich so ungerecht geregelt, daß Väter immer zahlen müssen und Mütter, die unterhaltspflichtig sind, sich mit nem weiteren Kind jedes Mal 3 Jahre Unterhalt für die Kinder, die bei den Vätern leben, sparen?
Danke, für Eure Antworten und eventuelle Hilfe.
Moin.
Ist es in Deutschland wirklich so ungerecht geregelt, daß Väter immer zahlen müssen und Mütter, die unterhaltspflichtig sind, sich mit nem weiteren Kind jedes Mal 3 Jahre Unterhalt für die Kinder, die bei den Vätern leben, sparen?
Theoretisch nicht.
Praktisch schon und dabei ist das noch ein eher harmloser Fall.
Der Beistandsschwengel lügt auf jeden Fall schon mal, da auch Mütter nicht schon aus Prinzip von der Unterhaltspflicht ausgeschlossen sind. Ich würde mir unbedingt mal schriftlich die Rechtsgrundlage für seine Behauptung nennen lassen.
Dennoch könnte es schwierig sein, den Unterhalt durchzusetzen, da die Scheidungsmafia ganz überwiegend mit solchen Typen besetzt ist.
Zuerst mal die Frage, ob der KU tituliert ist. Davon hängt das weitere Vorgehen ab.
Und zum Zweiten, die Frage, ob der neue Vater denn genug verdient um sich selbst, sein Kind und seine Frau zu versorgen und noch soviel "Taschengeld" an seine Frau zu bezahlen, dass sie davon KU bezahlen kann.
Daran würde es vermutlich schon hapern.
Naja und dann noch die Frage, ob man einen Richter findet, der auch noch bereit ist, eine junge Mutter mit KU zu belasten.
Das passt bei denen nämlich genauso wenig ins Weltbild wie bei dem rechtsbeugenden Beistand.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
Kindsmutter zahlt momentan 2/3 des regulären Unterhalts, weil sie angeblich so wenig verdient und keine Zeit für einen Nebenjob hat. 1/3 fließen in die Unterhaltsrückstände der Beistandschaft.
Ich gehe mal davon aus, das ein Title besteht.
Dein Mann soll dem Unterhaltstrottel vom JA mal kräftig auf den Fuß steigen.
Der laufende Unterhalt geht immer vor irgendwelchen Unterhaltsschulden bei der Unterhaltsvorschußkasse. Da darf das JA sich nicht so einfach bedienen. (sollten die Unterhaltsschulden nicht für die KM, sondern für den KV entstanden sein , darf auch nicht so einfach verrechnet werden)
Wenn ein Titel über den Mindestunterhalt besteht und von diesem 1/3 vom JA einbehalten wird, dann laufen für die KM ja noch weitere Schulden in Höhe von 1/3 des Mindestunterhalts monatlich auf. Da ja mit dem 1/3 Altschulden getilgt werden.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Der Unterhalt ist tituliert. Es gab vor 4 Jahren ein Gerichtsurteil dazu.
Es ist auch Fakt, daß sie ab Januar 2012 Unterhalt für ein weiteres Kind aus ihrer 2. Ehe( lebt ebenfalls beim leiblichen Vater) zahlen müsste. Doch dazu wird es wohl niemals kommen, da ja bereits das 3. Kind vom 3. Mann unterwegs ist und das kommt pünktlich zum Jahresende, damit sie ab Januar nicht für beide Kinder zahlen muss.
Die Frau ist echt schlau...... 😡
Nun ja, hab das eben der Beistandschaft mitgeteilt und die nette Dame meinte nur, daß sie dann wohl für 3 Jahre nichts mehr zahlen muss. Die 3 Jahre stehen ihr zu. Was mich nur wundert ist, daß der Unterhalt dann nicht mehr in die Unterhaltsrückstände fließt.
