KiGa Kosten
 
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KiGa Kosten

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(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
bislang hat die Ex mangels Einkünfte für die zwei Kids (von 2 Vätern) keine KiGa-Kosten zahlen müssen.
Nun hat sie einen 1.000 € Job ( 3x8h/Woche)

1.) Muss sie nun damit rechnen, die KiGa-Kosten zu zahlen ?
2.) Wenn ja, kann sie die Kiga-Kosten von den Vätern nachnehmen ?

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2005 12:40
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo Elternteil

Kiga-Kosten sind von Bundesland zu Bundesland unterschieidlich. Also welches BL?

Bei 1000€ wird sie aber sicher zahlen müssen. Wenn sie Unterhalt bekommt und Kindergeld, hat sie das davon zu bestreiten.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 12:48
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, ihr beiden,

kiga-kosten (und die entspr. 'freigrenzen') sind sogar von gemeinde zu gemeinde im selben landkreis im selben reg.-bez. im selben bundesland unterschiedlich, da kigas kommunale angelegenheiten sind - es sei denn, sie sind in freier trägerschaft (awo, drk, caritas etc.).

bei 1,000,-/monat stimme ich aber biga zu: zahlen wird sie müssen (gem. örtlicher tabelle) und kann sich von den KVs nichts dazu 'holen'.

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 13:08
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo Ulli,

Kindergarten ist nicht ausschließlich kommunale Sache. Es gibt ein Finanzierungmodell: Land, Kommune, Träger.

Hier in NRW sind die Elternbeiträge landesweit geregelt und damit einheitlich für alle, nach dem Einkommen (Steuererklärung + Unterhalt) berechnet. Für Geringverdiener gibt es eine Freistellung wenn sie unter einem bestimmten Betrag liegen.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 13:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, das ist hier auch so wie Biga schreibt.

Für den Unterhalt zahlenden Vater aber irrelevant, da für die Berechnung des Beitrages ja nur Einkommen der Mutter+KU herangezogen wird.

GLG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 13:57
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

Hier in NRW sind die Elternbeiträge landesweit geregelt und damit einheitlich für alle, nach dem Einkommen (Steuererklärung + Unterhalt) berechnet. Für Geringverdiener gibt es eine Freistellung wenn sie unter einem bestimmten Betrag liegen.

ok, ok, ist anscheinend in niedersachsen mal wieder alles gaaaanz anders.

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 14:26
 biga
(@biga)
Registriert

oh ja, uli.

aber niedersachsen ist nicht alleine. BW und Bayern sind diesbezüglich auch nicht schlecht - haben wohl auch so ziemlich die höchsten Beiträge :thumbdown:

lg
biga

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 14:36
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen.
Sie wohnt in NRW! Die Höhe des Kiga-Geldes juckt mich weniger . . . .

Das würde sie hart treffen, wenn sie von ihren 1.000 Euro den Kiga-Betrag für zwei Kids abdrücken darf. . . ohne an die Väter drangehen zu können.

Steht das fest, das KM den Kiga aus eigenem Einkommen und Kindergeld auftreiben muß?

Ach so, habe ihre schwarzen Mieteinkünfte ja noch garnicht erwähnt. . . 😉

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2005 22:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

KiGa-Beiträge sind mit dem KU abgegolten und fallen nicht unter den Sonderbedarf. Selbst wenn, gerade angesichts deiner knappen Kasse ist eh nix zu holen.

Die Mieteinkünfte - naja - ob das sinnvoll ist, hieran und jetzt zu rühren 😉

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2005 22:52
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Klar, das sie das bei mir nicht holen kann.
Ich möcht nur Rechtssicherheit haben, denn wie ich sie kenne kommt sie bestimmt an und wird es von uns holen wollen. . .

Nein, an den Mieteinkünften gibt es aktuell garnix zu rühren. . .
In irgendeinem früheren Leben war ich glaub ich Beerensammler. . .

L.G.
Elternteil_m

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2005 22:56




(@rick67)
Rege dabei Registriert

Also KiGa zahlt derjenige in NRW, bei dem das Kind wohnt. war bei mir auch so, ich kriegte geld wieder vom ja, als ich angegeben habe, dass ex sich umgemeldet hatte, für satte drei monate.

da gibt es ganaue tabellen, wie sich die kosten zusammensetzen (brutto minus werbungskosten). sind die tausend € brutto oder netto?

wenn sie zwei kinder in der kita hat, wird eins wohl befreit werden, wenn du es genauer haben willst, kann ich morgen die tabelle durchgeben. die gehen in ca. 16 tausender € schritten vor, tja, und ich bin grad mal 300 € drüber, macht 40 € mehr im monat :exclam:

jetzt wohnt unsere kurze bei mir, tja, da werden mit essensgeld wieder mehr als kindergeld für die kita draufgehen :exclam: aber wat solls.

"schwarze mieteinnahmen" finde ich ehrlich gesagt eine sauerei ..., nur mal nebenbei.

gruss

rick

Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2005 22:59
 biga
(@biga)
Registriert

Hi,

bei 1000 netto dürfte sie die niedrigsten Beitrag von 26 und gequetschte zahlen für das erste Kind. Das zweite ist frei.

Sie muss den Unterhalt mit angeben, der wird einberechnet.

