Keine Zahlung
 
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Keine Zahlung

 
(@samybeer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ich habe da mal eine Paar fragen an euch.
Ich habe zwei kinder aus eineranderen Beziehung und der Vater meiner zwei großen zahlt seit 10 Jahren keinen Unterhalt.
Habe vor gut 1 1/2 Monat Strafanzeige gestellt, meine frage ist nun wer Zahlt mir das geld was er mir bis jatzt Schuldet? Zahlt das der Staat wenn er verurteilt wied oder bleibt das an Ihm hängen???
Danke :redhead:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2006 19:29
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo samybeer,

warum hast Du denn erst jetzt Strafanzeige gestellt?

Ich fürchte, dass alleine du darauf sitzen bleiben wirst, wenn der Unterhalt nicht tituliert war oder sonst was.

LG
Biga


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2006 19:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein Strafantrag (Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB vermute ich) bewertet nur, ob sich der Unterhaltsschuldner seiner Unterhaltspflicht wissentlich und absichtlich entzogen hat. Trifft das zu, wird ein Strafmaß festgesetzt.

Das heißt nicht, dass rückständiger Unterhalt gezahlt wird.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2006 19:58
(@samybeer)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe vor einem Jahr mir den Unterhaltstitel geholt und davor konnte ich nicht´s machen weil ich Unterhaltsvorschuß bekommen habe( UVG).
Das ist der grund warum ich erst jetzt die Strafanzeige gestellt habe.
Und ja das ist die Strafanzeige (Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB) und es ist bewiesen das er nicht zahlen will, weil er angeblich keine Arbeit findet.
Ich hingegen habe 3 kinder und gehe arbeiten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2006 15:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich habe vor einem Jahr mir den Unterhaltstitel geholt

Inwiefern? Was genau hast du gemacht?

und davor konnte ich nicht´s machen weil ich Unterhaltsvorschuß bekommen habe( UVG).

Sachlich falsch!

Das ist der grund warum ich erst jetzt die Strafanzeige gestellt habe.

Sachlich falsch!

und es ist bewiesen das er nicht zahlen will, weil er angeblich keine Arbeit findet.

Die Ermittlungen werden sich ausschließlich darauf stützen, ob er hätte zahlen können auf Grund der tatsächlichen Einnahmen. Es geht hierbei nicht um die Betrachtung, ob er hätte zahlen können, wenn er denn (mehr) arbeiten gegangen werden.

Mal so gesagt: Für mich ist so eine Anzeige völlig daneben. Das Familienrecht besitzt ausreichend Werkzeuge, um KU einzuziehen. Für mich sieht der Strafantrag nach einem Racheakt aus. Zudem, für den Fall der Verurteilung: Was besserst du damit?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2006 17:35
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

dem stimme ich voll zu. Irgendwas stimmt da nicht.

Unterhaltsanspruch haben die Kinder so oder so. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjhrs. gibt es Unterhaltsvorschuss vom JA, jedenfalls in Hessen, die holen sich die Kohle dann vom Unterhaltsschuldner zurück; Wenn da was zu holen ist.

Die Titulierung bedeutet nichts anderes, als daß im Falle des Verzugs auf das ganze gerichtliche Mahnverfahren verzichtet werden kann. Man kann direkt in die Vollstreckung eintreten. :gunman:

Und die Strafsache hat rein gar nichts mit den Ansprüchen zu tun, da geht es nur um den Verstoß gegen die Zahlungsverpflichtung. Und die Voraussetzungen, wenn tatsächlich ein Titel da ist, na ja :question:

Tom


Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2006 23:20