Kids ziehen aus und...
 
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Kids ziehen aus und studieren. Ändert sich was ?

 
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

bei mir stehen gerade einige Änderungen an.

Meine beiden großen Zwillings Kids (19) sind gerade ausgezogen, um in anderen Städten ein Studium zu beginnen.
Jetzt wohne ich mit meinem Sohn (15) alleine.

Aus einer weiteren Ehe gibt es noch eine Tochter ( 8 ), die bei der Mutter lebt, für die ich Unterhalt nach Zeile 1 der DDT zahle.

Jetzt kommt immer in anderen Beiträgen hier im Forum der Satz "volljährige Kinder rutschen im Rang nach hinten" vor, und ich kann den für mich nicht einordnen.
Muss ich jetzt den Unterhalt für die Kleine neu berechnen ?
Unterhalt ist nicht tituliert, ich habe meiner Ex alles vorgerechnet und sie hats akzeptiert.

Ändert sich die Berechnung, da die beiden Großen jetzt nicht mehr zuhause wohnen ?
Ich (und das Bafög - Amt) müssen das Studium ja trotzdem noch unterstützen.

Danke für eure Antworten
mekmen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2016 17:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

es ändert sich nur die Rangfolge. Das heißt, wenn sich dein Verdienst nicht geändert hat und du kein Mangelfall bist, ändert sich für das kleine Kind nichts.

Bist du ein Mangelfall, dann müsste von der zu verteilenden Masse tatsächlich erst mal der Unterhalt für das Kind / die Kinder im 1. Rang berechnet werden und die studierenden Kinder bekämen dann nur noch Unterhalt, wenn was übrig bleibt. Bafög ist vorrangig zu beantragen und mindert deine Zahlungen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2016 18:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Rangfolge im Unterhaltsrecht bedeutet, dass sich minderjährige Kinder und privilegierte volljährige Kinder im 1. Rang befinden und deren Unterhaltsanspruch gleichrangig ist.
Privilegiert sind Volljährige, wenn sie
    das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    bei den Eltern (oder einem Elternteil) leben und unverheiratet sind,
    sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinde.

Trotzdem sind bei volljährigen Kindern beide Eltern barunterhaltspflichtig und dem Kind steht das volle Kindergeld zu, was den Unterhaltsbedarf mindert. Der Unterhalt ist gequotelt nach Einkommen von den Eltern gemeinsam zu tragen.

Sind volljährige Kinder nicht mehr privilegiert, dann fallen sie in den 4. Rang. Deine Kinder nehmen ein Studium auf und sind deshalb nicht mehr privilegiert und da sie nicht mehr zu Hause wohnen beträgt ihr Unterhaltsanspruch 735 Euro minus Kindergeld minus Bafög.

Da sich die Kinder nun im 4. Rang befinden ist der Unterhaltsanspruch der minderjährigen Kinder vorrangig und der Unterhalt für diese Kinder ist als erstes gemäß Einkommen zu bestimmen.
Anschliessend wird vom bereinigten Einkommen der KU für das minderjährige Kind abgezogen und nur dieser Betrag minus 1300 Euro Selbstbehalt steht für den Unterhalt der Studenten zur Verfügung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2016 20:20