Auf deutsch gesagt, das Kind meines Mannes müsste sich jetzt die nächsten 3 Jahre alleine versorgen, da die Mutter ja anderweitig mit einem Kind beschäftigt ist. Oder anders gesagt, weil die Ex meines Mannes ein weiteres Kind bekommt, müssen wir jetzt voll für das Kind aufkommen und sie ist fein raus?
Hi Tina
Scheinbar ist das JA nur daran interessiert, seinen geleisteten UHV zurück zu bekommen. Alles, was über die Höhe des UHV bei laufenden KU hinausgeht, interessiert sie nicht, da sie - egoistisch ausgedrückt - nicht dafür aufkommen müssen. Dem Haufen von JA sollte wirklich mal Beine gemacht werden. Da es einen Titel gibt und das JA die Beistandschaft hat es sich gesetzeswidrig verhalten (SGB VIII). Da würde ich selbst den 1/3 Rückstand, welchen sie zur Tilgung der UHV-Schulden einbehalten haben, von denen rückwirkend einfordern bzw. einklagen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Da irrt die Dame vom JA.
Solange ein re3chtsgültiges Urteil oder Titel besteht muß dieser bedient werden. Ausgesetzt oder abgeändert kann er nur im gegenseitigem EiInverständis werden oder per Abänderungsklage.
Beendet die Beistandschaft beim JA (darauf achten das ihr eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils/Titels habt), besteht darauf das der gesamte titulierte KU auf euer Konto direkt von der KM überwiesen wird und wartet was passiert.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Sorry, hab mich wohl unklar ausgedrückt. Das JA bekommt kein Geld. Mit 2/3 und 1/3 meinte ich, daß der Titel Betrag X vorgibt, sie aber nur 2/3 von diesem Betrag bezahlen kann, weil sie ansonsten zu wenig zum Leben hat..... die fehlenden 1/3 laufen eben auf und gehen irgendwann als Forderungen an das Kind über.
Moin,
vorsicht! Titulierter Unterhalt, der nicht eingefordert wird, unterliegt der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren! Es ist also nicht so, dass das Kind ein hübsches Sümmchen "anspart" und dann mit 18 oder so zur Verfügung hat.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wird der titulierte Unterhalt nicht automatisch über die Beistandschaft eingefordert? Ich meine, die fordern ja die vollen 300 Euro, aber die KM zahlt nur 200 davon. Die restlichen 100 laufen Monat für Monat auf. Und angeblich werden diese am 18. Geburtstag des Kindes aufs Kind übertragen und verjähren erst in 30 Jahren.
Wurden wir da von der Beistandschaft völlig falsch informiert?
Die Kernfrage war ja, ob es sein kann, daß die Kindsmutter ab der Geburt ihres Kindes für volle 3 Jahre für ihr Kind aus erster Ehe nichts bezahlen muss und die eigentlichen 300 Euro monatlich noch nicht mal auflaufen, sondern die "Zählung" erst ab dem 3. Lebensjahr des weiteren Kindes fortgeführt wird?
irgendwie versteh ich es so langsam nicht mehr.
Und die jetzigen Rückstände sind dann bis dahin verfallen? Oder wie? :bahnhof:
Wird der titulierte Unterhalt nicht automatisch über die Beistandschaft eingefordert? Ich meine, die fordern ja die vollen 300 Euro, aber die KM zahlt nur 200 davon. Die restlichen 100 laufen Monat für Monat auf. Und angeblich werden diese am 18. Geburtstag des Kindes aufs Kind übertragen und verjähren erst in 30 Jahren.
Wurden wir da von der Beistandschaft völlig falsch informiert?
Falsch informiert ist noch geprahlt.
Ich würde das Betrug und Unterschlagung nennen und diese Trulla genau deswegen anzeigen.
Wir sind hier schon so einiges vom JA gewohnt aber das ist nochmal ne ganz neue Qualität.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo nochmal,
lies Dir mal die §§ 197 (1) Nr. 4, (2) in Verbindung mit §195 BGB durch. Danach unterliegen Ansprüche aus vollstreckbaren Urkunden der regelmäßigen Verjährungsfrist. Diese beträgt 3 Jahre.
