Kind beim Vater, ab...
 
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Kind beim Vater, aber zahlen?? vgl. "Mutmacher" im Forum "Deine Geschichte" ...

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Hast Du Quellen für Verjährung??

Marco meinte nicht "Verjährung", sondern "Inverzugsetzung".
Die Frage ist, wann wurdest Du (nachweislich) aufgefordert, Dein Gehalt zwecks Unterhaltsberechnung offenzulegen, bzw. Unterhalt zu zahlen ?
Erst ab dem Zeitpunkt kann Unterhalt rückwirkend eingeklagt werden.

Zur Info: Gegen die "harte Linie" habe ich absolut nichts, wollte lediglich darauf hinweisen, dass diese kein Selbstläufer ist, sondern eine befristete Zahlung von Unterhalt in Deinem Fall nicht unrealistisch erscheint (und Dein RA nicht zwingend eine "Flachpfeife" ist) ...

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 21:02
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

also ich würde 2 Linien fahren (aber wohl auch mit einem anderen Anwalt als einem der mich schon von vorneherein zum Zahlen verdonnert????).
Also, 2 Linien: Einmal den EU wegzubekommen und einmal den KU nicht aus den Augen zu verlieren, denn selbstverständlich ist sie barunterhaltspflichtig.

Ziel sollte sein, dass du keinen Unterhalt zahlen musst. Dabei ist dir dann egal ob Ex KU zahlt, richtig?
Also bau vielleicht die folgende Argumentation auf:

Ex hat Einkommen plus Mieteinnahmen. Das Wohnen im Haus der Eltern könnte ein weiterer Geldvorteil (mietfreies Wohnen) sein, du kannst die Nachweise über die Mietzahlungen an die Eltern zwar fordern, aber das werden die schon schaffen nachzuweisen. Ist nur um es denen etwas schwerer zu machen.
Nun rechnest du denen vor, dass schon daraus ein KU in Höhe von xx € erfolgen müsste.
Arbeitet sie voll? Wenn nicht, hat sie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit (fiktives Einkommen wie bei einer Vollzeitstelle).

Da nur ein Kind, rutscht sie auch noch eine Stufe höher in der DDT.

Klar, die Gerichte sind anscheinend pikiert wenn es Frauen sind, die sie dazu verurteilen sollen, aber andererseits haben weder Gerichte, noch die Öffentlichkeit Skrupel, Männer an den Rand des Existenzminimums zu drücken (Stichwort: arme alleinerziehende Mütter, und die bösen Väter zahlen nicht. Klar, die gibt es. Aber auch die zahlungswilligen. Ich weiche vom Thema ab.)

Also weiter.

bei Zahlung von EU an Ex, erhöht sich die KU Zahlung natürlich (nächste Stufe der DDT).

Rechne alles mal durch, und idealerweise kommt es so hin, dass dein EU für sie so was von unattraktiv wird, weil die KU-Zahlung droht.

KU ist zwar ein Anspruch des Kindes, und du kannst nicht einfach drauf verzichten, aber man kann es vielleicht so drehen, dass die gegenseitigen Drohungen der gegenseitigen Zahlungen (verbunden mit langwierigen Anwaltskosten usw.) für sie den Kampf um EU unattraktiv werden lassen. Merke: die meisten nehmen das was sie leicht kriegen können, nur zu gern. Stoßen sie auf Schwierigkeiten, kommt es drauf an. Nicht jeder hält die Auseinandersetzung tatsächlich durch. Manchmal gewinnt einfach der die besseren Nerven und mehr Geduld hat. Du kannst also versuchen, ihr den Erhalt der EU Zahlungen so schwer zu machen, und durchblicken zu lassen, dass du sie beim KU dann auf jeden Fall ständig verfolgen wirst.

Allerdings ist es auch wichtig dass das Kind nicht "umfällt" und zu ihr zurück "will". Sollte das zu befürchten sein, kannst du in einer gewissen Schmerzgrenze natürlich auch überlegen, lieber das Geld zu investieren, aber den Jungen zu haben.

Also wie so oft gibt es kein klares Ja oder Nein, das steht einem zu oder nicht, sondern viele Grauzonen, die abzuwägen sind.

Und ich gebe zu bedenken dass die Forderung nach EU vielleicht genau die von mir beschriebenen Beweggründe hat: nämlich dass der (zumindest in dieser Höhe) nur zur Verwirrung und Ablenkung in die Waagschale geworfen wurde. Und froh bist deine Ruhe zu haben und du dann bezahlst. Könnte ja auch ein Ziel der Gegenseite sein: den Robert machen wir mal mürbe und verkaufen ihm ganz am Schluss den (teilweisen) Verzicht auf EU als Leckerlie, aber schlagen soviel raus wie möglich, und er merkt noch nicht mal dass es eigentlich umgekehrt wäre und er KU fordern könnte.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 22:25
(@robert111)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ginnie,
es ist schon etwas spät geworden und grad habe ich Deinen langen detaillierten Beitrag gelesen, der es Wert ist, genauer durchdacht und reflektiert zu werden, als ich das heute Abend aus verschiedenen Gründen noch kann. Ich werde morgen dazu schreiben.
Nur schon mal soviel: Ich muß mir überhaupt keine Gedanken machen, das mein Kind zur KM zurück wollen könnte. Dazu würde jetzt eine lange Geschichte gehören und daher: Es ist so! (Von daher bin ich hier tatsächlich mit einem Luxusproblem im Forum unterwegs, es geht tatsächlich nur um etwas Geld. Und egal wie das dann ausgeht, mein Sohn ist bei mir!!
Gruß
Robert