Tabelle findest du in der regel beim ja deiner stadt.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2005 23:27
(@diana0)
Schon was gesagt Registriert

Wenn sie in der Woche 3x8 Stunden arbeitet, dann wird sie die Ganztagsbetreuung benötigen, die teuerste Form. An meinem Kindergarten wären das bei 100% 140 Euro im Monat pro Kind. Mit ihrem Einkommen hätte sie hier einen Familienpaß Stufe II. Das heißt, Ermäßigung Kind I 30% macht 98 Euro - Kind II 50% mach 70 Euro. Hinzu käme das Essen, daß für den gesamten Monat ohne Ermäßigung bezahlt werden muß: 46 Euro. Das mach insgesamt:
Kind I 144 Euro
Kind II 116 Euro insgesamt 260 Euro dafür, daß die Mutter in der Lage ist Geld zu verdienen!!
Meiner Meinung nach müßte das geteilt werden. Schließlich kommt der betreuende Elternteil für den Lebensunterhalt der Kinder auf. Und dafür sollte der Kindunterhalt verwendet werden. Sonst geht der größtenteils für die Betreuungskosten drauf.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2005 12:56
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo Diana,

deine Aussage, dass das geteilt werden müsste ist schlcihtweg falsch.
Außerdem handelt es sich um NRW. Deine Berechnung stimmt in keinster Weise. Wenn sie eine Übermittagbetreuung braucht, dann ist das in NRW auch teurer als die von mir genannten 26 und... aber so viel mehr ist es glaube ich denn bei dem Verdienst auch nicht. Das Essensgeld ist je nach Einrichtung unterschioedlich hoch und ist i.d.R. für die Anwesenheitstage zu bezahlen, und nicht für jeden Tag.

Grüße
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2005 18:40
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Kids sind Vormittags im Kindergarten, die KM hat einen Job 3x/Woche von 16:00 bis 01:00h
Dann übernachten die Kids bei Oma oder Freundin.
Nun aber nicht abschweifen in Vernachlässigugnsdiskussionen 😉
Mehr darüber zu gegebenen Zeitpunkten.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2005 20:23
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Es geht mir nicht so sehr um die Höhe, das wird dann schon das JA festlegen.
Vielleicht wird dabei auch Mieteinnahme und kostenloses Wohnen in Eigentum als Einnahme zur Bewertung kommen, aber da will ich weder nachhelfen, noch verhindern, das geht seinen sozialistischen Gang 😉
Mich interessiert vielmehr, ob die evtl. KiGa-Gebühren von uns Vätern geholt werden können, würde mich freuen, hierzu nochmal deutliche AUssagen zu erhalten.

Lieben Dank

Elternteil_m

[Editiert am 17/8/2005 von Elternteil_m]

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2005 20:26
 biga
(@biga)
Registriert

Also,
in NRW zählt das Einkommen dessen, bei dem die KIds leben als Bemessungsgrundlage.

Der Andere wird nicht gefragt, also spieltis jetzt er für den Beitrag keine Rolle. Das JA will nix von dem/der.

Wenn deine Ex was will muss sie das beantragen. Dabei dürfte sie schlechte Karten haben, wenn du Unterhalt zahlst. Ich kenne aus Kigasicht bis jetzt nichts anderes als das das abgelehnt wird.

Und zur Vernachlässigung: Könntest du die Kids nehme??? Bin grad nicht so im Bild emit deinem Fall.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2005 20:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu!

Kitakosten sind definitiv Sache des betreuenden Elternteils, Kitakosten sind KEIN Sonderbedarf!

GLG LAusebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2005 21:20
(@diana0)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, bin einfach von normalen Bürozeiten ausgegangen und Vernachlässigung war von mir auch nicht gemeint. Lebe in Ba-Wü. Wollte einfach mal ein Beispiel für Vollzeit und zwei Kinder machen. Das sähe dann tatsächlich so aus. Und Essensgeld wird bei Buchung von Ganztagsbetreuung nicht für einzelne Tage berechnet, sondern voll. 260 Euro im Monat sind wirklich viel bei einem Höchsteinkommen von netto ca. 1.550 im Monat (Da ist der Kindsunterhalt und das Kindergeld mit eingerechnet! Ist aber nicht meine Berechnung, sondern einfach ein Beispiel). Bei höherem Einkommen erhöhen sich auch die Kiga Kosten. Besonders ungerecht finde ich es für Mütter von unehelichen Kindern. Die bekommen dann nur noch Unterhalt fürs Kind.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2005 03:38
(@oschroeder)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frau und ich leben getrennt sind aber noch verheiratet. SIe arbeitet halbtags und ich muß den Kindergarten mitbezahlen.

Das ganze wird so gerechnet:
Ihr Einkommen ca. 1000 EUR verringert sich um den Betrag für den Kindergarten.
Das waren vor der Trennung für 2 Kinder je 6 Std. 412 EUR zusammen (Hamburg).
In der Unterhaltsregelung steht ihr Einkommen jetzt mit 1000-412=588 EUR. Aufgrund dieser Regelung zahle ich ca. 170 EUR pro Monat mehr an Unterhalt. Also zahle ich den Kindergarten doch anteilig mit!

Ohne etwas mit mir zu besprechen, hat sie den Kindergarten auf 8 Std. aufgestockt und zahlt insgesamt jetzt wohl weniger als vorher, als noch unsere gesamten Einkünfte berechnet worden sind. Wie viel will sie mir nicht sagen (nur weniger aber fast gleich viel). Ich überweise immer noch die gleiche Summe an sie, obwohl der Kindergartenbeitrag offensichtlich weniger ist.
Aber das ist eine andere Geschichte.

[Editiert am 19/8/2005 von OSchroeder]

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2005 15:56




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