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KiGa: zusätzliche Betreuungskosten

 
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
Exilein hat mir mitgeteilt, dass ich mich zukünftig an den KiGa Kosten zu beteiligen habe. Hat sie auch nicht unrecht, jedoch gefällt mir die Art und Weise (du musst... sonst...) nicht weswegen ich nun überlege wie ich damit umgehe. Auch sind ihre Angaben/Forderungen meiner Meinung nach auch einfach nur falsch.
Folgendes wurde mir vorgerechnet. Die Zahlen sind jedoch fiktiv:

Grundbetrag: 150€
Verpflegungspauschale: 70€
Summe:220 €

220 / 2 = 110€ durch mich zu zahlen.

Fehler 1: Verpflegungspauschale ist mit dem Kindesunterhalt abgegolten.
Fehler 2: Exilein hätte das Geld auch gerne rückwirkend bis zu einem bestimmten Monat. Da ich bisher nicht in Verzug gesetzt wurde, ist das meiner Meinung nach auch falsch.

Statement Exilein:
Bezahl das gefälligst einfach. Sei doch froh, dass ich so nett zu dir bin und das so regel und keine offiziellen Wege gehe. Weil dann könntest du schön dein Einkommen offen legen und müsstest wohl alles alleine bezahlen.

Ich habe so ein ähnliches Spiel schon hinter mir. Damals gings ums Betreuungskosten für die TaMu. Meine Haltung damals: wir gehen zum JA, legen beide unser Einkommen offen, die zeigst die wirklich anfallenden Kosten auf (bei einer TaMu ja von Monat zu Monat variierend), es wird ein Titel o.ä. erstellt und dann zahle ich gerne. Seit dem nie wieder was zu dem Thema von ihr gehört...

Nun überlege ich, wie ich hier am besten mit umgehe...

Option 1: 150/2 = 75€ monatlich auf ihr Konto in der Hoffnung, dass sie sich mit abfindet und nichts weiter passiert
Option 2: Wir gehen den "offiziellen Weg". Entweder ich habe dann wieder Ruhe oder sie ziehts wirklich durch

Wenn ich nun das ganze Risiko mal abwäge...
Die "sicherste" Variante wäre einfach 110€ zu bezahlen. Der Worst-Case wenn irgendeiner festlegt, dass ich 150€ alleine zu bezahlen habe.
Wie Wahrscheinlich ist es denn, dass der Worst-Case eintritt? Ich kenne ihr Einkommen nicht, aber ich schätze mal, dass wir netto ca. 1500€ (sie weniger als ich) auseinander liegen. Sie lebt mit ihrem neuen Freund zusammen, ich lebe alleine.
Wie sich das bei ihr verhält mit Mietvertrag etc. weiß ich nicht. Sonstige Verbindlichkeiten kenne ich auch nicht, sollten aber auch uninteressant sein wenn es sich um Kredite handelt, denn die spielen bei Unterhaltsberechnungen ja eh keine Rolle.
Meiner Meinung nach müsste sie doch wirklich total mittellos sein damit man alles auf mich abwälzen könnte oder? Selbst bei einer 2/3 1/3 Verteilung würde ich noch "billiger" bei weg kommen, als einfach 110€ zu bezahlen.

Ich habe eine Kopie des Schreibens vom JA bekommen, welches meinem Sohn einen KiGa Platz zugewiesen hat. Hier werden auch die Kosten aufgelistet. Weiter unten steht außerdem folgendes:
"Bei Eltern mit geringem Einkommen kann im Rahmen der Hilfe zur Erziehung der monatliche Grundbetrag übernommen werden"
Sowas ähnliches lief damals glaube ich mit der TaMu. Deswegen habe ich nie wieder was davon gehört... hätten wir uns damals deswegen ans JA gewendet wäre vllt herausgekommen, dass sie irgendwelche Zuschüsse unberechtigterweise bezieht. Aber das ist reine Vermutung von mir. Sollte ich hier vielleicht auch erstmal auf das JA zugehen und klären, ob hier schon Zuschüsse fließen?