Unterhaltsschulden aus dem Jahr 2011 verjähren also mit Ablauf des 31.12. 2014.
Und was den Unterhalt angeht: Ja, theoretisch müsste sie ihren Mann in die Elternzeit schicken und weiter arbeiten und den Unterhalt sicherstellen. Er würde sich aber sicher reduzieren, weil sie dann drei Kinder hat. Praktisch wird wohl kein Gericht sie zwingen, auf die Elternzeit zu verzichten. Das ist genau das, was ja Vätern verwehrt wird: Elternzeit nehmen und solange keinen Unterhalt zahlen. Das ist mutwillig. Bei einer Frau habe ich das allerdings noch nie gehört.....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
lies Dir mal die §§ 197 (1) Nr. 4, (2) in Verbindung mit §195 BGB durch. Danach unterliegen Ansprüche aus vollstreckbaren Urkunden der regelmäßigen Verjährungsfrist. Diese beträgt 3 Jahre.
Unterhaltsschulden aus dem Jahr 2011 verjähren also mit Ablauf des 31.12. 2014.
Das JA hat das Geld ja kassiert, nur hat es das dann unterschlagen!
Kann man die Tante dafür nicht im Knast einmauern? :gunman:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
ja, da laufender Unterhalt vorrangig zu bedienen ist, würde ich die auch auffordern, die einbehaltenen Beträge rückwirkend ab X auszukehren.
Saubande, echt.
LG LBM
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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin moin,
kann man bei so etwas nicht mit einer "Verzichtserklärung auf die Einrede der Verjährung" reagieren? Und das natürlich jährlich durchführen, damit alles als Schulden aufläuft.
Das müsste dann doch auch funktionieren, wenn z.B. UVG gezahlt wird, aber ein Titel mit höherem Betrag vorliegt.
Nur so eine Idee..... vielleicht weiß ja jemand mehr darüber.
LG
Phili
Moin.
Das müsste aber doch die Schuldnerseite erklären.
Wie soll die denn dazu gebracht werden?
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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Phili,
naja, welcher Schuldner würde denn so eine Vereinbarung unterschreiben? Wenn man nach 3 Jahren Forderungen bei mir nicht mehr eintreiben kann, würde ich doch nicht unterschreiben, dass ich darauf verzichte.
Das wird die KM hier sicher auch nicht tun.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wenn man alle 3 Jahre einen Vollsterckungsversuch macht, dann verjährt auch nix. MAn muß halt nur dran denken
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
dass sie das nicht freiwillig tun würde, ist schon klar. Kann man jemanden denn nicht dazu zwingen?
Im Gegenzug wäre ja in so einem Fall nachgewiesen, dass man in ernste Verhandlungen gegangen ist. Dann tritt doch das Hemmnis ein, oder liege ich da völlig falsch?
LG
Phili
Die Mutter hat keine Schulden.
Sie hat brav die titulierten 100% bezahlt nur die Verbrecher vom JA haben einen Teil einkassiert.
Die Forderung richtet sich also gegen das JA und nicht gegen die Mutter.
Und Unterschlagung verjährt hoffentlich nicht so schnell.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
meine Ex-Frau zahlt fast drei Jahre nichts für vier Kinder. Die Dame bei JA ist sehr unfreundlich am Telefon, hat kein Zeit für mich, angeblich muß mehrere hunderte anträge bearbeiten. 180 Euro bekomme ich für jüngste Tochter Vorschussgeld.
Einmal vor ca. 2 Jahre habe ich versucht mit Anwältin KU zu bekommen, aber kam nur die Rechnung von Anwältin über 1400 Euro, den ich nicht zahlen kann.
Habe keine Nerven mehr für Parasiten!
Ab Morgen Urlaub:) alles Gute wünsche ich euch
