Hallo zusammen,
diesmal möchte ich euch um Unterstützung bitten für einen Fall, der meine Cousine betrifft.
Fakten:
Sie hat eine Tochter (16 Jahre alt), die am 1.9. eine Ausbildung beginnen wird.
Es besteht ein Titel für KU, unbefristet.
Wie die Berechnung des KU vorzunehmen ist, konnte ich bereits einigen Beiträgen hier und aus dem Internet entnehmen, Nettolohn - 90,-- Euro /2. Ist doch richtig so.
Frage:
Muss meine Cousine, unabhängig ob sie moralisch sollte oder nicht, dem Kindsvater Auskunft geben über das Einkommen ihrer Tochter, auch falls er selbst keine Auskunft einfordert? Und wie ist mit dem Titel zu verfahren? Warten, bis er eine Abänderung fordert? Wäre sie im Falle, dass der KV eine Reduzierung des KU zu einem späteren Zeitpunkt fordert, verpflichtet, zuviel erhaltenen KU zurück zu zahlen oder erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Forderung nach Reduzierung gestellt wird?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
simethr
Moin
Wie die Berechnung des KU vorzunehmen ist, konnte ich bereits einigen Beiträgen hier und aus dem Internet entnehmen, Nettolohn - 90,-- Euro /2. Ist doch richtig so.
Richtig.
Muss meine Cousine, unabhängig ob sie moralisch sollte oder nicht, dem Kindsvater Auskunft geben über das Einkommen ihrer Tochter, auch falls er selbst keine Auskunft einfordert?
Ja, dazu ist sie als Vertreterin der Berechtigten verpflichtet.
Und wie ist mit dem Titel zu verfahren? Warten, bis er eine Abänderung fordert?
Theoretisch ja. Nur - wo bleibt jetzt der Hinweis auf moralisches Verhalten? Ist Moral eine Einbahnstrasse? Hmm.
Wäre sie im Falle, dass der KV eine Reduzierung des KU zu einem späteren Zeitpunkt fordert, verpflichtet, zuviel erhaltenen KU zurück zu zahlen oder erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Forderung nach Reduzierung gestellt wird?
Ab dem Zeitpunkt, wo dem KV mitgeteilt wurde, dass Kind eigenes Einkommen hat, muss der KV eine Abänderung des Titels fordern. Tut er es nicht, kann er auch nichts für davor liegende Zeiträume zurück verlangen. Wusste er allerdings nicht, dass das Kind eigenes Einkommen erzielt, kann er Schadensersatz, Absenkung seiner gesetzl. UH-Pflicht oder gar UH-Verwirkung versuchen einzuklagen.
Es geht doch gerade mal um (Ausbildungsvergütung - 90€) /2. Warum wird da so ein Aufstand geprobt? Wenn diese Vergütung gering ausfällt, kann Deine Cousine dem KV auch die gemeinsame Option vorschlagen, diese Kohle rein als Taschengeld des gemeinsamen Kindes zu werten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
vielen herzlichen Dank für deine Antwort.
Ich hatte anscheinend ein paar Informationen vergessen:
1. Der KV ist natürlich informiert, dass seine Tochter zum 1.9.2013 eine Ausbildung beginnen wird und eigene Einkünfte erzielen wird. Ich ist auch der zukünftige Arbeitgeber bekannt, bzw. er wurde informiert.
2. Es geht hier wirklich nicht darum, einen Aufstand zu erproben, sondern ich wollte mich in ihrem Namen nur um die Rechtslage informieren.
3. Die Ausbildungsvergütung wird sich auf auf ca. 438,- Euro/mtl. Netto belaufen!
Darum nochmal meine Frage:
Muss meine Cousine von sich aus an den KV herantreten und ihm mitteilen, dass er weniger KU zu zahlen hat oder ist sie ihrer Informationspflicht bereits nachgekommen, indem der KV informiert wurde, dass seine Tochter eine Ausbildung beginnen wird?
Ich persönlich, da ich ja auch in einer solchen Situation stecke, rate ihr natürlich, den KV aktiv davon zu informieren.
Vielen Dank für die regen und hilfreichen Antworten im Voraus.
Gruß
simethr
Moin
Die Mitteilung an den KV, dass das Kind eine Ausbildung beginnt und eigenes Einkommen erwirtschaftet, dürfte vermutlich genügen. Eine Mitteilungspflicht lässt sich dann aus §1605 BGB ableiten, so die Rechtssprechung. Allerdings beschränken es Gerichte z.B. auf schuldhaftes Versäumnis des Gläubigers, über die Umstände den Pflichtigen zu informieren.
Allerdings kann der KV mit dem Wissen, dass das Kind eine Ausbildung beginnt und eigenes Einkommen erwirtschaftet, m.M.n. von sich aus aktiv werden und Auskunft verlangen. Vor 14 Jahren sah das OLG Bremen es so: >>Link<<.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Oldie,
vielen Dank für die Auskunft, damit ist meine Frage zu 100% beantwortet.
Danke!