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2011 01:00
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mal ein kleines „quick & dirty“-Rechenspiel bezüglich der Thematik EU / KU:
Fall 1 (kein KU Ex an Robert)
Robert: 2.300 EUR (bereinigt um Kindesbedarf)
Exe: 1.100 EUR (kein KU)
Theoretischer EU-Anspruch: 515 EUR (3/7)

Fall 2 (Mindest-KU Ex an Robert)
Robert: 2.675 EUR (ohne Bereinigung Kindesbedarf, da KM KU zahlt)
Exe: 875 EUR (bereinigt um Mindest-KU)
Theoretischer EU-Anspruch: 770 EUR (Robert an Ex)
KU 225 EUR von Ex an Robert

In der Netto-Betrachtung würde Robert ohne KU besser fahren (weil seine Betreuungsleistung gemessen an seinem Einkommen mehr wert ist – deutsche Familienrechtslogik) …

Vielleicht mach ich nen Denkfehler (den man mir bitte erklären möge, bin ja noch im lernfähigen Alter), aber in meinen Augen macht es Sinn, zunächst mal die EU-Geschichte zu klären und das Thema KU dann anzugehen, wenn Aufstockungsunterhalt verneint wurde bzw. wenn die Zahlungen zu Ende sind.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 11:29
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Noch´n Moin,

Vielleicht mach ich nen Denkfehler

... einen habe ich selbst gefunden (falsches Alter und somit falschen Mindest-KU zugrunde gelegt).
An der Tendenz ändert das indes nichts (Netto-Betrachtung ohne KU-Zahlung günstiger).

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 12:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn man es "dirty" haben möchte, ist es tatsächlich sinnvoller, erst den EU so berechnen zu lassen und danach den KU als andersrum.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 12:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Robert: 2.300 EUR (bereinigt um Kindesbedarf)
...
Robert: 2.675 EUR (ohne Bereinigung Kindesbedarf, da KM KU zahlt)

Also wenn der betreuuende ET ebenfalls den Barunterhalt bestreitet, weil der andere ET leistungsunfähig ist, so kann hier m.W.n. nur der Mindest-KU berücksichtigt werden, da sich der Bedarf des Kindes am Einkommen des barunterhaltspflichtigen ET orientiert. Anders müsste es aussehen, falls agrumentiert wird, der betreuende ET hat ein 2-3 fach höheres EK und die Barunterhaltspflicht geht deshalb auf ihn über. Denn dann ist sein EK Grundlage für die Bedarfsbestimmung des Kindes.

Also falls es spitzfindig werden sollte, dann bitte aufpassen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 13:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wenn der betreuuende ET ebenfalls den Barunterhalt bestreitet, weil der andere ET leistungsunfähig ist, so kann hier m.W.n. nur der Mindest-KU berücksichtigt werden, da sich der Bedarf des Kindes am Einkommen des barunterhaltspflichtigen ET orientiert.

Ich weiß zwar, dass das gerne so gemacht wird aber ich würde trotzdem den vollen Unterhalt abziehen, da diese üble Praxis dem Wortlaut des Gesetzes (§1612 BGB) diametral entgegen läuft.
Und wenn die Mutter nicht zahlt, ist nun mal der Vater der barunterhaltspflichtige Elternteil.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 13:27
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vielleicht mach ich nen Denkfehler (den man mir bitte erklären möge, bin ja noch im lernfähigen Alter

Hi united, der einzige "Denkfehler" könnte hier liegen:

Exe: 1.100 EUR

Wo ist das Exeneinkommen aus mietfreiem Wohnen, Vermietung und Hochrechnung auf Vollzeit (falls sie Teilzeit arbeitet was ich bisher nicht rauslesen konnte). Ich finde das sollte schon berücksichtigt werden. Dann ist die Differenz für EU ja auch eine andere. Das Rechnen und schlussfolgern überlass ich jetzt aber euch  😉

Hallo Ginnie,
es ist schon etwas spät geworden und grad habe ich Deinen langen detaillierten Beitrag gelesen, der es Wert ist, genauer durchdacht und reflektiert zu werden,

Vielen dank, Robert  :redhead:

ich meinte damit ja auch, dass du eine Strategie brauchst. Damit du nicht nur hinterherrennst, sodnern deine eigenen Ziele formulierst und durchsetzt.

Außerdem finde ich es eine Frechheit von deiner Ex, aber das ist ja nur eine moralische Bewertung, keine rechtliche...