Was denkt ihr?

Beste Grüße
Jack

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 22:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jack,

Statement Exilein:
Bezahl das gefälligst einfach. Sei doch froh, dass ich so nett zu dir bin und das so regel und keine offiziellen Wege gehe. Weil dann könntest du schön dein Einkommen offen legen und müsstest wohl alles alleine bezahlen.

Den ersten Teil dieser Exendrohung verstehe ich nicht: Dein Einkommen müsstest du doch schon längst im Rahmen der "normalen" Unterhaltsberechnung offengelegt haben, und überdies kann sie auch ohne die KiGa-Kiste alle zwei Jahre dafür sorgen, dass du einkommenstechnisch die Hosen runterlassen musst. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Für die Berechnung der tatsächlichen Anteile müsste SIE erstmals ihr Einkommen offenlegen (das brauchte sie für die "normale" Unterhaltsberechnung nicht, weil dafür nur dein Einkommen maßgeblich war) - d.h. wenn überhaupt, dann müsste eher sie selbst fürchten, dass dabei etwas ans Licht kommen könnte, falls sie irgendwelche Leichen im Keller hat.

Den zweiten Teil ihrer Drohung verstehe ich schon, und das ist, leider, wohl etwas ungünstiger für dich als du vielleicht denkst:

Meiner Meinung nach müsste sie doch wirklich total mittellos sein damit man alles auf mich abwälzen könnte oder? Selbst bei einer 2/3 1/3 Verteilung würde ich noch "billiger" bei weg kommen, als einfach 110€ zu bezahlen.

Unfreundlicherweise wird für die Aufteilung solcher Mehrbedarfe nicht das Verhältnis der Einkommen hergenommen, sondern es wird vorweg der "angemessene Selbstbehalt" von demnächst 1.200 Euro (bislang: 1.150 Euro) abgezogen.

Beispiel: Angenommen, sie hat 1.500 Euro; du hast, nach Abzug des regulären Kindesunterhaltes, 3.000 Euro. Jeder normale Mensch denkt sich: Aha, sie hat ein Drittel des insgesamt verfügbaren Geldes, du hast zwei Drittel des insgesamt verfügbaren Geldes, also zahlt sie ein Drittel und du zwei Drittel. Weit gefehlt. Von ihren 1.500 Euro werden 1.200 Euro abgezogen, bleiben bei ihr 300 Euro. Von deinen 3.000 Euro werden ebenfalls 1.200 Euro abgezogen, bleiben bei dir 1.800 Euro - und wenn man 300 und 1.800 zueinander ins Verhältnis setzt, dann bedeutet dies eben, dass sie nur ein Siebtel, du hingegen sechs Siebtel zu zahlen hast. In diesem Beispiel also sechs Siebtel von 150 Euro, also ca. 129 Euro. Rechne am besten mit den konkreten Zahlen nach, ob du bei so einer "offiziellen" Berechnung oberhalb oder unterhalb der im Raum stehenden 110 Euro landest.

Und ja, die Sache mit dem Vorwegabzug des angemessenen Selbstbehaltes bedeutet insbesondere: Hat sie 1.200 Euro oder weniger, dann zahlst du tatsächlich den ganzen Kindergarten-Grundbetrag alleine.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 23:24
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hi Malachit,
dankt für deine Ausführungen. Das macht die Sache nun etwas transparenter für mich.
Konkrete zahlen sind halt sehr schwierig weil ich ihre Einkommensverhältnisse absolut nicht kenne. Aber was ist denn durch die Tatsache, dass sie mit ihrem neuen Freund zusammen lebt und die sich was die Wohnung angeht sämtliche Kosten teilen. Kann man hier nicht von einer Art "wohnwerter Vorteil" reden? Oder sind solche Rahmenbedingungen vollkommen uninteressant?

