Kind im Internat , ...
 
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Kind im Internat , wieviel Unterhalt

 
(@dadwithouthope)
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Hallo, brauche wieder mal eure Hilfe.

Seit ein paar Tagen geht meine Tochter, 16 Jahre, nun in eine Berufsfachschule mit Internat. Das heisst, sie ist von Montag bis Freitag dort, jedes Wochenende und die Ferien aber hier bei mir. Sie bekommt für diese Ausbildung auch Bafög.

Wie berechnet sich nun der Unterhalt zu dem ihre Mutter verpflichtet wäre ? Bin ich nun hälftig unterhaltsverpflichtet , da das Kind ausser Haus lebt ? Wie sieht es mit den Kosten aus, die durch den Internatsbesuch entstehen ? Kann das als Mehrbedarf angesetzt werden ?

Es ist deshalb für mich interessant, da ich beabsichtige eine Neuberechnung des Unterhaltes machen zu lassen, da meine Exfrau nun endlich nicht mehr Hartz 4 bezieht.

Es ist auch so, dass meine andere Tochter, 17 Jahre, seit einem Jahr in einem Wohnheim in München lebt, dort auch Bafög bekommt. Wie ist ihr Unterhalt zu berechnen ? Ich weiss, dass ihr ein Bedarf von 670 Euro zusteht, von dem das Kindergeld und 90 Euro abzuziehen sind. Gibt es sonst noch Dinge die sie als Mehrbedarf ansetzen könnte ?

Vielen Dank für eure Hilfe schon im Voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2013 21:51
(@dadwithouthope)
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;( keiner weiss was !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2013 13:35
(@habakuk)
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Hallo!

Das ist einfach ein relativ komplexes Thema ...

Also, das Internat ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Sonderbedarf.
Ein solcher wäre es nur dann, wenn ein zwingender Grund für die Internatsunterbringung vorliegt.
"Das ist aber eine so tolle Schule" ist kein solcher Grund.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2013 14:07
(@susi64)
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Hallo,

ein paar Hinweise gibt es hier http://www.akademie.de/wissen/duesseldorfer-tabelle-unterhalt-kind/leitlinien-zum-unterhalt
Insbesondere: 12.3 Sind, z. B. bei auswärtiger Unterbringung des Kindes, beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet, haften sie anteilig nach Nr. 13.3 für den Gesamtbedarf.

Dieser Link http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-an-Auszubildende---f43545.html führt auf eine Anfrage von 2008, die Zahlen sind deshalb veraltet, aber die Tendenz sollte noch gültig sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2013 14:21
(@dadwithouthope)
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Der Grund der Internatsunterbringung ist nicht , dass es so eine tolle Schule ist, sondern dass es keine andere Schule in unserer Umgebung dafür gibt. Wir hätten ihr noch eine Wohnung oder ein Zimmer in einer anderen Stadt suchen können, aber das war uns auf Grund ihres Alters dann etwas riskant.  Es ist also schon ein guter Grund vorhanden diese Schule zu besuchen.

Die Frage ist, ob es eine auswärtige Unterbringung ist, die den Barunterhalt beider Elternteile rechtfertigt. Denn sie kommt JEDES Wochenende nach Hause ( da ist die Schule und das Internat geschlossen ) und auch alle Ferien. Sie wohnt also schon noch einen großen Teil ihrer Zeit bei uns.

ausserdem hat die Mutter mit unterschrieben bei der Anmeldung zum Internat. Ist sie daher nicht auch dazu verpflichtet die Hälfte zu bezahlen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2013 03:45
(@Inselreif)

Ist sie daher nicht auch dazu verpflichtet die Hälfte zu bezahlen ?

Die Hälfte ist es vorneweg nicht. Die Aufteilung von Mehr- und Sonderbedarf aber auch des Unterhalts des auswärtig untergbrachten Kindes erfolgt nach § 1603 BGB nach dem Verhältnis Eurer Einkommen (wobei nur der Teil über dem angemessenen Selbstbehalt zählt). Von daher ist für so eine Berechnung wichtig, was Deine Ex genau verdient.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2013 09:19