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 19:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ginnie,

Sie hat volles Gehalt in ihrem alten Beruf.

... daraus habe ich auf Vollzeit geschlossen.

Wohnvorteil (so denn tatsächlich keine Miete gezahlt wird) käme bei einer KU-Berechnung in Form von Selbstbehaltskürzung in Betracht, bei der EU-Betrachtung wäre das aber aussen vor (es sei denn ihre Eltern möchten diese freiwillige Zuwendung gerne berücksichtigt haben).

Mieteinnahmen wären in der Tat zu berücksichtigen. Die theoretische EU-Höhe würde das zwar ändern, an der Tatsache, dass die Betrachtung mit oder ohne KU-Zahlungen kaum einen Netto-Effekt hat hingegen nicht.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 21:10




(@robert111)
Schon was gesagt Registriert

@ United 18.11. 9.29 Uhr/ 10.02 Uhr
So hat es auch RA gesehen, durch den rel. hohen Gehaltsspread sind natürlich die bei mir abziehbaren KU –bzw. Betreuungskosten zunächst „attraktiver“, als 150 Euro KU von der Ex.
Mal davon abgesehen, dass bei Ihr dann gleich wieder der „Drang“ zu eigener Vollzeittätigkeit durchaus sinken sollte.

@ oldie 18.11.  11Uhr 18
…“Anders müsste es aussehen, falls argumentiert wird, der betreuende ET hat ein 2-3 fach höheres EK und die Barunterhaltspflicht geht deshalb auf ihn über“…

Und das ist bei mir ja der Fall und also ziehe ich lt. meiner Einkommensgruppe und Kindesalter die Summe lt. DDT von meinem unterhaltspflichtigen EK ab … (das hast Du sicher gemeint?!)

@ united 18.11. 19.10 Uhr
..“ Wohnvorteil (so denn tatsächlich keine Miete gezahlt wird) käme bei einer KU-Berechnung in Form von Selbstbehaltskürzung in Betracht, bei der EU-Betrachtung wäre das aber aussen vor“..

Richtig, Wohnvorteil ist bei EU offensichtlich schwer durchsetzbar . Z.B wenn wie bei mir das Wohneigentum von den Eltern der Ex stammt und das Ziel der Schenkung war, der Tochter was zukommen zu lassen und eben gerade nicht, ihr dadurch den EU zu kürzen 😉

@ ginnie 17.11. 20.25 Uhr
…“Rechne alles mal durch, und idealerweise kommt es so hin, dass dein EU für sie so was von unattraktiv wird, weil die KU-Zahlung droht.“…

Leider ist es so, das ein paar hundert Euronen doch bei ihr hängen bleiben! ;-(,

Fazit: Exe vor Ehe Facharbeitergehalt, nach der Ehe Facharbeitergehalt im selben Beruf, vermietet eine Wohnung, muss keinen KU zahlen und hat noch was an EU dazu.

…“Merke: die meisten nehmen das was sie leicht kriegen können, nur zu gern. Stoßen sie auf Schwierigkeiten, kommt es drauf an. Nicht jeder hält die Auseinandersetzung tatsächlich durch. Manchmal gewinnt einfach der die besseren Nerven und mehr Geduld hat. Du kannst also versuchen, ihr den Erhalt der EU Zahlungen so schwer zu machen, und durchblicken zu lassen, dass du sie beim KU dann auf jeden Fall ständig verfolgen wirst“…

Das sehe ich ganz genauso und so ziehe ich nach Abwägung und auch nach dem letzten Gespräch mit RA
das hier durch:
vgl. Robert 11  vom 17.11.19.35 Uhr
..“ werde ich ein Kompromissangebot machen im Bereich von 350-200-100 € (Abschmelzung) für 3 Jahre“ ..
Sonst soll Sie halt klagen!
Das ist für mich persönlich der richtige Weg bei einem guten "Bauchgefühl" und führt dann zu einer für mich übersichtlichen Zahlung bei dann Vermeidung einer evt. längeren gerichtl. Auseinandersetzung.
Bzw. bei Nichtannahme des "Angebotes" eben nicht, aber dann ist es eben so!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2011 00:25
(@robert111)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte mich an dieser Stelle für Eure wirklich hilfreichen Beiträge bedanken!!
Dadurch habe ich jetzt wieder mehr Kontrolle und einen roten Faden in der Auseinandersetzung um den EU. Sicher gäbe es noch die eine oder andere „Feinheit“ zu klären, aber die grundsätzlichen Ansätze und Möglichkeiten sind mir deutlich geworden und ich kann somit auch dem RA ein wenig „auf die Finger schauen“!
Ich weiß jetzt für mich, was ich will und kann dann mit meiner Entscheidung gut schlafen!
Ich denke, die „Experten“ können daher ihre Aufmerksamkeit wieder wichtigeren „Fällen“ zuwenden.
Letztendlich bin ich ja auch mit einem Luxusproblem unterwegs, denn mein Sohn hat sich ja für mich entschieden, und das ist ja das Wichtigste.
Also Danke an Euch.
Gruß
Robert


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2011 01:06
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