Ich könnte ja einfach nun blind zahlen... aber da muss doch was im Busch sein.
Wieso sollte mir ein Mensch der mir was Umgang und andere Dinge (damals auch Kindesunterhalt) angeht das Leben unnötig schwer nun plötzlich entgegen kommen?
Ist für mich absolut nicht nachvollziehbar...  :knockout:

Jack

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 23:34
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
ich habe die letzten Tage noch ein bisschen gelesen und bin dabei eine wie ich finde sehr gute Darstellung gestoßen welche das Thema Mehr- & Sonderbedarf abhandelt.
Quelle: http://www.scheidungsanwalt-freiburg.de/infos-scheidungsrecht/rechtsprechung-unterhalt/recht/artikel/ueberblick-mehrbedarf-und-sonderbedarf-beim-unterhalt-des-minderjaehrigen-kindes/

Hier heißt es:

3. Anerkennungsfähigkeit des Mehrbedarfs
Im Unterhaltsrecht besteht für den Unterhaltsberechtigten die allgemeine Obliegenheit, die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen so gering wie möglich zu gestalten und ihn nicht über Gebühr zu beanspruchen. Deshalb hat der Unterhaltsberechtigte im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Mehrbedarf erst gar nicht entstehen zu lassen; jedenfalls hat er die Höhe eines eventuellen Mehrbedarfs in vertretbarem Rahmen zu halten.

Daraus folgt etwa für die – vielfach sehr unterschiedlichen – Kosten der Inanspruchnahme einer Betreuungseinrichtung (s. §§ 22 bis 24, 90 SGB VIII), dass Möglichkeiten eines teilweisen oder vollständigen Erlasses ausgeschöpft werden müssen. Empfänger von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt haben regelmäßig keine Kosten für die Betreuung eines Kindes in einem Kindergarten aufzubringen.

Ich verstehe das so, dass der Unterhaltsberechtigte zunächst erstmal den Versuch unternehmen muss, die Finanzierung des Mehrbedarfs (in diesem Fall KiGa Kosten) durch Zuschüsse aus der öffentlichen Hand zu decken bevor er an den nicht betreuenden Elternteil heran tritt. Vereinfacht könnte man sagen: erstmal versuchen den Steuerzahler zur Kasse zu bitten.
Oder versteht ihr das anders?

Der Weg in meinem Fall würde dann ja wie folgt aussehen:
Liebe Ex, kümmere dich erstmal darum ob Du nicht irgendwo Zuschüsse beantragen kannst. Wenn ja leg mir diese offen und wir reden ggf. über den Differenzbetrag. Wenn Zuschüsse vollständig abgelehnt wurden, zeig mir den Ablehnungsbescheid und wir reden weiter.

Guten Rutsch euch allen.

Jack

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2012 18:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin und ein frohes neues!

"Zuschüsse" dürften vermutlich nicht wirklich ausgelobt sein für Kita-Betreuung einer AE, aber unterhaltsberechtigten KM.

Aber ich würde, so wie Du es beschreibst, schon mal nachforschen / erfragen, ob die hier von Dir genannten 150 EUR  ihr tatsächlicher Zahlbetrag ist, oder ein "Grundbetrag", der dann, je nach Einkommen nach unten variiert. Weil es kann ja durchaus sein, dass aufgrund ihres Einkommens in Kombination mit AE tatsächlich ein geringerer effektiver Zahlbetrag für sie zu Buche steht, sie sich aber, "der Einfachhalthalber"  :crash: von Dir 50% des Grundbetrags (und hier sogar zzgl 50% Verpflegungskosten  :gunman:) bezahlen lässt. Vielleicht bliebe dann  für sie kaum mehr was zu zahlen übrig...

Also, in meinen Augen wirklich gar nicht so unwahrscheinlich, dass sich der Betrag für Dich noch mal ordentlich reduziert ( Verpflegung  ist ja sowieso mit KU schon abgegolten!). Schau auf jeden Fall mal in die Kita-Satzung Eurer Gemeinde, wie die mit Einkommen von AE umgehen.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2013 04:07